Von Dr. Werner Semmler (04.03.2010)
In diesem Beitrag haben wir ausführlich über die Problematik berichtet, ob Verkehrsabstandsmessungen durch Videoüberwachung zulässig sind (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08). Hier zwei weitere interessante Entscheidungen in diesem Kontext:
Auch das OLG Düsseldorf erklärt Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis zur Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für unzulässig (Az. IV-3 RBs 8/10).
Das OLG Dresden hingegen sieht in § 100 h Abs.1 S.1 Nr.1 StPO i.V.m. § 46 Abs.1 OWiG eine Rechtsgrundlage für eine Videoaufzeichnung (System VKS 3.01), falls gewährleistet ist, dass die Aufzeichnung anlassbezogen und lediglich zur Identifizierung des Betroffenen als Verdächtigen erfolgt (Az. Ss OWi 788/09).
Von Dr. Werner Semmler (23.02.2010)
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Autobahn-Abstandsmessung sorgt für Wirbel auf Deutschlands Straßen. Je nachdem, in welchem Gerichtsbezirk und mit welchem Messverfahren die Abstandsmessung erfolgt, besteht Hoffnung auf Freispruch oder droht Verurteilung. Die Rechtslage in Deutschland bei Brücken-Abstandsmessungen gleicht derzeit einem „Fleckenteppich“. Für betroffene „Ordnungswidrigkeiten-Sünder“ hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08) neue Verteidigungsräume eröffnet. Hier eine ausführliche Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtslage: (…)
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Von Michael Gleiten (10.06.2009)
So ziemlich jeder LawBlog hat seinen Kommentar zur aktuellen BGH-Entscheidung abgegeben (auch wir), wonach Falschparker auf Privatgrundstücken kostenpflichtig abgeschleppt werden dürfen und der Abschleppunternehmer den Wagen erst nach Zahlung der Abschleppgebühren herausgeben muss. …
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Von Michael Gleiten (06.06.2009)
… der professionelle Parkraumüberwachungsunternehmer
Soeben (hier) veröffentlichte meine Kollegin einen Beitrag zur aktuellen BGH-Entscheidung zugunsten der abschleppenden Parkplatzinhaber. Gleichzeitig finde ich eine anregende e-Mail des Unternehmers und Detektivs Arthur Andreas Schifferer aus Augsburg (alle seine Dienstleistungen finden sich auf www.parkraumueberwachung.de). Es handelt sich wohl um just diesen “professionellen Parkraumüberwachungsunternehmer”, der dem Sachverhalt des BGH-Urteils zugrunde lag. Damit man sich einen besseren Eindruck von der Seriosität und Professionalität des Parkraumüberwachungsunternehmers (ein schöner Begriff) machen kann, erlaube ich mir, die (übrigens unverlangt zugesandte) Werberundmail hier einzustellen (PDF-Download e-mail_Arthur_Schifferer_vom_06 Juni 2009). Diesem Werberundmail war übrigens (neben einer PDF-Kopie des vollständigen Aufsatzes von Prof. Lorenz aus der NJW Nr. 15/2009, wofür ihm der Beck-Verlag sicher eine Abdruckerlaubnis erteilt hat) auch ein Foto des Unternehmers und Detektivs Arthur Andreas Schifferer beigefügt, …
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Von Katrin Groll (06.06.2009)
Erstaunlich deutlich ergriff der BGH in seiner brandaktuellen Entscheidung vom 5.6.2009 Partei zugunsten eines Parkplatzinhabers, der einen Falschparker abschleppen ließ. Das Besondere: Es handelte sich um einen kommerziellen Großraumparkplatz, der für die Kunden mehrerer Einkaufsmärkte zur Verfügung steht. Der Eigentümer hatte einen “professionellen Parkraumüberwachungsdienst” damit beauftragt, die Stellplätze zu überwachen (durch Kameras und Wachpersonal). Dieser Überwachungsdienst hatte Auftrag zu kontrollieren, ob die Parker auch tatsächlich in einen der Einkaufsmärkte gingen. Falls nicht, wurden die Falschparker nach 15 Minuten gnadenlos abgeschleppt. Das Auto wurde nur gegen Zahlung von 150 Euro Abschleppkostenpauschale wieder herausgegeben. (…)
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Von Katrin Groll (09.02.2009)
Seit 1. Februar 2009 gelten neue Bußgeldsätze. Raser, Drängler und alkoholisierte Fahrer werden – teils drastisch massiver – zur Kasse gebeten. Der Mindestsatz für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften steigt von bisher 50 Euro auf 80 Euro. Die neue Obergrenze liegt bei 760 Euro (statt wie bisher 425 Euro). Auch außerhalb geschlossener Ortschaften steigt das Bußgeldrisiko. Gefährliche Überholmanöver kosten nun doppelt so viel. Alle Details auf der Wenbsite des Bundesverkehrsministeriums.
