Der Beitrag Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling erschien heute in der Regensburger Tagespresse. Prompt meldeten sich einige Versicherungsmakler und sogar zwei Regionaldirektoren in unserer Kanzlei und fragten empört, was das denn solle. Der Service der RSV sei doch topp. Um eine Basis für die weiteren Gespräche herzustellen, empfehle ich dann immer erst Lektüre der Website www.rsv-blog.de. Dort finden sich schöne Beispiele für die Begeisterung der Anwaltschaft.
Kategorie ‘Versicherungsrecht’
Wann darf der Anwalt die Höchstgebühr abrechnen? (2,5 Geschäftsgebühr)
Die meisten Anwälte rechnen für die außergerichtliche Tätigkeit den vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Honorarsatz von 1,3 ab, die sog. Regelgebühr. Gegenüber der Rechtsschutzersicherung ist es ohnehin mühsam, einen höheren Satz durchzusetzen, meistens drücken die Versicherungen eher in die Gegenrichtung (siehe: Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling). Doch nicht jedes Mandat ist gleich aufwendig und komplex: Manche Fälle sind bereits mit einem Anwaltsschreiben erledigt, andere ziehen sich über Monate oder Jahre. Das RVG erlaubt dem Anwalt daher, in überdurchschnittlich schwierigen und/oder umfangreichen Fällen mehr abzurechnen, bis hin zur Höchstgebühr von 2.5. Wann ist ein Fall aber überdurchschnittlich? Hierzu ein aktuelles Urteil des AG Mannheim:
Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling
Warum es heute kein Vorteil mehr ist, rechtsschutzversichert zu sein
Es gab eine Zeit, in der sich Anwälte freuten, wenn der Mandant seine Rechtschutzkarte zückte. Die legendären AdvoCard-Werbespots mit Schauspieler Manfred Krug verkörpern diese Goldene Ära. Vorbei! Seit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) am 01.07.2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöste, wird das Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtschutzversicherungen zunehmend frostiger. Heute wäre es Anwälten oft lieber, der Mandant wäre nicht rechtschutzversichert. Warum?
Verkehrsunfall: Welcher Schaden wird ersetzt?
Unfallgeschädigte lassen sich oft zu billig abspeisen. Bei mehr als zwei Millionen Verkehrsunfällen pro Jahr entstehen den Kfz-Haftpflichtversicherungen enorme Ausgaben. Sie versuchen deshalb nicht selten, bei der Regulierung von Verkehrunfällen zu sparen. In fast allen Fällen bieten die Versicherungen zunächst nur einen Betrag an, der deutlich unter dem liegt, was ein Gericht dem Unfallgeschädigten zusprechen würde. Das erkennt man daran, dass die Versicherungen ihr Angebot meist sofort um 20 bis 50 Prozent aufstocken, sobald der Geschädigte eine Anwaltskanzlei einschaltet. Dieser Betrag gibt eine erste Orientierung, welche Schadensposten die Versicherung ersetzen muss.
Künstliche Befruchtung: Wer zahlt die Behandlungskosten?
Jedes sechste Paar in Deutschland bleibt ungewollt kinderlos. Manche denken dann an künstliche Befruchtung: Insemination, intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) und/oder In-Vitro-Ferti¬lisation (IVF). Die Kosten sind abschreckend hoch: bei Privatpatienten zwischen 10.000 und 30.000 Euro, abhängig von der Ursache der Sterilität und der Zahl der Behandlungszyklen. Aber das zahlt ja die Krankenkasse, richtig? Leider oft nicht! Hier die Details zu den Rechtsproblemen der Kostenerstattung von Kinderwunschbehandlungen.
