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	<title>Rechthaber &#187; Steuerrecht</title>
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		<title>Freiberufler d&#252;rfen auch aufdringlich werben</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Mar 2010 16:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Arztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Unzulässige Werbung Ärzte Anwälte Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung Anwälte Steuerberater]]></category>
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		<description><![CDATA[Die spezifischen Werbeverbote f&#252;r Freiberufler, insbesondere f&#252;r &#196;rzte, Anw&#228;lte und Steuerberater, wurden vom BGH in den letzten 15 Jahren fast vollst&#228;ndig eliminiert. Die jeweiligen Berufsordnungen versuchen zwar immer noch &#8211; fast verzweifelt &#8211; bestimmte Werbema&#223;nahmen oder Inhalte zu untersagen, doch faktisch gelten auch f&#252;r Freiberufler heute fast nur mehr die allgemeinen Grenzen des UWG. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die spezifischen Werbeverbote f&#252;r Freiberufler, insbesondere f&#252;r &#196;rzte, Anw&#228;lte und Steuerberater, wurden vom BGH in den letzten 15 Jahren fast vollst&#228;ndig eliminiert. Die jeweiligen Berufsordnungen versuchen zwar immer noch &#8211; fast verzweifelt &#8211; bestimmte Werbema&#223;nahmen oder Inhalte zu untersagen, doch faktisch gelten auch f&#252;r Freiberufler heute fast nur mehr die allgemeinen Grenzen des UWG. Die aktuellste Klarstellung des BGH, dass Werbung nicht erlaubt werden muss, sondern im Gegenteil Werbebeschr&#228;nkungen einer Rechtfertigung bed&#252;rfen, erfolgte im Urteil vom 29.7.2009 (I ZR 77/07), das der Deutsche Anwaltverein in seinem April-Heft des Anwaltsblattes ver&#246;ffentlicht (Vorab online auf www.anwaltsblatt.de oder <strong><a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2010/03/Werbefreiheit_StB_BGH_2010.pdf">als pdf-download</a></strong>).</p>
<p>Weitere Informationen zum Thema <a href="http://www.rechthaber.com/aerzte-und-werbung-eine-liebe-mit-hindernissen/"><strong>Werbung durch &#196;rzte</strong></a> hier</p>
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		<title>Urlaub von der Steuer absetzen (BFH)</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Mar 2010 14:06:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julian Firsching</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Flugkosten Geschäftsreise absetzbar]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsreise plus Urlaub absetzbar]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten bei Geschäftsreise mit Urlaubstagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Gesch&#228;ftsreise nach &#220;bersee noch ein paar Tage Urlaub anh&#228;ngen. Der Flug f&#228;llt  ja f&#252;r die Gesch&#228;ftsreise ohnehin an und kann deshalb in der Einkommensteuerkl&#228;rung als Werbungskostenbzw. Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Richtig? Diese verlockende Idee hatten schon viele. Bislang verdarb aber der Fiskus den Spa&#223;: Finanz&#228;mter und Finanzgerichte sahen hier n&#228;mlich eine gemischt privat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Gesch&#228;ftsreise nach &#220;bersee noch ein paar Tage Urlaub anh&#228;ngen. Der Flug f&#228;llt  ja f&#252;r die Gesch&#228;ftsreise ohnehin an und kann deshalb in der Einkommensteuerkl&#228;rung als Werbungskostenbzw. Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Richtig? Diese verlockende Idee hatten schon viele. Bislang verdarb aber der Fiskus den Spa&#223;: Finanz&#228;mter und Finanzgerichte sahen hier n&#228;mlich eine gemischt privat und berufliche Aufwendung, die nur dann (anteilig) absetzbar sind, wenn sich die Kosten nach objektiven Kriterien in beruflich und privat aufteilen lassen. Dies wurde von den Finanz&#228;mtern etwa bei den Anmeldegeb&#252;hren f&#252;r eine Konferenz und den Hotel&#252;bernachtungen an den Konferenztagen angenommen. Bisher aber gerade nicht f&#252;r die Flugkosten. Diese stellten nach Ansicht der Finanz&#228;mter nicht teilbare Aufwendungen dar, welche, wenn der private Anteil nicht v&#246;llig unbedeutend ist, gem. § 12 Nr. 1 EStG nicht abzugsf&#228;hig seien. Anders nun der Gro&#223;e Senat des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 21.09.2009 &#8211; GrS 1/06):   &#8230;</p>
