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	<title>Rechthaber &#187; Strafrecht</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>BGH kennt kein Pardon f&#252;r Steuers&#252;nder</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 10:11:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrahmen Steuerhinterziehung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs best&#228;tigt seine (harte) Linie gegen Steuerstraft&#228;ter: Wer Steuern in Millionenh&#246;he (also ab 1 Mio. aufw&#228;rts) hinterzieht, den erwartet Freiheitsstrafe ohne Bew&#228;hrung. So kann man den Urteilsspruch des 1. Strafsenats vom 07.02.2012 Az.: 1 StR 525/11 zusammenfassen (Pressemitteilung des BGH Nr. 20/2012 hier; vollst&#228;ndiges Urteil hier). Der Senat best&#228;tigt damit seine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs best&#228;tigt seine (harte) Linie gegen Steuerstraft&#228;ter: Wer Steuern in Millionenh&#246;he (also ab 1 Mio. aufw&#228;rts) hinterzieht, den erwartet <strong>Freiheitsstrafe ohne Bew&#228;hrung</strong>. So kann man den Urteilsspruch des 1. Strafsenats vom 07.02.2012 Az.: 1 StR 525/11 zusammenfassen (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;Sort=3&amp;nr=59128&amp;pos=1&amp;anz=21" target="_blank">Pressemitteilung des BGH Nr. 20/2012 hier</a>; vollst&#228;ndiges <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;Sort=3&amp;anz=21&amp;pos=1&amp;nr=59130&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf" target="_blank">Urteil hier</a>). Der Senat best&#228;tigt damit seine bereits im Dezember 2008 mit der Entscheidung 1 StR 416/08 vorgegebene Linie in vollem Umfang. Im jetzt entschiedenen Fall hatte der Angeklagte ca. 1,1 Mio. Euro hinterzogen. Vor dem Hintergrund der strengen Strafzumessung gewinnt die <strong>Option einer strafbefreienden Selbstanzeige</strong> verst&#228;rkt an Bedeutung. Die Anforderungen daran hat der Gesetzgeber aber derart kompliziert versch&#228;rft, dass in jedem Fall der Rat eines auf diesem Gebiet erfahrenen Strafverteidigers  ratsam ist. Weitere verwandte Artikel in der <a href="http://www.rechthaber.com/category/rechtsgebiete/strafrecht/" target="_self"><strong>Rubrik Strafrecht</strong></a></p>
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		<title>Kann man mit 4,02 Promille in eine Blutentnahme einwilligen?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/kann-man-mit-402-promille-in-eine-blutentnahme-einwilligen/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 11:16:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Einwilligung in Blutentnahme]]></category>
		<category><![CDATA[ist Einwilligung eines Betrunkenen wirksam]]></category>

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		<description><![CDATA[„Ganz sch&#246;n trinkfest“ – so k&#246;nnte man die Entscheidung des OLG Jena, Beschluss vom 06.10.2011 – 1 Ss 82/11 auf den Punkt bringen. Das Gericht hat eine „ausdr&#252;cklich und eindeutig vom Angeklagten erkl&#228;rte Einwilligung“ angenommen, da der Beschuldigte auf der Polizeistation eine ihm vorgelegte schriftliche Einwilligungserkl&#228;rung unterschrieben hatte. Zuvor war der Angeklagte in seinem Pkw [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Ganz sch&#246;n trinkfest“ – so k&#246;nnte man die Entscheidung des OLG Jena, Beschluss vom 06.10.2011 – 1 Ss 82/11 auf den Punkt bringen. Das Gericht hat eine „ausdr&#252;cklich und eindeutig vom Angeklagten erkl&#228;rte Einwilligung“ angenommen, da der Beschuldigte auf der Polizeistation eine ihm vorgelegte schriftliche Einwilligungserkl&#228;rung unterschrieben hatte. Zuvor war der Angeklagte in seinem Pkw angetroffen worden. Der Aufforderung, seine Zigarette zu l&#246;schen sowie seine Fahrzeugpapiere vorzulegen, „kam der Beschuldigte nach, wobei seine Reaktionen sehr verlangsamt und zuweilen unkoordiniert wirkten, seine Aug&#228;pfel sahen zudem glasig aus und aus dem Fahrzeug selbst sowie aus seinem Mund war deutlich Alkoholgeruch wahrnehmbar. Der Beschuldigte hatte Schwierigkeiten beim Laufen … Der Alkomatentest ergab einen Wert von 4,02 Promille.“</p>
