Kategorie ‘Strafrecht’

Gesetzliche Änderungen der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Von Dr. Werner Semmler (06.05.2011)
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Seit 03.05.2011 gelten die neuen Regelungen zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Durch die Neufassung des § 371 Abgabenordnung (AO) ist eine sog. „Teilselbstanzeige“ nicht mehr möglich. Straffreiheit erlangt nur, wer „zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt“. Zudem hat der Gesetzgeber die Sperrgründe der Selbstanzeige ausgeweitet. So reicht z.B. nun schon der Zugang einer Prüfungsanordnung aus, um eine Selbstanzeige „abzuschneiden“. Bei Steuehinterziehung (§ 370 AO), bei der die verkürzte Steuer den Betrag von 50 000 € je Tat übersteigt, kann gem. § 398 a AO nurmehr von Strafe abgesehen werden, wenn der Nacherklärende die hinterzogenen Steuern und einen Geldbetrag i.H.v. 5 % der hinterzogenen Steuer zugunsten der Staatskasse zahlt. Gem. § 238 AO kommen dann noch Hinterziehungszinsen von ½ % je Monat hinzu. Insgesamt kann eine Selbstanzeige daher mit erheblichen Nachzahlungen verbunden sein. Da Straffreiheit gem. § 371 Abs.3 AO nur dann eintritt, wenn der Nacherklärende die hinterzogenen Steuern innerhalb einer ihm bestimmten Frist entrichtet, sollte vor Abgabe einer Selbstanzeige sichergestellt sein, dass die Steuern auch tatsächlich nachentrichtet werden können.

Anwaltliches Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch bei Zufallswissen

Von Bernhard Schmeilzl (06.05.2011)
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Der BGH hat klargestellt, dass die anwaltliche Verschwiegenheit zu den Kernpflichten des Anwalts gehört und auch solches Wissen erfasst, das der Anwalt zufällig erlangt. Es muss sich also nicht um Wissen handeln, dass direkt mit dem erteilten Mandat in Verbindung steht, sondern es genügt, wenn der Anwalt das Wissen im Rahmen der beruflichten Tätigkeit erlangt. Ohne Entbindung von der Pflicht zur Verschwiegenheit durch den Mandanten hat der Anwalt zu schweigen. Im konkreten Fall hatte der Anwalt als Strafverteidiger seines Mandanten Gespräche unter den Angehörigen auf dem Gerichtsflur mitgehört. In einem späteren Zivilprozess sollte er dann als Zeuge aussagen. Das verweigerte er zu Recht. Die Entscheidung ist im aktuellen Mai-Heft des Anwaltsblatts (AnwBl 2011, 397) veröffentlicht und unter www.anwaltsblatt.de abrufbar. Quelle: DAV-Depesche Nr. 18/11 vom 5. Mai 2011

Es wird strafrechtlich enger für Gemeindeorgane

Von Dr. Werner Semmler (04.05.2011)
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Urteil des LG München II gegen den Bürgermeister und den Kämmerer einer bayerischen Gemeinde wegen Untreue nun rechtskräftig: Die Angeklagten verbuchten im Haushaltsjahr angefallene Ausgaben in das darauf folgende. Mit Einnahmen verfuhren sie umgekehrt. Dadurch konnten sie dem Gemeinderat einen „ordentlichen“ Haushalt vorlegen.  Im Vertrauen darauf beschloss der Gemeinderat neuerliche Baumaßnahmen, u.a. den Bau einer Turnhalle. Um die dadurch bedingten Finanzierungslücken zu decken, nahmen die Angeklagten unter Überschreitung ihrer Kompetenzen für die Gemeinde weitere Kredite auf (Art. 73 BayGO). Die Mittel aus den Krediten wurden ausschließlich für die Gemeinde verwendet.

Das Landgericht München II sah hierin eine Untreue gem. § 266 StGB. Der Schaden der Gemeinde liege in der Zinsverpflichtung gegenüber der Bank. Der 1. Strafsenat hat die Revision der Angeklagten verworfen und das Urteil „gehalten“. Beachtenswert ist dabei, dass der BGH feststellte, dass es bei Bestimmung des Vermögensnachteils nicht auf das angestrebte wirtschaftliche Gesamtergebnis am Ende des Haushaltsjahres ankomme. Auch mittelbare Vorteile aus der zweckmäßigen Verwendung der Kreditmittel stellen keinen Vermögenswert dar, der den durch die Zinsverpflichtung eingegangenen Nachteil kompensieren könnte.

Fehler in Online-Shops jetzt auch strafbar

Von Katrin Groll (19.04.2011)
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Das Betreiben von Online-Shops ist gefährlich. So mancher dynamische Jungunternehmer, der im Internet seine Waren oder Dienstleistungen anbot, fing sich außer Bestellungen auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ein. Die furchteinflößenden Stichworte lauten: Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung, Preisangabenverordnung, Marken- oder Urheberrechtsrechtsverletzung u.v.m.  (siehe unseren Beitrag: “Minenfeld Online-Shop: Checkliste der häufigsten Rechtsverstöße“). Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss 1 Ws 29/09) macht das Leben für Dienstleistungsanbieter im Internet nun noch gefährlicher: Wenn bei einem Online-Dienstleistungsangebot nämlich nicht hinreichend deutlich ins Auge springt, dass  der Service entgeltlich ist, dann hat das nicht mehr nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern kann sogar als Betrug strafbar sein. Aus Sicht des Verbrauchers: Wer im  Internet einem Anbieter (der die Kosten versteckt hatte) auf den Leim ging, kann künftig gegen diesen auch Strafanzeige stellen (mehr dazu hier).