<p><span id="more-2174"></span>Zu entscheiden war der Fall eines EDV Controllers, der sich f&#252;r eine viert&#228;gige EDV Tagung nach Las Vegas begab. Er reiste fr&#252;her an, und verbrachte drei Urlaubstage in den USA. Das Finanzamt lie&#223; zwar den Abzug der Tagungskosten zu, nicht jedoch der Flugkosten, da es sich dabei um die genannten unteilbaren gemischten Aufwendungen handle. Der Bundesfinanzhof urteilte nun, derartige gemischte Aufwendungen sind grunds&#228;tzlich teilbar, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile (also etwa Konferenztage) feststehen und nicht von v&#246;llig untergeordneter Bedeutung sind. Der EDV Controller konnte einen Anteil von 4/7 der Flugkosten als Werbungskosten abziehen. Wo bisher also &#8211; zumindest aus steuerlichen Gesichtspunkten heraus &#8211; eher abzuraten war, eine Gesch&#228;ftsreise mit einem Urlaubsaufenthalt zu verbinden, da dann die steuerliche Geltendmachung der Reisekosten teilweise nicht mehr m&#246;glich gewesen w&#228;re, steht dem nun nichts mehr im Wege. Die Reisekosten k&#246;nnen anteilig als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht werden.</p>
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		<title>Brosch&#252;re &#8220;Fakten zum Erbrecht 2010&#8243;</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/broschuere-fakten-zum-erbrecht-2010/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 08:34:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Die vergangenen drei Jahre waren f&#252;r das Erbrecht eine turbulente Zeit. Mehrere Reformen haben die Regeln des Erb- und Pflichtteilsrecht sowie die Steuern modifiziert. Deshalb hat die Kanzlei Graf &#38; Partner die Brosch&#252;re &#8220;Fakten_zum_Erbrecht&#8221; (kostenloser PDF-Download hier) grundlegend &#252;berarbeitet und neu aufgelegt. Die Brosch&#252;re enth&#228;lt grafische &#220;bersichten zur gesetzlichen Erbfolge (Verwandtenerbrecht und Ehegattenerbrecht), Tabellen zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die vergangenen drei Jahre waren f&#252;r das Erbrecht eine turbulente Zeit. Mehrere Reformen haben die Regeln des Erb- und Pflichtteilsrecht sowie die Steuern modifiziert. Deshalb hat die Kanzlei Graf &amp; Partner die <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2010/02/fakten_zum_erbrecht_2010.pdf"><strong>Brosch&#252;re &#8220;Fakten_zum_Erbrecht&#8221;</strong> (kostenloser PDF-Download hier)</a> grundlegend &#252;berarbeitet und neu aufgelegt. Die Brosch&#252;re enth&#228;lt grafische &#220;bersichten zur gesetzlichen Erbfolge (Verwandtenerbrecht und Ehegattenerbrecht), Tabellen zur Erbschaftssteuer (Steuers&#228;tze, Steuerklassen und Freibetr&#228;ge) sowie ein kommentiertes Beispiel f&#252;r ein Ehegattentestament.</p>
<p>Noch ausf&#252;hrlichere Informationen zum Thema &#8220;Berliner Testament&#8221; <a title="Berliner Testament" href="http://www.rechthaber.com/was-ist-ein-berliner-testament-formulierungsmuster/" target="_self">hier</a></p>