Von Katrin Groll (29.10.2008)
Ha, wusst ich’s doch, dass die Kritik des ersten Kollegen nicht lange auf sich warten lässt. Kollege Arno Lampmann findet den Online Service www.parkplatzdieb.de nicht gut (erster Beitrag hier). Er vermutet, dass ich eher selten auf dem Gebiet der Unterlassungsrechts unterwegs bin und findet es unseriös, wenn man anbietet, Abmahnungen mal eben schnell nebenbei zu machen. Dabei tun wir das gar nicht. Zum besseren Verständnis des Kollegen Lampmann hier einige ergänzende Fakten:
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Von Katrin Groll (25.10.2008)
Bereits hier hatte ich mich mit der schockierenden Nachricht geoutet, dass ich für unsere Mandanten Unterlassungsansprüche gem. 1004 BGB geltend mache (vulgo: abmahne). Getreu Wilhelm Busch habe ich jetzt ja nichts mehr zu verlieren und gebe deshalb nun noch einen zweiten Skandal preis: Wir bieten Geschädigten an, Aufträge online zu erteilen. Und zwar auf www.parkplatzdieb.de …
Die Hälfte der Leser wird nun vor Entrüstung kaum noch lesen können. Für die übrigen finden sich rechtliche Hintergründe hier. Manchmal ernte ich sogar Verständnis für den Service, insbesondere von denjenigen (sogar Anwaltskollegen), die einen Stellplatz gemietet haben, der öfter mal von Fremdparkern in Beschlag genommen wird. Persönliche Betroffenheit lässt eben vieles in anderem Licht erscheinen. Ähnlich dem amerikanischen Sprichwort: “What is a Democrat? A Republican that has been arrested and had to spend a night in prison.”
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Von Katrin Groll (25.08.2008)
Unfallgeschädigte lassen sich oft zu billig abspeisen. Bei mehr als zwei Millionen Verkehrsunfällen pro Jahr entstehen den Kfz-Haftpflichtversicherungen enorme Ausgaben. Sie versuchen deshalb nicht selten, bei der Regulierung von Verkehrunfällen zu sparen. In fast allen Fällen bieten die Versicherungen zunächst nur einen Betrag an, der deutlich unter dem liegt, was ein Gericht dem Unfallgeschädigten zusprechen würde. Das erkennt man daran, dass die Versicherungen ihr Angebot meist sofort um 20 bis 50 Prozent aufstocken, sobald der Geschädigte eine Anwaltskanzlei einschaltet. Dieser Betrag gibt eine erste Orientierung, welche Schadensposten die Versicherung ersetzen muss.
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Von Michael Gleiten (04.08.2008)
Auch pflichtbewusste, rücksichtsvolle Autofahrer kommen kaum durch’s Leben ohne jemals falsch zu parken, etwas zu schnell zu fahren oder in einen Unfall verwickelt zu werden. Hat es dann mal geblitzt, will man natürlich möglichst schnell wissen, was einem droht. Ein erster Blick in die Bußgeldtabelle zeigt, womit man in etwa rechnen muss. Die aktuellen Bußgeld- und Punktekataloge finden Sie im Internet, sehr übersichtlich zum Beispiel unter: www.auto-news.de/extras/bussgeldkatalog/
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