Kategorie ‘Vertragsmuster’

Englische Vertragsmuster #12: Haftungsbeschränkungsklausel (US-Recht)

Von Bernhard Schmeilzl (27.10.2011)
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Häufig wollen Vertragsparteien ihre Schadensersatzhaftung ausschließen oder wenigstens beschränken. Nach deutschem Recht ist das bekanntlich gar nicht so leicht möglich (Details dazu hier). In US-amerikanischen Verträgen (wobei es natürlich kein einheitliches USA-weites Zivilrecht gibt, sondern jeder US-Bundesstaat über sein eigenes Recht verfügt) wird häufig folgende Klausel verwendet:

Limitation of Liability: To the maximum extent permitted by law, in no event will either party be responsible for any incidental damages, consequential damages, exemplary damages of any kind, lost goodwill, lost profits, lost business and/or any indirect economic damages whatsoever regardless of whether such damages arise from claims based upon contract, negligence, tort (including strict liability or other legal theory), a breach of any warranty or term of this Agreement, and regardless of whether a party was advised or had reason to know of the possibility of incurring such damages in advance.

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Verwandte Beiträge:
- German Law in English
- Englische Vertragsmuster #6: Allgemeine Klauseln
- Englische Vertragsmuster #8: General Terms and Conditions (Service Agreement)
- Großbritannien erlässt strenges Anti-Korruptionsgesetz: Bribery Act (mit Leitfaden)
- Broschüre zur Vertragsgestaltung: Vergleich Common Law mit kontinentalem Recht
- sowie weitere Beiträge der Rubrik “Englische Vertragsmuster

Zum Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht (EU Commercial Law) und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.

Englische Vertragsmuster #11: Profi-Sportler Agenturvertrag (USA)

Von Michael Gleiten (24.08.2011)
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In der Rubrik Englische Vertragsmuster diesmal etwas Exotisches: Rechthaber-Autor Bernhard Schmeilzl berät sowohl Berufssportler als auch Agenturen bei der Vertragsgestaltung, insbesondere auch im anglo-amerikanischen Bereich. Um einen Einblick in die Praxis der Vertragsgestaltung zwischen Profiathleten und deren Agenten in den USA zu geben, hier ein Beispiel eines solchen professionellen Athlete Agency Agreement (natürlich wie immer unter Ausschluss jeder Haftung) zum Download. Der Vertrag beruht auf US-Recht und stammt aus der Sportart Baseball (MLB), wird aber in ähnlicher Form auch in den anderen Profisportarten verwendet (NBA, NHL, NFL, MLS). Im Unterschied zu Europa bestehen in den USA sehr starke Spielergewerkschaften (Players’s Associations”), die rigide Rahmenbestimmungen vorgeben, auch und gerade für die Tätigkeit von Spieleragenten. Wer als deutscher Agent oder Rechtsanwalt einen Eishockey- oder Basketballspieler in USA vertreten oder beraten will, muss sich daher vorher extrem gut informieren und meist auch mit einem US-Partner kooperieren.

Weitere Informationen zum US Profisport und der Tätigkeit von Player Agents:
- Sportler nach USA vermitteln. Als Sports Agent nach USA. Geht das?
- Vorlesungsskript “Team- und Einzelsportmanagement” (macromedia hochschule München)

Neue Internet-Widerrufsbelehrung: Merkblatt und Mustertext

Von Katrin Groll (16.08.2011)
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Verschiedene Industrie- und Handelskammern haben Infoblätter und Mustertexte zu den seit 4.8.2011 geltenden Neuregelungen im Fernabsatz-Widerrufsrecht erstellt (siehe Mitteilung der IHK Regensburg hier). Besonders zu empfehlen ist das Merkblatt (Link hier) und der aktualisierte Mustertext von Trusted Shops (PDF-Download hier).

Basics of German Law

Von Bernhard Schmeilzl (19.07.2011)
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On our website we provide various templates and standard contracts in both German and English versions. English speaking entrepreneurs looking for information about German law and on how to do business in Germany may find these links helpful. The bilingual brochure “Continental Law” (free download here), published by the German Law Societies explains the basic principles of Continental Law (in particular the German and French legal systems) and argues that applying Continental Law in international contracting brings many advantages. The gateway Trial-Lawyers-Europe.com collects useful information on business and law in Europe, for example:

- “Doing Business in Germany“, including an “Investment Guide to Germany” (download here)
- “How to found a German Company“, incl. overview of company forms under German law (download here)
- German Labour Law: Employee protection against dismissal (download here)
- Model Employment Agreement under German law (download here)
- Information brochure “Facts about Germany” (download here)
- Taxation and Accounting in Germany – an Overview (download here)
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Contact: In case you desire more information on German law please contact Bernhard H. Schmeilzl, Attorney-at-Law (Munich Bar) & Master of Laws (Leicester, UK), managing partner of the Munich based corporate law firm Graf & Partners.