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		<title>Nachbesserung bei Erbschaftssteuer</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 14:05:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Schon seit 1.1.2009 gelten f&#252;r Erbschaften und Schenkungen bekanntlich neue Steuers&#228;tze und neue (h&#246;here) Freibeitr&#228;ge.  Faktisch stehen daher nahe Verwandte steuerlich besser als vor der Reform. Mit einer Ausnahme: Geschwister. Die f&#252;r Geschwister relevante Steuerklasse II wurde n&#228;mlich deutlich erh&#246;ht, ohne dass hier im Gegenzug massiv h&#246;here Freibetr&#228;ge gelten w&#252;rden. Die massive Kritik hieran [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon seit 1.1.2009 gelten f&#252;r Erbschaften und Schenkungen bekanntlich neue Steuers&#228;tze und neue (h&#246;here) Freibeitr&#228;ge.  Faktisch stehen daher nahe Verwandte steuerlich besser als vor der Reform. Mit einer Ausnahme: Geschwister. Die f&#252;r Geschwister relevante Steuerklasse II wurde n&#228;mlich deutlich erh&#246;ht, ohne dass hier im Gegenzug massiv h&#246;here Freibetr&#228;ge gelten w&#252;rden. Die massive Kritik hieran f&#252;hrte nun zu einer Nachbesserung der Erbschaftssteuerreform: Mit Wirkung zum 1.1.2010 wurde die Tarifspanne f&#252;r die Erbschaftssteuer bei Erbf&#228;llen unter Geschwistern und Geschwisterkindern von derzeit 30-50 % herabgesetzt werden auf 15-43 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG vor). &#8230;<span id="more-2061"></span>Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (Bundestag-Drucksache 865/09; http://www.lswb.de/downloads/Nr_181_Wachstumsbeschleunigungsgesetz.pdf) &#228;ndert die Steuers&#228;tze der Erbschaftsteuerklasse II, so dass Schenkungen oder Erwerbe von Todes wegen von Tanten bzw. Onkels an Nichten bzw. Neffen ab dem 1.1.2010 g&#252;nstiger besteuert. Es bleibt jedoch beim geringen Freibetrag von nur EUR 20.000 Euro. Die konkreten Steuers&#228;tze sind:</p>
<p>Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschlie&#223;lich … Euro in der Steuerklasse II</p>
<address>75 000 (15 % )</address>
<address>300 000 (20 %)</address>
<address>600 000 (25 %)</address>
<address>6 000 000 (30 %)</address>
<address>13 000 000 (35 %)</address>
<address>26 000 000 (40 %)</address>
<address>&#252;ber 26 000 000 (43 %)</address>
<p>Eine ausf&#252;hrliche Darstellung der Steuers&#228;tze, Steuerklassen und Freibetr&#228;ge finden Sie in der Brosch&#252;re &#8220;Fakten zum Erbrecht&#8221;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Altes oder neues Erbschaftssteuerrecht: Bis 30.6.2009 k&#246;nnen Erben noch w&#228;hlen</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/altes-oder-neues-erbschaftssteuerrecht-bis-3062009-koennen-erben-noch-waehlen/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2009 09:02:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung Erbschaftssteuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer altes recht]]></category>
		<category><![CDATA[Neues Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlrecht Erbschaftssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; wenn der Erbfall zwischen dem 1.1.2007 und 31.12.2008 eingetreten ist und das Finanzamt in diesem Zeitraum einen Erbschaftssteuerbescheid erlassen hat. Interessant ist das Wahlrecht vor allem f&#252;r Erben von Immobilien und Firmen. Details im Beitrag der S&#252;ddeutschen Zeitung vom 11.5.2009
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			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; wenn der Erbfall zwischen dem 1.1.2007 und 31.12.2008 eingetreten ist und das Finanzamt in diesem Zeitraum einen Erbschaftssteuerbescheid erlassen hat. Interessant ist das Wahlrecht vor allem f&#252;r Erben von Immobilien und Firmen. Details im Beitrag der <a title="SZ Wahlrecht Erbschaftssteuer" href="http://www.sueddeutsche.de/finanzen/368/467938/text/" target="_blank">S&#252;ddeutschen Zeitung vom 11.5.2009</a></p>