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		<title>Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessger&#228;tes</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/akteneinsichtsrecht-des-verteidigers-in-bedienungsanleitung-eines-geschwindigkeitsmessgeraetes/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 13:48:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bedienungsanleitung Messgerät]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das AG Hildesheim hat mit Beschluss vom 29.12.2011- 31 OWi 27/11 entschieden, dass dem Verteidiger auf Antrag Einsicht in die Bedienungsanleitung des f&#252;r die Messung verwendeten Geschwindigkeitsmessger&#228;tes zu gew&#228;hren ist. Die Verwaltungsbeh&#246;rde hatte im Bu&#223;geldverfahren die Weitergabe der Bedienungsanleitung abgelehnt mit der Begr&#252;ndung, die Herstellerfirma habe der Weitergabe unter Berufung auf ihr Urheberrecht widersprochen. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das AG Hildesheim hat mit Beschluss vom 29.12.2011- 31 OWi 27/11 entschieden, dass dem Verteidiger auf Antrag Einsicht in die Bedienungsanleitung des f&#252;r die Messung verwendeten Geschwindigkeitsmessger&#228;tes zu gew&#228;hren ist.  Die Verwaltungsbeh&#246;rde hatte im Bu&#223;geldverfahren die Weitergabe der Bedienungsanleitung abgelehnt mit der Begr&#252;ndung, die Herstellerfirma habe der Weitergabe unter Berufung auf ihr Urheberrecht widersprochen. Das AG Hildesheim stellte klar, dass der Grundsatz der Aktenvollst&#228;ndigkeit ein Einsichtsrecht in alle schuldspruch- und rechtsfolgenrelevanten Unterlagen er&#246;ffne, also auch in die Bedienungsanleitung des Herstellers. Der Verteidiger sollte somit in jedem Fall eine schriftliche Bedienungsanleitung (sofern diese ihm noch nicht bekannt ist) zur &#220;berpr&#252;fung des konkreten Messvorgangs auf Messfehler verlangen.</p>
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		<title>Strafprozess: Beweisverwertungsverbot bei „Selbstgespr&#228;ch“</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 17:34:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot Selbstgespräch]]></category>
		<category><![CDATA[StPO Beweisverwertungsverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 2. Strafsenat des BGH hat in einer Revisionsentscheidung (Pressemitteilung Nr. 206/2011 v. 22.12.2011) die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe aufgehoben und f&#252;r ein „Selbstgespr&#228;ch im PKW“ des Angeklagten ein Verwertungsverbot angenommen. Das KfZ war auf richterliche Anordnung mit technischen Mitteln abgeh&#246;rt worden, der Angeklagte hatte w&#228;hrend der Fahrt Selbstgespr&#228;che gef&#252;hrt und sich darin belastet. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der 2. Strafsenat des BGH hat in einer Revisionsentscheidung (Pressemitteilung Nr. 206/2011 v. 22.12.2011) die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe aufgehoben und f&#252;r ein „Selbstgespr&#228;ch im PKW“ des Angeklagten ein Verwertungsverbot angenommen. Das KfZ war auf richterliche Anordnung mit technischen Mitteln abgeh&#246;rt worden, der Angeklagte hatte w&#228;hrend der Fahrt Selbstgespr&#228;che gef&#252;hrt und sich darin belastet. Der BGH hat zwar ein Beweisverwertungsverbot im konkreten Fall angenommen, aber klargestellt, dass „nicht jedes Selbstgespr&#228;ch einer Person ohne Weiteres dem vor staatlichen Eingriffen absolut gesch&#252;tzten Kernbereich der Pers&#246;nlichkeit“ zuzurechnen sei. Ob &#196;u&#223;erungen in Selbstgespr&#228;chen den innersten, unantastbaren Pers&#246;nlichkeitsbereich zuzuordnen sind, bestimmt sich nach folgenden Kriterien:</p>
<p>- der Eindimensionalit&#228;t der Selbstkommunikation, d.h. ob die &#196;u&#223;erung ohne kommunikativen Bezug sei</p>
<p>- der Nicht&#246;ffentlichkeit der &#196;u&#223;erungssituation und dem Ma&#223; des berechtigten Vertrauens der Person darauf, an dem jeweiligen Ort vor staatlicher &#220;berwachung gesch&#252;tzt zu sein</p>
<p>- der m&#246;glichen Unbewusstheit der verbalen &#196;u&#223;erung</p>
<p>- der Identit&#228;t der &#196;u&#223;erung mit den inneren Gedanken</p>
<p>- der &#196;u&#223;erungsform als bruchst&#252;ckhafter, auslegungsf&#228;higer oder –bed&#252;rftiger Ausschnitt eines „Gedankenflusses“</p>
