Sein Name: Arthur Andreas Schifferer. Sein Geschäftsmodell: Parkraumüberwachung. Zu seinen Kunden gehör(t)en Supermärkte, Großkliniken und sogar Behörden. Im Auftrag seiner Kunden nimmt Schifferer (nach eigener Mitteilung Detektiv, Versicherungsmakler und eben Parkraumüberwachungsunternehmer) deren Unterlassungs- und Besitzkehransprüche wahr. Plastischer: Seine Mitarbeiter stehen auf Großraumparkplätzen herum, beobachten die dort Parkenden und werden sofort aktiv, wenn ein Autofahrer nicht den Laden des Parkplatzinhabers geht, sondern den Parkplatz “fremdnutzt”. Nun ist das nicht sonderlich sympathisch, aber prinzipiell durchaus rechtens. Stolz verweist Schifferer auf seiner Website www.parkraumueberwachung.de ja auch auf von ihm erstrittene Urteile- Nur scheinen es die Mitarbeiter des Herrn Schifferer ab und an etwas zu übertreiben. Da wird gern mal nach fünf Minuten eine Parkkralle an den parkenden Wagen montiert und der Fahrer am Wegfahren gehindert, wenn er nicht eine Pauschale von 400 Euro zahlt. Das wiederum fand die Augsburger Statsanwaltschaft nicht mehr witzig und klagt Schifferer nun wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Nötigung an. Details in der Süddeutschen Zeitung vom 27.11.2009. Was die SZ nicht zeigt: So sieht er aus, der professionelle Parkraumüberwacher Arthur Schifferer (Link hier). Es lohnt sich, das Foto in aller Ruhe auf sich wirken zu lassen.
Kategorie ‘Verkehrsrecht’
Abschleppdebatte … und kein Ende
Und so sieht er aus…
… der professionelle Parkraumüberwachungsunternehmer
Soeben (hier) veröffentlichte meine Kollegin einen Beitrag zur aktuellen BGH-Entscheidung zugunsten der abschleppenden Parkplatzinhaber. Gleichzeitig finde ich eine anregende e-Mail des Unternehmers und Detektivs Arthur Andreas Schifferer aus Augsburg (alle seine Dienstleistungen finden sich auf www.parkraumueberwachung.de). Es handelt sich wohl um just diesen “professionellen Parkraumüberwachungsunternehmer”, der dem Sachverhalt des BGH-Urteils zugrunde lag. Damit man sich einen besseren Eindruck von der Seriosität und Professionalität des Parkraumüberwachungsunternehmers (ein schöner Begriff) machen kann, erlaube ich mir, die (übrigens unverlangt zugesandte) Werberundmail hier einzustellen (PDF-Download e-mail_Arthur_Schifferer_vom_06 Juni 2009). Diesem Werberundmail war übrigens (neben einer PDF-Kopie des vollständigen Aufsatzes von Prof. Lorenz aus der NJW Nr. 15/2009, wofür ihm der Beck-Verlag sicher eine Abdruckerlaubnis erteilt hat) auch ein Foto des Unternehmers und Detektivs Arthur Andreas Schifferer beigefügt, …
BGH quält Falschparker: Stellplatzinhaber dürfen kostenpflichtig abschleppen lassen
Erstaunlich deutlich ergriff der BGH in seiner brandaktuellen Entscheidung vom 5.6.2009 Partei zugunsten eines Parkplatzinhabers, der einen Falschparker abschleppen ließ. Das Besondere: Es handelte sich um einen kommerziellen Großraumparkplatz, der für die Kunden mehrerer Einkaufsmärkte zur Verfügung steht. Der Eigentümer hatte einen “professionellen Parkraumüberwachungsdienst” damit beauftragt, die Stellplätze zu überwachen (durch Kameras und Wachpersonal). Dieser Überwachungsdienst hatte Auftrag zu kontrollieren, ob die Parker auch tatsächlich in einen der Einkaufsmärkte gingen. Falls nicht, wurden die Falschparker nach 15 Minuten gnadenlos abgeschleppt. Das Auto wurde nur gegen Zahlung von 150 Euro Abschleppkostenpauschale wieder herausgegeben. (…)
Der neue Bußgeldkatalog (seit 1.2.2009)
Seit 1. Februar 2009 gelten neue Bußgeldsätze. Raser, Drängler und alkoholisierte Fahrer werden – teils drastisch massiver – zur Kasse gebeten. Der Mindestsatz für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften steigt von bisher 50 Euro auf 80 Euro. Die neue Obergrenze liegt bei 760 Euro (statt wie bisher 425 Euro). Auch außerhalb geschlossener Ortschaften steigt das Bußgeldrisiko. Gefährliche Überholmanöver kosten nun doppelt so viel. Alle Details auf der Wenbsite des Bundesverkehrsministeriums.
