Von Dr. Werner Semmler (04.03.2010)
In diesem Beitrag haben wir ausführlich über die Problematik berichtet, ob Verkehrsabstandsmessungen durch Videoüberwachung zulässig sind (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08). Hier zwei weitere interessante Entscheidungen in diesem Kontext:
Auch das OLG Düsseldorf erklärt Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis zur Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für unzulässig (Az. IV-3 RBs 8/10).
Das OLG Dresden hingegen sieht in § 100 h Abs.1 S.1 Nr.1 StPO i.V.m. § 46 Abs.1 OWiG eine Rechtsgrundlage für eine Videoaufzeichnung (System VKS 3.01), falls gewährleistet ist, dass die Aufzeichnung anlassbezogen und lediglich zur Identifizierung des Betroffenen als Verdächtigen erfolgt (Az. Ss OWi 788/09).
Von Dr. Werner Semmler (23.02.2010)
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Autobahn-Abstandsmessung sorgt für Wirbel auf Deutschlands Straßen. Je nachdem, in welchem Gerichtsbezirk und mit welchem Messverfahren die Abstandsmessung erfolgt, besteht Hoffnung auf Freispruch oder droht Verurteilung. Die Rechtslage in Deutschland bei Brücken-Abstandsmessungen gleicht derzeit einem „Fleckenteppich“. Für betroffene „Ordnungswidrigkeiten-Sünder“ hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08) neue Verteidigungsräume eröffnet. Hier eine ausführliche Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtslage: (…)
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Von Bernhard Schmeilzl (23.02.2010)
Rechtsanwalt Dr. Semmler verstärkt ab sofort das Autorenteam bei Rechthaber.com. Als Fachanwalt für Strafrecht mit 14 Jahren anwaltlicher Berufserfahrung steuert er insbesondere Artikel zum Thema Strafrecht bei. Daneben aber auch zum Wirtschaftsrecht sowie zum Kunstrecht.
Herzlich willkommen!
Von Katrin Groll (09.02.2009)
Seit 1. Februar 2009 gelten neue Bußgeldsätze. Raser, Drängler und alkoholisierte Fahrer werden – teils drastisch massiver – zur Kasse gebeten. Der Mindestsatz für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften steigt von bisher 50 Euro auf 80 Euro. Die neue Obergrenze liegt bei 760 Euro (statt wie bisher 425 Euro). Auch außerhalb geschlossener Ortschaften steigt das Bußgeldrisiko. Gefährliche Überholmanöver kosten nun doppelt so viel. Alle Details auf der Wenbsite des Bundesverkehrsministeriums.
Von Bernhard Schmeilzl (27.01.2009)
… oder nur John Grisham Romane und US-Polizeiserien besser verstehen möchte, findet hier den detaillierten Ablauf eines Strafverfahrens (am Beispiel New York City), von der Verhaftung bis zum Urteil: Broschüre auf der Website der NYC Anwaltskammer (New York City Bar Association). Wer es vorzieht, sich in anderen Bundesstaaten verhaften zu lassen: Hier eine Liste der Anwaltskammern aller US-Bundesstaaten
Von Bernhard Schmeilzl (08.01.2009)
Der Beitrag “Darf man Demenz- und Wachkomapatienten verhungern lassen?” behandelt die Frage, ob und unter welchen Umständen Ärzte zur künstlichen Ernährung dementer oder bewusstloser Patienten verpflichtet sind. Das überraschende Ergebnis: Die künstliche Ernährung – für die sich die meisten Ärzte im Zweifel entscheiden – ist oft gerade nicht (mehr) medizinisch indiziert und somit eine Körperverletzung.
Wie ist es aber mit der Sedierung Sterbender? Viele Patienten haben den Wunsch, “im Schlaf zu sterben”. Darf bzw. muss ein Arzt seinen Patienten am Lebensende betäuben? Mit dieser Frage der “terminalen Sedierung” beschäftigt sich der sehr aufschlussreiche Artikel von H.C. Müller-Busch aus der Zeitschrift für Palliativmedizin 2004, 5: 107-112
Verfügbar zum Download auf www.sterbehilfe-info.de (Stichwort: Terminale Sedierung)
Von Bernhard Schmeilzl (13.12.2008)
Anwälte sind per Definition Krisenmanager: Was ist ein Gerichtsprozess für den Mandanten anderes als eine Krise. Dennoch sind manche Kollegen einigermaßen unbedarft beim Thema Kommunikation. Selbst die Basics der Krisen-PR sind selten bekannt, so dass auch Anwälte häufig ungeschickt (oder gar nicht) mit den Medien kommunizieren. Es dient dem Mandanten aber nur begrenzt, wenn er zwar den Prozess gewinnt, in den Medien aber ein schlechtes Bild abgibt (Musterbeispiele sind das berüchtigte “Victory-Zeichen” im Gerichtssaal, unabgestimmte Pressemitteilungen, Interviews oder – aus aktuellem Anlass – Buchveröffentlichungen über die Erlebnisse “im türkischen Knast”). …
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Von Bernhard Schmeilzl (10.12.2008)
Ärzte mögen Juristen nicht besonders. Als Seminar-Referent erfahre ich regelmäßig: Die Rechtsprechung zur Arzthaftung, insbesondere zu den Aufklärungspflichten empfinden viele Ärzte als ungerecht, jedenfalls als weltfremd. Ärzte, die oft unter Zeitdruck und auf Basis unvollständiger Informationen handeln müssen, reagieren gereizt, wenn ihnen Monate oder Jahre später ein Richter – der für seine rechtliche Prüfung alle Zeit der Welt zur Verfügung hat – erklärt, was man alles hätte anders und besser machen müssen. Besonders emotional wird es aber, wenn Ärzten eine Straftat vorgeworfen wird. Verständlich, da in diesen Fällen nicht nur die Reputation auf dem Spiel steht, sondern auch die berufliche Existenz (Stichwort Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber). Man sollte also meinen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte hier besonders vorsichtig agieren. In diesem aktuellen Fall – den man als Medizinrechtler nur schwer nachvollziehen kann – leider nicht:
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Von Katrin Groll (05.12.2008)
Nicht nur bei Siemens: Manchmal unterstützen Außendienstmitarbeiter die Entscheidungsfindung beim (potentiellen) Geschäftspartner per prall gefülltem Geldumschlag. Erfährt der Chef, dass sein Angestellter (in der Einkaufsabteilung) ein solches Kuvert entgegen genommen hat, kann er sich ärgern. Er kann sich statt dessen aber auch freuen. Der Arbeitgeber hat nämlich einen Anspruch auf Herausgabe von empfangenen Schmiergeldern. …
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Von Katrin Groll (25.11.2008)
Die Berichterstattung über Sex- und Gewaltfilme auf Schülerhandys ist etwas abgeflaut. Das Problem besteht aber weiter. Der Verein Schulen ans Netz e.V. (Lehrer-Online.de) erarbeitete bereits im September 2006 eine sehr fundierte und hilfreiche Broschüre. Diese erläutert auf 19 Seiten die rechtlichen Rahmenbedingungen (Strafrecht, Zivilrecht, Schulrecht) und beschreibt Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten für Lehrer und Schulleiter. Zum PDF-Download hier: porno-und-gewalt-auf-dem-schuelerhandy-der-rechtsrahmen-lehrer-online
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