<p>Ob damit dem Grundsatz, dass „die Gedanken frei  sind“ und dem staatlichen Zugriff nicht zug&#228;nglich sind, gen&#252;gend Rechnung getragen ist, darf bezweifelt werden, ma&#223;t sich der BGH doch gerade nachtr&#228;glich eine Form des „Gedankenlesens“ an. Also Vorsicht bei Selbstgespr&#228;chen. Es verbleibt auch in Bezug auf die eigene Person bei dem Rat: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“.</p>
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		<title>Absehen von Fahrverbot wegen Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 10:56:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absehen vom Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geblitzt Fahrverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Neumarkt i.d. OPf. hat in einem aktuellen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Geschwindigkeits&#252;berschreitung von einem Fahrverbot abgesehen und daf&#252;r die verh&#228;ngte Geldbu&#223;e verdoppelt. Die Verteidigung konnte geltend machen, dass das im Bu&#223;geldbescheid verh&#228;ngte Fahrverbot f&#252;r den Betroffenen unverh&#228;ltism&#228;&#223;ig war, da sich der Betroffene um die Pflege seiner schwerkranken Ehefrau k&#252;mmerte und dabei auf den Einsatz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Neumarkt i.d. OPf. hat in einem aktuellen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Geschwindigkeits&#252;berschreitung von einem Fahrverbot abgesehen und daf&#252;r die verh&#228;ngte Geldbu&#223;e verdoppelt. Die Verteidigung konnte geltend machen, dass das im Bu&#223;geldbescheid verh&#228;ngte Fahrverbot f&#252;r den Betroffenen unverh&#228;ltism&#228;&#223;ig war, da sich der Betroffene um die Pflege seiner schwerkranken Ehefrau k&#252;mmerte und dabei auf den Einsatz des KfZ angewiesen war. Diese Entscheidung macht Mut, in geeigneten F&#228;llen gegen ein Fahrverbot anzugehen.</p>
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		<title>&#8220;Justiz auf einen Blick&#8221; (Brosch&#252;re Statistisches Bundesamt 2011)</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/justiz-auf-einen-blick-broschuere-statistisches-bundesamt-2011/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 14:18:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Statistik Gerichte]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensdauer Gerichte]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilungsquote Straftaten]]></category>
		<category><![CDATA[wie lange dauern Gerichtsverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie lange dauern Gerichtsverfahren im Familienrecht, Zivilrecht oder Strafrecht in Deutschland? Wie hoch ist die Kriminalit&#228;tsrate, Verurteilungsquote, Gefangenenrate? Was kostet das Justizsystem? Antworten auf all diese Fragen enth&#228;lt die aktuelle destatis-Brosch&#252;re &#8220;Justiz auf einen Blick 2011&#8243; (PDF-Download Broschuere_Justiz_2011)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie lange dauern Gerichtsverfahren im Familienrecht, Zivilrecht oder Strafrecht in Deutschland? Wie hoch ist die Kriminalit&#228;tsrate, Verurteilungsquote, Gefangenenrate? Was kostet das Justizsystem? Antworten auf all diese Fragen enth&#228;lt die aktuelle destatis-Brosch&#252;re &#8220;Justiz auf einen Blick 2011&#8243; (<a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2011/10/BroschuereJustizBlick2011.pdf">PDF-Download Broschuere_Justiz_2011</a>)</p>
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		<title>Absehen von Fahrverbot durch Amtsgericht</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/absehen-von-fahrverbot-durch-amtsgericht/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Oct 2011 13:16:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absehen von Fahrverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Neumarkt i.d. OPf. hat auf einen Einspruch gegen einen Bu&#223;geldbescheid von der Anordnung eines Fahrverbots unter Erh&#246;hung der Geldbu&#223;e abgesehen. Der Betroffene hatte die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit von 70 km/h au&#223;erorts um 26 km/h &#252;berschritten. Bereits zuvor hatte er binnen Jahresfrist die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h &#252;berschritten. Nunmehr ordnete die Bu&#223;geldstelle ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Neumarkt i.d. OPf. hat auf einen Einspruch gegen einen Bu&#223;geldbescheid von der Anordnung eines Fahrverbots unter Erh&#246;hung der Geldbu&#223;e abgesehen. Der Betroffene hatte die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit von 70 km/h au&#223;erorts um 26 km/h &#252;berschritten. Bereits zuvor hatte er binnen Jahresfrist die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h &#252;berschritten. Nunmehr ordnete die Bu&#223;geldstelle ein 1 monatiges Fahrverbot an.  In der m&#252;ndlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte dargelegt werden, dass der Betroffene f&#252;r die Pflege seiner schwerkranken Ehefrau auf die Fahrerlaubnis „angewiesen“ ist. Dies f&#252;hrte dazu, dass das Amtsgericht von der Verh&#228;ngung des Fahrverbots abgesehen hat. Die Geldbu&#223;e wurde erh&#246;ht. Die Verteidigung begr&#252;&#223;t diese Entscheidung, wonach in Ausnahmef&#228;llen auch bei einer wiederholten Geschwindigkeits&#252;berschreitung ein Fahrverbot nicht zwingend angeordnet werden muss.</p>
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		<title>BGH: Urteil gegen IKB-Bankvorstand wegen vors&#228;tzlicher Marktmanipulation</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Aug 2011 09:20:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IKB Marktmanipulation]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat ein Urteil des Landgerichts D&#252;sseldorf in der Revision best&#228;tigt. (3 StR 506/10): Der Angeklagte, Vorstandssprecher der IKB Deutsche Industriebank AG, veranlasste eine Presseerkl&#228;rung, in der er den unzutreffenden Eindruck erweckte, die Subprime-Krise habe f&#252;r die Engagements der IKB AG und ihrer Zweckgesellschaft in solche Wertpapiere praktisch keine Auswirkungen, wodurch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat ein Urteil des Landgerichts D&#252;sseldorf in der Revision best&#228;tigt. (3 StR 506/10): Der Angeklagte, Vorstandssprecher der IKB Deutsche Industriebank AG, veranlasste eine Presseerkl&#228;rung, in der er den unzutreffenden Eindruck erweckte, die Subprime-Krise habe f&#252;r die Engagements der IKB AG und ihrer Zweckgesellschaft in solche Wertpapiere praktisch keine Auswirkungen, wodurch der Kurs der IKB Aktie um 1,9 % stieg. Anschlie&#223;end kam es zu Problemen mit der Anschlussfinanzierung der Investments. Die Zahlungsunf&#228;higkeit der IKB AG konnte nur mit staatlicher Hilfe vermieden werden. Der Angeklagte wurde wegen vors&#228;tzlicher Marktmanipulation gem. § 38 Abs. 2, § 39 Abs. 2 Nr. 11, § 20a Abs. 1 Nr. 1 WpHG schuldig gesprochen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sind Kassen&#228;rzte Amtstr&#228;ger oder zumindest Beauftragte eines gesch&#228;ftlichen Betriebes?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/sind-kassenaerzte-amtstraeger-oder-zumindest-beauftragte-eines-geschaeftlichen-betriebes/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/sind-kassenaerzte-amtstraeger-oder-zumindest-beauftragte-eines-geschaeftlichen-betriebes/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 22 Jul 2011 12:09:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arzthaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Kassenarzt als Amtsträger]]></category>
		<category><![CDATA[Regress Kassenärzte Vertragsärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsarzt als Amtsträger]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Frage hat der 5. (Leipziger) Strafsenat dem Gro&#223;en Senat f&#252;r Strafsachen nunmehr vorgelegt. Im Ausgangsverfahren ging es um folgendes „Verordnungsmanagement“ zwischen einem niedergelassenen Arzt und einer Pharmareferentin: Der Arzt erhielt Pr&#228;mien von 5 % des Herstellerabgabepreises f&#252;r s&#228;mtliche in einem Quartal verordnete Arzneimittel aus dem Vertrieb dieses Unternehmens. Die Auszahlung an den Vertragsarzt erfolgte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Frage hat der 5. (Leipziger) Strafsenat dem Gro&#223;en Senat f&#252;r Strafsachen nunmehr vorgelegt. Im Ausgangsverfahren ging es um folgendes „Verordnungsmanagement“ zwischen einem niedergelassenen Arzt und einer Pharmareferentin: Der Arzt erhielt Pr&#228;mien von 5 % des Herstellerabgabepreises f&#252;r s&#228;mtliche in einem Quartal verordnete Arzneimittel aus dem Vertrieb dieses Unternehmens. Die Auszahlung an den Vertragsarzt erfolgte durch Schecks, die ihm die Pharmareferentin aush&#228;ndigte. W&#228;re der Vertragsarzt Amtstr&#228;ger nach § 11 StGB k&#228;men die Amtsdelikte der §§ 331 StGB in Betracht.  