Kategorie ‘Vertragsrecht’

Zustellung von Abmahnungen per eMail

Von Bernhard Schmeilzl (01.03.2010)
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Abmahnungen, die per Email übermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empfänger im geschäftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empfängers angekommen sind. Dies gilt auch dann, wenn sie von einer Firewall aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert sind (LG Hamburg, AZ: 312 O 142/09)..

Weitere Informationen zum Thema Zustellung:

- Einschreiben sind rechtlich wertlos
- Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: Also doch!

Vertraulichkeitsvereinbarung (Vertragsklausel)

Von Bernhard Schmeilzl (01.02.2010)
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Im Geschäftsverkehr verwenden falls alle Unternehmen Vertraulichkeitsvereinbarungen, oft auch als Non Disclosure Agreements, Confidentiality Agreements bezeichnet. Muster für eine eigenständige Vertraulichkeitsvereinbarung finden sich als PDF-Download bereits hier (deutsche Version) und hier (englische Version). Wenn die Geschäftspartner aber keine eigenständige Vereinbarung schließen wollen, sondern die Geheimhaltungspflicht als Klausel in den Hauptvertrag integrieren möchten, hier ein Beispiel für eine mögliche Formulierung (deutsche Fassung):

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§ …: Vertrauliche Informationen / Geheimhaltungspflicht
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
(2) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des Abs. (1) sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von … der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.
(3) Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei,
(a) die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,
(b) die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,
(c) die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegendem Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.
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Eine Musterformulierung für eine englischen Vertrag finden sich hier

BGH: Auch Rechtsanwälte sind Verbraucher

Von Bernhard Schmeilzl (30.10.2009)
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Sind natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständige Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Architekten etc.) am Rechtsverkehr teilnimmen “Verbraucher” im Sinn des BGB? Diese Frage entschied nun der Bundesgerichtshof am 30.09.09 (Az.: VIII ZR 7/09):

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Mandant darf langfristiges Beratungsverhältnis nicht fristlos kündigen

Von Michael Gleiten (03.04.2009)
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Erstaunlich beraterfreundlich gibt sich das Landgericht Kleve und urteilte (Az.: 1 O 298 / 07): Ein Klient darf seinem Steuerberater nach mehr als 25 Jahren Zusammenarbeit das Mandatsverhältnis nicht von heute auf morgen ohne vorherige Abmahnung kündigen. Genau das hatte ein Apotheker versucht und dabei behauptet, der Steuerberater sei nur noch ein Mal jährlich zur Übergabe des Jahresabschlusses vorbeigekommen und habe auch keine Kenntnisse über die betriebswirtschaftlichen Besonderheiten einer Apotheke mehr gehabt.

Leitfaden e-Commerce (Brochüre zum gratis download)

Von Bernhard Schmeilzl (12.03.2009)
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Die IHK-Regensburg stellt eine 200-seitigen Leitfaden zum Recht des e-Commerce ins Netz. Das finden wir großzügig und hilfreich. Hier der Link

Vertraulichkeitsvereinbarung (Mustervertrag)

Von Bernhard Schmeilzl (23.01.2009)
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Bei der Anbahnung von Verträgen erhält der (potentielle) Vertragspartner häufig schon sensible und wertvolle Informationen, z.B. über Umsatzzahlen, Know How oder Konzeptideen. Die Parteien wollen sich davor schützen, dass der Verhandlungspartner solche vertraulichen Informationen verwendet oder weitergibt. Das juristische Instrument hierfür sind Vertraulichkeitsvereinbarungen (engl. Non-Disclosure-Agreements), mit oder ohne eine Vertragsstrafenklausel. Ein Beispiel für eine solche Vertraulichkeitsvereinbarung hier zum PDF-Download

Detektei – bringt das was?

Von Bernhard Schmeilzl (23.01.2009)
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Zwei Helden meiner Jugend waren Detektiv Rockford und Thomas Magnum. Als Anwalt stand ich der Spezies “Detektiv” bislang ignorant bis skeptisch gegenüber. Durch Zufall ergab sich vor einigen Monaten Kontakt zu einer Wirtschaftsdetektei, weil ein Mandant diese bereits zur Beweissicherung beauftragt hatte. In einem Fall wurde einem Außendienstmitarbeiter der Pharmaindustrie nachgewiesen, dass er zwei Jahre lang Fahrten abgerechnet hatte, die nicht stattgefunden hatten (Schaden 9.000 Euro). Im anderen Fall hatte ein Abteilungsleiter sensible Forschungsdaten kopiert und an ein Unternehmen in Dubai verkauft. Ohne die vorprozessuale Beweissicherung hätten die Mandanten in beiden Fällen keine Chance gehabt, eine Klage zu substantieren. Die Zusammenarbeit mit einer seriösen Wirtschaftsdetektei kann ich seitdem nur empfehlen. Seitdem denken wir bei bestimmten Mandaten aktiv darüber nach, ob der Einsatz einer Detektei sinnvoll sein kann. Wer eine Empfehlung benötigt, kann mich gerne kontaktieren.

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Verkauf eines Unternehmens auch dann steuerbegünstigt, wenn Veräußerer Berater des Erwerbers wird

Von Bernhard Schmeilzl (23.01.2009)
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Folgende Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist für Anwälte auch in eigener Sache interessant. Der Fall: Ein berufsunfähig gewordener Unternehmer veräußerte seinen Betrieb (es hätte auch eine Kanzlei oder Arztpraxis sein können) an einen Mitarbeiter. Gleichzeitig schloss er mit dem Käufer aber einen Beratervertrag, der sogar die Unternehmensführung umfasste. Der Verkäufer führte den Betrieb also auch danach noch weiter. Das gefiel dem Finanzamt nicht.  (…)

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Mustervertrag: F&E-Kooperation

Von Bernhard Schmeilzl (12.01.2009)
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In der Reihe Musterdokumente hier ein Beispiel eines Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsvertrags (Research & Development Agreement) zwischen einer Hochschule und einem Industrieunternehmen: Mustervertrag F&E-Kooperation

Tricks der Nichtzahler: Das Scheinargument “fehlende Steuernummer”

Von Bernhard Schmeilzl (12.01.2009)
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Manche Schuldner zahlen spät bis gar nicht. Sie lassen sich mahnen und reagieren – wenn überhaupt – erst im letzten Moment vor Klage. Dann häufig mit vermeintlich bauernschlauen Argumenten, warum sie noch nicht in Zahlungsverzug seien. Sehr beliebt ist die Behauptung: “Ich hätte die Forderung ja bezahlt, aber die Rechnung, die Sie mir geschickt haben, enthält keine Steuernummer [oder keine Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung]. Mein Steuerberater hat deshalb gesag, ich dürfe erst zahlen, wenn eine korrekte Rechnung vorliegt.”

Klingt gut oder? Ist aber dennoch Unsinn und reine Verzögerungstaktik des Schuldners:  (…)

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