„Abo-Falle“ als konkludente Täuschung i.S.v. § 263 StGB (Betrug)

Von Dr. Werner Semmler (14.04.2011)
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Zur Freude aller Verbraucher hat das OLG Frankfurt a.M. in einem Beschluss (1 Ws 29/09) hinreichenden Betrugsverdacht beim Betreiben einer sog. „Abo-Falle“ bejaht. Die Angeschuldigten hatten durch Layout und Gestaltung der Websites die Kostenpflichtigkeit und den Abschluss eines mehrmonatigen Abonnements in den Hintergrund treten lassen und dadurch die Nutzer zu nicht bewussten Vertragsabschlüssen verleitet. Das Gericht führt in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass der durchschnittliche Internetnutzer beim „Surfen“ die Möglichkeit nutze, zügig von einer Information zur nächsten zu wechseln, mit der Folge, dass zahlreiche Informationen nur fragmentarisch wahrgenommen werden. Daher sei ein hinreichend deutlicher Hinweis auf die Entgeltlichkeit des Angebots nur dann gegeben, wenn diese Information für den Nutzer bereits bei Aufruf der Seite erkennbar ist und im örtlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit den Angaben, die sich auf die angebotene Leistung direkt beziehen, steht. Die zivilrechtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener dürfte künftig daher häufig mit der Erstattung einer Strafanzeige einhergehen.

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren und Strafermittlungen vor

Von Dr. Werner Semmler (05.04.2011)
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Für überlange Gerichtsverfahren soll es künftig eine Entschädigung sowohl für materielle als auch für immaterielle Nachteile geben (BT-Drucks. 17/3802). In Strafsachen gilt dies dann auch für überlange Ermittlungsverfahren, die sich insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen oft über mehrere Jahre erstrecken können . Der Bürger soll damit gegen überlange Verfahren vorgehen können.  Ob dadurch die Ursache des Problems, nämlich eine zu knappe Personaldecke der Ermittlungsorgane und der Gerichte, auch nur ansatzweise verändert werden kann, darf bezweifelt werden.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf tödliches Gift?

Von Bernhard Schmeilzl (19.01.2011)
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Die Frage klingt bizarr, doch genau einen solchen Anspruch klagt ein 67jähriger Deutscher derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Es geht um die Frage, ob schwerstkranke Menschen einen Rechtsanspruch auf die Abgabe einer tödlichen Medikamentendosis geltend machen können, um damit Suizid zu begehen. Hintergründe zum Verfahren hier.


Gratis Bußgeld- und Blutalkoholrechner als iPhone-App

Von Michael Gleiten (07.01.2011)
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Der Deutsche AnwaltVerein startet spendabel ins Neue Jahr: Mit dem Bußgeldrechner, dem Blutalkoholrechner und dem Unterhaltsrechner präsentiert der DAV drei kostenlose Applikationen für iPhones. Mithilfe dieser Apps lassen sich die Höhe von Bußgeldern und Unterhaltsansprüche sowie die Blutalkoholkonzentration berechnen. Die neuen DAV-Apps werden sehr gut angenommen. So ist zum Beispiel der Bußgeldrechner bereits nach wenigen Tagen in die Top 100 der kostenlosen iPhone-Apps aufgestiegen und sorgt so für die Imagestärkung der deutschen Anwaltschaft. (Quelle DAV-Depesche 1/2011)

Sterbehilfe-Debatte: Berichte und Hintergrundmaterial

Von Bernhard Schmeilzl (16.12.2010)
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Zur Debatte um die (Nicht-)Strafbarkeit von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid (Definition der Begriffe hier), wieder neu entbrannt durch das BGH-Urteil vom 25.06.2010 (Infos und Download hier und hier), findet sich auf dem Portal Sterbehilfe-Info.de eine hilfreiche Sammlung interessanter Hintergrundmaterialien, darunter die beiden Allensbach-Umfragen zum Thema Sterbehilfe aus den Jahren 2005 und 2008.

Bundesverfassungsgericht: Nutzung von Steuersünder-CDs verfassungsgemäß

Von Dr. Werner Semmler (30.11.2010)
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Das Bundesverfassungsgericht sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Verwertung von Daten der „Liechtenstein CD“ durch den Staat. Im Verfahren 2 BvR 2101/09 entschied das Gericht am 09.11.2010, dass die gegen die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Die Beschwerdeführer hatten beanstandet, dass der strafrechtliche Anfangsverdacht auf Daten gestützt worden ist, die die Bundesrepublik Deutschland von einer Privatperson aus Lichtenstein erworben hat (sog. „Lichtenstein CD“). In seiner „Nicht-Annahme-Begründung“ hat das BVerfG ausgeführt, es sei von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte den Verdacht, die Beschwerdeführer hätten Kapitaleinkünfte aus Vermögen Liechtensteiner Stiftungen gegenüber den deutschen Finanzbehörden nicht erklärt, auch auf die Erkenntnisse der Daten aus Lichtenstein gestützt haben. Für die Verteidigung vor den Strafgerichten bedeutet dies, dass die erfolgreiche Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbotes in weite Ferne gerückt ist.