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		<title>Schadensersatz wegen T&#246;tung des Ehegatten nicht einkommenssteuerpflichtig</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/schadensersatz-wegen-toetung-des-ehegatten-unterliegt-nicht-der-einkommenssteuer/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 08:43:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schadensersatzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Witwe eines an den Folgen &#228;rztlicher Fehler Verstorbenen erhielt vom Klinikum nach Vergleich eine monatliche Schadensersatzrente von rund 1.000 Euro. Davon entfielen 664 Euro auf materiellen Unterhaltsschaden und 258 Euro auf den Haushaltsf&#252;hrungsschaden. Das Finanzamt besteuerte die Rente zun&#228;chst in voller H&#246;he als sonstige Eink&#252;nfte, nach Einspruch nur noch den auf den materiellen Unterhaltsschaden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Witwe eines an den Folgen &#228;rztlicher Fehler Verstorbenen erhielt vom Klinikum nach Vergleich eine monatliche Schadensersatzrente von rund 1.000 Euro. Davon entfielen 664 Euro auf materiellen Unterhaltsschaden und 258 Euro auf den Haushaltsf&#252;hrungsschaden. Das Finanzamt besteuerte die Rente zun&#228;chst in voller H&#246;he als sonstige Eink&#252;nfte, nach Einspruch nur noch den auf den materiellen Unterhaltsschaden entfallenden Teil. Der Bundesfinanzhof entschied hierauf, dass eine Schadensersatzrente, die den durch den Tod des Ehegatten entstandenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, &#252;berhaupt nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegt.</p>
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		<title>Doppelte Haushaltsf&#252;hrung auch bei Wechsel des Familienwohnsitzes unbegrenzt steuerlich absetzbar</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/doppelte-haushaltsfuehrung-auch-bei-wechsel-des-familienwohnsitzes-unbegrenzt-absetzbar/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 08:39:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steuerberater Volker Schüßler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzbar]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufwendungen f&#252;r eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsf&#252;hrung sind zeitlich unbeschr&#228;nkt als Werbungskosten abzugsf&#228;hig. Laut Bundesfinanzhofs selbt dann, wenn berufst&#228;tige Ehegatten ihren Familienwohnsitz an den Besch&#228;ftigungsort eines der Ehegatten verlegt haben und die ehemalige Familienwohnung als Erwerbswohnung am urspr&#252;nglichen Familienwohnsitz beibehalten. (&#8230;)
Zwei Beamte waren an unterschiedlichen Orten t&#228;tig und unterhielten dort jeweils eine Wohnung. Nach der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufwendungen f&#252;r eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsf&#252;hrung sind zeitlich unbeschr&#228;nkt als Werbungskosten abzugsf&#228;hig. Laut Bundesfinanzhofs selbt dann, wenn berufst&#228;tige Ehegatten ihren Familienwohnsitz an den Besch&#228;ftigungsort eines der Ehegatten verlegt haben und die ehemalige Familienwohnung als Erwerbswohnung am urspr&#252;nglichen Familienwohnsitz beibehalten. (&#8230;)</p>
<p><span id="more-1587"></span>Zwei Beamte waren an unterschiedlichen Orten t&#228;tig und unterhielten dort jeweils eine Wohnung. Nach der Heirat zog der Ehemann in das Haus der Ehefrau und machte die Aufwendungen f&#252;r seine bisherige Wohnung am Dienstort als Werbungskosten bei den Eink&#252;nften aus nichtselbst&#228;ndiger Arbeit geltend. Nach zwei Jahren bestimmte das Ehepaar die bisherige Wohnung am Dienstort des Ehemannes als Familienwohnung. Die Aufwendungen f&#252;r das von der Ehefrau weiterhin genutzte Haus an deren Dienstort wurden als Werbungskosten abgezogen.</p>