Sollte die beschriebene Vorgehensweise kein Einzelfall sein, d&#252;rfte die Entscheidung von einigen Vertrags&#228;rzten wohl mit Spannung erwartet werden.</p>
<address><strong>Weitere Beitr&#228;ge zu Arztrecht:</strong></address>
<address>- <a href="../denn-sie-wissen-nicht-was-sie-tun-aerzte-kennen-ihre-leitlinien-nicht/" target="_blank">&#196;rzte kennen ihre Leitlinien nicht</a><br />
</address>
<address>- <a href="../erhoehte-aufklaerungspflicht-des-arztes-bei-augen-lasik-op/" target="_self">Erh&#246;hte Aufkl&#228;rungspflicht bei Laser-OP</a></address>
<address>
<address>- <a href="../arzthaftungsklage-gegen-krankenhaus-muster-klageschrift/" target="_self">Arzthaftungsklage (Muster-Klageschrift)</a></address>
<address>- <a href="../patientenaufklaerung-am-telefon/" target="_self">Patientenaufkl&#228;rung am Telefon</a><br />
</address>
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		<title>Gro&#223;britannien erl&#228;sst strenges Anti-Korruptionsgesetz: Bribery Act (mit Leitfaden)</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 13:05:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<category><![CDATA[International Law]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Anforderungen an Compliance Korruptionsbekämfpung]]></category>
		<category><![CDATA[Anti Korruptionsgesetz England]]></category>
		<category><![CDATA[Bribery Act 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance England UK GB]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung Geschäftsführer Großbritannien England]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption Großbritannien Strafbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Korruptionsbekämpfung England UK GB]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 1.7.2011 gilt in Gro&#223;britannien nun der bereits 2010 verabschiedete Bribery Act, der strenge Ma&#223;st&#228;be zur Korruptionsbek&#228;mpfung aufstellt. Verst&#246;&#223;e werden mit bis zu 10 Jahren Haft oder mit Geldstrafen in unbegrenzter H&#246;he geahndet. Das Gesetz stellt in Sections 1 und 2 sechs verschiedene F&#228;lle von Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe. Dabei ist die Bestechung von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1.7.2011 gilt in Gro&#223;britannien nun der bereits 2010 verabschiedete <strong>Bribery Act</strong>, der strenge Ma&#223;st&#228;be zur Korruptionsbek&#228;mpfung aufstellt. Verst&#246;&#223;e werden mit bis zu 10 Jahren Haft oder mit Geldstrafen in unbegrenzter H&#246;he geahndet. Das Gesetz stellt in Sections 1 und 2 sechs verschiedene F&#228;lle von Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe. Dabei ist die Bestechung von anderen Unternehmern ebenso strafbewehrt wie die von Angeh&#246;rigen des &#246;ffentlichen Dienstes. Section 6 betrifft die Bestechung ausl&#228;ndischer Amtstr&#228;ger („foreign public officials“). Die Straftaten setzen grunds&#228;tzlich voraus, dass ein Teil der Handlungen im Vereinigten K&#246;nigreich ausge&#252;bt wird. Aber auch wenn kein Teil der Straftat im Vereinigten K&#246;nigreich begangen wurde, k&#246;nnen britische Gerichte den T&#228;ter verurteilen, wenn er eine „enge Verbindung“ („close connection“) mit dem Vereinigten K&#246;nigreich hat. Diese enge Verbindung nimmt das Gesetz beispielsweise an, wenn eine Einzelperson Brite ist oder im Vereinigten K&#246;nigreich gew&#246;hnlich wohnhaft ist („ordinarily resident“) oder wenn eine Gesellschaft nach dem Recht des Vereinigten K&#246;nigreichs gegr&#252;ndet wurde. (&#8230;)<span id="more-3533"></span>Section 