Ha, wusst ich’s doch, dass die Kritik des ersten Kollegen nicht lange auf sich warten lässt. Kollege Arno Lampmann findet den Online Service www.parkplatzdieb.de nicht gut (erster Beitrag hier). Er vermutet, dass ich eher selten auf dem Gebiet der Unterlassungsrechts unterwegs bin und findet es unseriös, wenn man anbietet, Abmahnungen mal eben schnell nebenbei zu machen. Dabei tun wir das gar nicht. Zum besseren Verständnis des Kollegen Lampmann hier einige ergänzende Fakten:
Kategorie ‘Verkehrsrecht’
Ich bin jetzt eine Abmahn-Anwältin
Bereits hier hatte ich mich mit der schockierenden Nachricht geoutet, dass ich für unsere Mandanten Unterlassungsansprüche gem. 1004 BGB geltend mache (vulgo: abmahne). Getreu Wilhelm Busch habe ich jetzt ja nichts mehr zu verlieren und gebe deshalb nun noch einen zweiten Skandal preis: Wir bieten Geschädigten an, Aufträge online zu erteilen. Und zwar auf www.parkplatzdieb.de …
Die Hälfte der Leser wird nun vor Entrüstung kaum noch lesen können. Für die übrigen finden sich rechtliche Hintergründe hier. Manchmal ernte ich sogar Verständnis für den Service, insbesondere von denjenigen (sogar Anwaltskollegen), die einen Stellplatz gemietet haben, der öfter mal von Fremdparkern in Beschlag genommen wird. Persönliche Betroffenheit lässt eben vieles in anderem Licht erscheinen. Ähnlich dem amerikanischen Sprichwort: “What is a Democrat? A Republican that has been arrested and had to spend a night in prison.”
.
Verkehrsunfall: Welcher Schaden wird ersetzt?
Unfallgeschädigte lassen sich oft zu billig abspeisen. Bei mehr als zwei Millionen Verkehrsunfällen pro Jahr entstehen den Kfz-Haftpflichtversicherungen enorme Ausgaben. Sie versuchen deshalb nicht selten, bei der Regulierung von Verkehrunfällen zu sparen. In fast allen Fällen bieten die Versicherungen zunächst nur einen Betrag an, der deutlich unter dem liegt, was ein Gericht dem Unfallgeschädigten zusprechen würde. Das erkennt man daran, dass die Versicherungen ihr Angebot meist sofort um 20 bis 50 Prozent aufstocken, sobald der Geschädigte eine Anwaltskanzlei einschaltet. Dieser Betrag gibt eine erste Orientierung, welche Schadensposten die Versicherung ersetzen muss.
Geblitzt oder Verkehrsunfall – was nun?
Auch pflichtbewusste, rücksichtsvolle Autofahrer kommen kaum durch’s Leben ohne jemals falsch zu parken, etwas zu schnell zu fahren oder in einen Unfall verwickelt zu werden. Hat es dann mal geblitzt, will man natürlich möglichst schnell wissen, was einem droht. Ein erster Blick in die Bußgeldtabelle zeigt, womit man in etwa rechnen muss. Die aktuellen Bußgeld- und Punktekataloge finden Sie im Internet, sehr übersichtlich zum Beispiel unter: www.auto-news.de/extras/bussgeldkatalog/