<p>Das Gericht hat dem unter Hinweis auf seine st&#228;ndige Rechtsprechung zugestimmt. Danach ist die Begr&#252;ndung eines doppelten Haushalts auch dann beruflich veranlasst, wenn Ehegatten bereits vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufst&#228;tig waren, an ihren jeweiligen Besch&#228;ftigungsorten wohnten und nach der Eheschlie&#223;ung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen. Die Ehegatten k&#246;nnen selbst bestimmen, welche Wohnung ihren gemeinsamen Familienwohnsitz darstellt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zu hohes Gesch&#228;ftsf&#252;hrergehalt: verdeckte Gewinnaussch&#252;ttung</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/zu-hohes-geschaeftsfuehrergehalt-verdeckte-gewinnausschuettung/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 18:01:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH Geschäftsführer Vergütung zu hoch]]></category>
		<category><![CDATA[unangemessene Geschäftsführervergütung Geschäftsführergehalt]]></category>
		<category><![CDATA[verdeckte Gewinnausschüttung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Gesch&#228;ftsf&#252;hrern einer GmbH, die gleichzeitig Gesellschafter sind, &#252;berpr&#252;ft das Finanzamt die Gesamtbez&#252;ge auf deren &#8220;Angemessenheit&#8221; (sog. Drittvergleich: was w&#252;rde eine vergleichbare GmbH seinem Fremdgesch&#228;ftsf&#252;hrer zahlen?). H&#228;lt der Finanzbeamte die Bez&#252;ge f&#252;r zu hoch, wird der unangemessene Teil der Bez&#252;ge als verdeckte Gewinnaussch&#252;ttung behandelt. Ist ein Gesellschafter-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer gar f&#252;r mehrere (seiner) GmbHs t&#228;tig, (&#8230;)
hat das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Gesch&#228;ftsf&#252;hrern einer GmbH, die gleichzeitig Gesellschafter sind, &#252;berpr&#252;ft das Finanzamt die Gesamtbez&#252;ge auf deren &#8220;Angemessenheit&#8221; (sog. Drittvergleich: was w&#252;rde eine vergleichbare GmbH seinem Fremdgesch&#228;ftsf&#252;hrer zahlen?). H&#228;lt der Finanzbeamte die Bez&#252;ge f&#252;r zu hoch, wird der unangemessene Teil der Bez&#252;ge als verdeckte Gewinnaussch&#252;ttung behandelt. Ist ein Gesellschafter-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer gar f&#252;r mehrere (seiner) GmbHs t&#228;tig, (&#8230;)</p>
<p><span id="more-1581"></span>hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nun entschieden: Arbeitet der Gesellschafter-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer einer GmbH zus&#228;tzlich als Gesch&#228;ftsf&#252;hrer f&#252;r eine andere GmbH (sog. Mehrfach-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer), so ist dies bei der Bestimmung des angemessenen Gehalts in der Regel mindernd zu ber&#252;cksichtigen. Eine vollst&#228;ndige oder teilweise Nichtber&#252;cksichtigung anderweitiger T&#228;tigkeiten kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die anderweitige T&#228;tigkeit f&#252;r die zu beurteilende Gesellschaft Vorteile bringt, die den Verlust an zeitlichem Einsatz des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers ausgleichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskr&#228;ftig, der Bundesfinanzhof hat demn&#228;chst das letzte Wort.</p>
<p>Tipp: Um die Gefahr einer verdeckten Gewinnaussch&#252;ttung zu vermeiden, sollte man bei Mehrfach-Gesch&#228;ftsf&#252;hrung zun&#228;chst das angemessene Gesamtgehalt f&#252;r jede T&#228;tigkeit einzeln bestimmen (und f&#252;r das Finanzamt Argumente sammeln, warum die T&#228;tigkeit aufwendig ist). Die einzelnen GmbHs zahlen dann den auf sie konkret entfallen Anteil der Gesch&#228;ftsf&#252;hrerverg&#252;tung.</p>
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		<title>R&#252;ckzahlung der Pendlerpauschale beginnt (Musterbrief)</title>