Zur Kritik des LBR-Blog an Parkplatzdieb.de
Ha, wusst ich’s doch, dass die Kritik des ersten Kollegen nicht lange auf sich warten lässt. Kollege Arno Lampmann findet den Online Service www.parkplatzdieb.de nicht gut (erster Beitrag hier). Er vermutet, dass ich eher selten auf dem Gebiet der Unterlassungsrechts unterwegs bin und findet es unseriös, wenn man anbietet, Abmahnungen mal eben schnell nebenbei zu machen. Dabei tun wir das gar nicht. Zum besseren Verständnis des Kollegen Lampmann hier einige ergänzende Fakten:
Ich bin jetzt eine Abmahn-Anwältin
Bereits hier hatte ich mich mit der schockierenden Nachricht geoutet, dass ich für unsere Mandanten Unterlassungsansprüche gem. 1004 BGB geltend mache (vulgo: abmahne). Getreu Wilhelm Busch habe ich jetzt ja nichts mehr zu verlieren und gebe deshalb nun noch einen zweiten Skandal preis: Wir bieten Geschädigten an, Aufträge online zu erteilen. Und zwar auf www.parkplatzdieb.de …
Die Hälfte der Leser wird nun vor Entrüstung kaum noch lesen können. Für die übrigen finden sich rechtliche Hintergründe hier. Manchmal ernte ich sogar Verständnis für den Service, insbesondere von denjenigen (sogar Anwaltskollegen), die einen Stellplatz gemietet haben, der öfter mal von Fremdparkern in Beschlag genommen wird. Persönliche Betroffenheit lässt eben vieles in anderem Licht erscheinen. Ähnlich dem amerikanischen Sprichwort: “What is a Democrat? A Republican that has been arrested and had to spend a night in prison.”
.
Verkehrsunfall: Welcher Schaden wird ersetzt?
Unfallgeschädigte lassen sich oft zu billig abspeisen. Bei mehr als zwei Millionen Verkehrsunfällen pro Jahr entstehen den Kfz-Haftpflichtversicherungen enorme Ausgaben. Sie versuchen deshalb nicht selten, bei der Regulierung von Verkehrunfällen zu sparen. In fast allen Fällen bieten die Versicherungen zunächst nur einen Betrag an, der deutlich unter dem liegt, was ein Gericht dem Unfallgeschädigten zusprechen würde. Das erkennt man daran, dass die Versicherungen ihr Angebot meist sofort um 20 bis 50 Prozent aufstocken, sobald der Geschädigte eine Anwaltskanzlei einschaltet. Dieser Betrag gibt eine erste Orientierung, welche Schadensposten die Versicherung ersetzen muss.
Geblitzt oder Verkehrsunfall – was nun?
Auch pflichtbewusste, rücksichtsvolle Autofahrer kommen kaum durch’s Leben ohne jemals falsch zu parken, etwas zu schnell zu fahren oder in einen Unfall verwickelt zu werden. Hat es dann mal geblitzt, will man natürlich möglichst schnell wissen, was einem droht. Ein erster Blick in die Bußgeldtabelle zeigt, womit man in etwa rechnen muss. Die aktuellen Bußgeld- und Punktekataloge finden Sie im Internet, sehr übersichtlich zum Beispiel unter: www.auto-news.de/extras/bussgeldkatalog/