Englische Vertragsmuster #10: Arbeitsvertrag

Von Bernhard Schmeilzl (19.07.2011)
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In der Rubrik “Vertragsmuster in Englisch” stellt Rechthaber-Autor Bernhard Schmeilzl heute einen Arbeitsvertrag für eine Führungskraft in einem Technologieunternehmen vor. Der Vertrag basiert auf deutschem materiellen Recht und enthält unter anderem detaillierte Regelungen zu Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe, Vertraulichkeit und Fortbildungsmaßnahmen. Der Arbeitsvertrag steht hier – unter Ausschluss jeder Haftung – zum  Download (Muster_Arbeitsvertrag_engl_2011)

Weitere Informationen zum deutschen Recht in englischer Sprache finden sich auf dem Portal Trial-Lawyers-Europe.com, insbesondere in den Beiträgen “Basics of German Law” und “Doing Business in Germany

Zum Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt besitzt Bernhard Schmeilzl den Master of Laws der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht (EU Commercial Law) und berät mit seiner eigenen Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, vor allem im anglo-amerikanischen Raum.

Die aktuellen TOP 12 auf Rechthaber

Von Bernhard Schmeilzl (19.07.2011)
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Die meistgelesenen Artikel der letzten sechs Monate auf Rechthaber.com sind:

(1)   “Teure Eltern! – Wer zahlt das Pflegeheim?” (Checkliste Elternunterhalt)
(2)   Infos und Mustertexte zu “Generalvollmacht” und Vorsorgevollmacht”
(3)   Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbroschüre)
(4)   Geheime Codes im Arbeitszeugnis? So benotet man Mitarbeiter
(5)   Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung GmbH-Anteile)
(6)   Einschreiben sind rechtlich wertlos
(7)   Muss der Arbeitnehmer Schäden am Dienstwagen zahlen?
(8)   Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus: Muster-Klageschrift (Checkliste)
(9)   Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste
(10) Sie können ab morgen zuhause bleiben (Freistellung von Arbeitnehmern)
(11) Kündigung wegen Mietrückstand (Muster-Anwaltsschreiben)
(12) Vertragsmuster in Englisch

“Verdeckte Stellvertreter, Strohmänner und Treuhänder”

Von Bernhard Schmeilzl (07.07.2011)
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Klingt alles dubios und irgendwie illegal. Oder? Nein, in Wahrheit stehen all diese Begriffe für zulässige Instrumente des deutschen Zivilrechts, für die es sinnvolle und legitime Anwendungsbereiche gibt. Natürlich kann man diese Instrumente auch missbrauchen (etwa zur Steuerhinterziehung), aber juristisch korrekt angewendet spricht nichts dagegen. Wann und wozu man einen Treuhänder benötigt (der wenig schmeichelhaft auch als “Strohmann” bezeichnet wird) und wie eine solche Muster-Treuhandvereinbarung aussehen kann, haben wir hier am Beispiel treuhänderisch gehaltenerGmbH-Geschäftsanteile dargestellt. Rechtstechnisch handelt es sich bei der Treuhand um eine verdeckte (mittelbare) Stellvertretung. (…) [mehr]

Mustertexte “Generalvollmacht” und “Vorsorgevollmacht”

Von Bernhard Schmeilzl (07.07.2011)
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Erteilt man jemandem eine Vollmacht (§ 167 BGB), kann der Bevollmächtigte – innerhalb des Anwendungsbereichs für den die Vollmacht erteilt wurde – rechtlich verbindlich für den Vollmachtgeber agieren, also in dessen Namen Verträge abschließen, Kündigungen aussprechen, Erklärungen entgegennehmen, Prozesse führen usw. Die Vollmacht muss im Regelfall nicht schriftlich sein (Vorsicht aber beim Sonderfall des § 174 BGB), zur Absicherung aller Beteiligten ist eine schriftliche Vollmachtsurkunde aber sinnvoll, vor allem wenn der Bevollmächtigte nicht nur ein einzelnes Geschäft erledigen, sondern den Vollmachtgeber auf längere Zeit vertreten können soll. Zwei besondere Arten einer Vollmachten sind die “Generalvollmacht” und die “Vorsorgevollmacht“. Beides wird häufig verwechselt bzw. unsauber formuliert, so dass man im Ernstfall oft nicht weiß, was gemeint war.  (…) [mehr]

Englische Vertragsmuster #9: Limitation of Liability (nach dt. Recht)

Von Bernhard Schmeilzl (05.07.2011)
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Oft wollen die Parteien bei der Gestaltung von Verträgen ihre Haftung ausschließen oder wenigstens beschränken. Nach deutschem Recht ist das bekanntlich gar nicht so leicht möglich (vgl. § 309 Nr. 7 BGB, § 276 Abs. 3 BGB), da der BGH den Anwendungsbereich von AGBs sehr weit fasst. Auch einzelne Klauseln in (ansonsten) individuell ausgehandelten Verträgen können AGB-Charakter haben, wenn ein Vertragspartner diese Klausel “gestellt hat”.  (…) [mehr]

Checklisten Unternehmensnachfolge und Firmenverkauf

Von Bernhard Schmeilzl (25.05.2011)
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Das NRW-Wirtschaftsministerium bietet auf seiner Website hilfreiche Informationen und Checklisten rund um die Themen Nachfolge im Unternehmen, Verkauf, Übergabe im Notfall, staatliche Förderung des Inhaberwechsels. darunter zum Beispiel: Checkliste für Unternehmen (zu welchen Themen und Fragen muss ich antworten können, wenn ich ein Unternehmen übergebe?) und Checkliste für Nachfolger (welche Themen und Fragen erwarten mich, wenn ich ein Unternehmen übernehmen möchte?). Weitere Informationen dazu im Beitrag “Verkauf von Anwaltskanzlei, Arztpraxis oder Unternehmen: Wie berechne ich einen realistischen Kaufpreis?”

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen und Freiberufler. Dies insbesondere auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.