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		<pubDate>Sat, 21 Feb 2009 12:27:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steuerberater Volker Schüßler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht Pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Muster Antrag auf Änderung Steuerbescheid Pendlerpauschale Fahrten zur Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer-Rückerstattungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung Fahrten zur Arbeitsstätte]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekanntlich kippte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Pendlerpauschale, nach der die ersten 20 km nicht mehr absetzbar sein sollten. Millionen B&#252;rger haben nun einen Steuer-R&#252;ckerstattungsanspruch, der meist zwischen 100 und 400 Euro liegt. Die Finanz&#228;mter haben nun damit begonnen, die ge&#228;nderten Bescheide zu verschicken und das Geld auszuzahlen. Das gilt aber nur f&#252;r diejenigen Steuerzahler, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntlich kippte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Pendlerpauschale, nach der die ersten 20 km nicht mehr absetzbar sein sollten. Millionen B&#252;rger haben nun einen Steuer-R&#252;ckerstattungsanspruch, der meist zwischen 100 und 400 Euro liegt. Die Finanz&#228;mter haben nun damit begonnen, die ge&#228;nderten Bescheide zu verschicken und das Geld auszuzahlen. Das gilt aber nur f&#252;r diejenigen Steuerzahler, die in ihrer Steuererkl&#228;rung die Fahrten zur Arbeitsst&#228;tte geltend gemacht hatten. Wer &#8211; weil er dachte, er bekommt nach der Gesetzes&#228;nderung ohnehin nichts mehr &#8211; die Fahrten nicht erw&#228;hnt hat, muss selbst aktiv werden und einen Antrag auf &#196;nderung des Steuerbescheids stellen. Ein Musterbrief hierf&#252;r findet sich auf www.steuerzahler.de</p>
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		<title>Erbrecht: Nicht nur die Steuern &#228;ndern sich</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Feb 2009 11:12:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungen beim Pflichtteilsergänzungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungen Pflichtteilsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Testament Muster]]></category>
		<category><![CDATA[ehrloser unsittlicher Lebenswandel]]></category>
		<category><![CDATA[Entziehung des Pflichtteils]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug des Pflichtteils]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Freibeträge Erbschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Muster Berliner Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Erbschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Schenkungssteuersätze 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Steuersätze Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[neue Verjährung Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[neues Pflichtteilsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflchtteilsentziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeleistung Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtteilsentziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtteilsergänzungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Reform Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Stundung des Pflichtteils]]></category>
		<category><![CDATA[Übersicht Erbschaftssteuersätze]]></category>
		<category><![CDATA[Vergleich altes neues Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergleich Erbschaftssteuersätze alt neu 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Erbschaftssteuerrecht ist bereits ge&#228;ndert: hier die seit 1.1.2009 geltenden Steuers&#228;tze und Freibetr&#228;ge. Doch damit nicht genug: Auch das materielle Erbrecht selbst wird an einigen wichtigen Stellen reformiert. Hier eine kurze &#220;bersicht:  (&#8230;)
-	Die Verj&#228;hrung erbrechtlicher Anspr&#252;che wird an die allgemeinen Verj&#228;hrungsvorschriften angepasst. In der Regel verj&#228;hren also auch Anspr&#252;che im Erbrecht schneller als bisher, n&#228;mlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Erbschafts<strong><span style="text-decoration: underline;">steuer</span></strong>recht ist bereits ge&#228;ndert: hier die seit 1.1.2009 geltenden <a title="Steuerfreibetr&#228;ge 2009" href="http://www.rechthaber.com/neue-erbschaftssteuersaetze-und-freibetraege-2009/" target="_self">Steuers&#228;tze und Freibetr&#228;ge</a>. Doch damit nicht genug: Auch das materielle Erbrecht selbst wird an einigen wichtigen Stellen reformiert. Hier eine kurze &#220;bersicht:  (&#8230;)</p>