7 des Bribery Act begr&#252;ndet dar&#252;ber hinaus eine neue Unternehmensstrafbarkeit, wenn eine mit einem Unternehmen verbundene Person („associated person“) zu Gunsten des Unternehmens Bestechung begeht. Das betreffende Unternehmen muss hierf&#252;r nicht zwangsl&#228;ufig in Gro&#223;britannien seinen Sitz haben. Section 7 droht auch ausl&#228;ndischen Unternehmen Strafe an, die ein Gesch&#228;ft oder einen Teil dessen im Vereinigten K&#246;nigreich betreiben („carries on a business, or part of a business, in any part of the United Kingdom“). Was hiermit und mit „associated persons“ in den Augen der britischen Regierung gemeint ist, detailliert ein vom britischen Justizministerium im M&#228;rz 2011 herausgegebener <strong><a href="http://www.justice.gov.uk/guidance/docs/bribery-act-2010-guidance.pdf" target="_blank">Leitfaden</a> </strong>(hier als <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2011/07/bribery-act-2010-guidance.pdf">PDF-Download: Bribery Act 2010: Guidance</a>) zu section 7 des Bribery Act. Die „associated person“ selbst ist in section 8 des Bribery Act als Person definiert, die Dienstleistungen f&#252;r das Unternehmen oder in dessen Auftrag ausf&#252;hrt („a person who performs services for or on behalf of C“). Das Gesetz z&#228;hlt hier beispielhaft den Angestellten („employee“), Vertreter („agent“) oder die Tochtergesellschaft („subsidiary“) auf. Nach den Leitlinien des Justizministeriums k&#246;nnten auch Subunternehmer („contractors“) als „associated persons“ angesehen werden. Wenn diese Voraussetzungen erf&#252;llt sind, kann der Ort der Bestechung &#252;berall auf der Welt liegen. Andererseits sieht das britische Justizministerium nur das Bestehen einer unabh&#228;ngig agierenden Tochtergesellschaft im Vereinigten K&#246;nigreich f&#252;r sich genommen nicht als ausreichend an, um eine Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit auch einer ausl&#228;ndischen Muttergesellschaft dort zu bejahen. Das Ministerium verweist jedoch wiederholt darauf, dass die Auslegungshoheit hier bei den britischen Gerichten liegt und eine umfassende Abw&#228;gung im Einzelfall erforderlich ist.</p>
<p>Das Unternehmen kann eine Strafbarkeit nach section 7 des Bribery Act abwenden, wenn es nachweist, dass es ad&#228;quate <strong>Compliance-Verfahren</strong> installiert hat, die mit ihr verbundene Personen von solchem Verhalten abhalten sollen. Wie diese Verfahren konkret aussehen m&#252;ssen, bleibt der Konkretisierung durch britische Gerichte vorbehalten. Der Leitfaden des Justizministeriums sieht ausf&#252;hrlich und mit Fallbeispielen <strong>sechs Prinzipien</strong> vor:<br />
1. Proportionate procedures (angemessene Verfahren)<br />
2. Top-level commitment (Bekenntnis der Unternehmensf&#252;hrung zur Korruptionsbek&#228;mpfung)<br />
3. Risk Assessment (Risikobeurteilung)<br />
4. Due diligence (gebotene Sorgfalt bei der Auswahl von associated persons)<br />
5. Communication (including training) (interne und externe Kommunikation der Compliance-Regeln, einschlie&#223;lich diesbez&#252;glichen Trainings)<br />
6. Monitoring and review (&#220;berwachung und ggf. Verbesserung des Systems)</p>
<p>Wei&#223; eine F&#252;hrungskraft eines Unternehmens von einer Bestechung oder Bestechlichkeit nach den sections 1, 2 und 6 des Bribery Act (oder billigt sie diese sogar), macht auch sie sich nach section 14 strafbar. Hierzu muss allerdings die oben bereits beschriebene „enge Verbindung“ („close connection“) der F&#252;hrungsperson zum Vereinigten K&#246;nigreich bestehen. Quelle: Newsletter GTAI, Rechtsnews 7/2011 auf www.gtai.de/recht.</p>
<p><em><em>Zum Autor: Zus&#228;tzlich zur Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb <strong><a href="http://grafpartner.com/anwaelte/bernhard_schmeilzl/" target="_self">Bernhard Schmeilzl</a></strong> 2003 den Master of Laws  an  der englischen University of  Leicester  mit Schwerpunkt Europ&#228;isches Wirtschaftsrecht (EU  Commercial  Law) und ber&#228;t als Partner einer   Wirtschaftskanzlei auch  Unternehmen bei  grenz&#252;berschreitender  Vertragsgestaltung</em></em></p>
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