<p><span id="more-1359"></span>-	Die <strong>Verj&#228;hrung</strong> erbrechtlicher Anspr&#252;che wird an die allgemeinen Verj&#228;hrungsvorschriften angepasst. In der Regel verj&#228;hren also auch Anspr&#252;che im Erbrecht schneller als bisher, n&#228;mlich nach drei Jahren (zum Jahresende). Allerdings gibt es weiterhin Ausnahmen.</p>
<p>-	Die <strong>Pflichtteilsentziehungsgr&#252;nde</strong> werden vereinheitlicht. K&#252;nftig gelten die selben Gr&#252;nde f&#252;r Abk&#246;mmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner. Der Entziehungsgrund des „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels&#8221; (gemeint sind v.a. Prostitution und Drogensucht) soll entfallen. Stattdessen soll k&#252;nftig eine rechtskr&#228;ftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bew&#228;hrung die Entziehung des Pflichtteils erm&#246;glichen.</p>
<p>-	Der Pflichtteilsanspruch ist sofort f&#228;llig und bringt Erben oft in Liquidit&#228;tsschwierigkeiten, v.a. wenn sie &#252;berwiegend Sachwerte geerbt haben (Grundst&#252;cke, Unternehmen). Nach bisherigem Recht musste sich der Pflichtteilsberechtigte nur in ganz krassen Ausnahmef&#228;llen auf eine Stundung einlassen. Das wird ge&#228;ndert. Die <strong>Stundung eines Pflichtteils</strong> soll erleichtert werden.</p>
<p>-	Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten werden ebenfalls anders behandelt. Alle Schenkungen, die der Erblasser innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tod gemacht hat, f&#252;hren zu einem sog. „<strong>Pflichtteilserg&#228;nzungsanspruch</strong>&#8221; gegen den Erben oder den Beschenkten. Dadurch wird verhindert, dass der Erblasser die Pflichtteilsberechtigten wirtschaftlich leer ausgehen l&#228;sst, indem er sein Verm&#246;gen (im Extremfall auf dem Totenbett) an Dritte verschenkt. Den 10-Jahres-Zeitraum sehen jedoch viele als zu lang. Die Reform sieht deshalb vor, dass solche Schenkungen f&#252;r die Berechnung des Erg&#228;nzungsanspruchs graduell immer weniger Ber&#252;cksichtigung findet, je l&#228;nger sie zur&#252;ck liegt. Hat der Erblasser also kurz vor seinem Tod etwas verschenkt, so erh&#228;lt der Pflichtteilsberechtigte seine Pflichtteilsquote (zum Beispiel 1/4) aus dem vollen Schenkungsbetrag. Lag die Schenkung bereits f&#252;nf Jahre vor dem Tod, so erh&#228;lt der Pflichtteilsberechtigte immer noch seine Pflichtteilsquote von 1/4, aber die Berechnungsgrundlage ist nur mehr 5/10 des Schenkungsbetrags.</p>
<p>- Auch <strong>Pflegeleistungen</strong> werden k&#252;nftig erbrechtlich belohnt: So soll jeder gesetzliche Erbe, der den Erblasser gepflegt hat, hierf&#252;r einen Ausgleich erhalten und zwar unabh&#228;ngig davon, ob er/sie f&#252;r die Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat. Die Bewertung der Leistungen wird sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren.</p>
<p>Hier finden Sie <strong>weitere Informationen</strong> zum <a title="Rubrik Erbrecht" href="http://www.rechthaber.com/category/rechtsgebiete/erbrecht/" target="_self">Erbrecht allgemein</a>, zur <a title="Berliner Testament" href="http://www.rechthaber.com/was-ist-ein-berliner-testament-formulierungsmuster/" target="_self">Erstellung eines Testaments</a> sowie zur <a title="Pflichtteilsanspruch" href="http://www.rechthaber.com/enterbt-ist-halb-so-schlimm-so-macht-man-den-pflichtteil-geltend/" target="_self">Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs</a>.</p>
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