Kategorie ‘Vertragsrecht’

Ab 1.1.2011 gelten neue “Incoterms” der Internationalen Handelskammer (ICC)

Von Bernhard Schmeilzl (02.12.2010)
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Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) hat ihre Handelsklauseln überarbeitet: Die neuen “Incoterms 2010″ (Abkürzung für “International Commercial Terms”) gelten ab dem 1.1.2011. Incoterms sind ein Regelwerk für internationale Handelsgeschäfte, die von den Vertragsparteien für ihre Kauf- bzw. Lieferverträge als rechtliche Basis vereinbart werden können. Sie sind also eine Alternative zur detaillierten Beschreibung der Rechte und Pflichten der Parteien im Vertrag selbst bzw. zur Vereinbarung einer nationalen Rechtsordnung (die dann zumindest für eine Partei schwer durchschaubar ist). Die Incoterms müssen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Mit einer knappen Vertragsklausel wird dann das gesamte Regelwerk anwendbar, etwa zu Pflichten des Verkäufers und Käufers (Lieferung und Abnahme, erforderliche Dokumente), Gefahrübergang oder Verteilung der Transportkosten. Man muss aber wissen, dass die Incoterms zu einer Reihe von Rechtsfragen – wie Eigentumsübergang, anwendbares Recht oder Zahlungsart – keine Aussage treffen. Neu ist: Diese siebte Fassung der (erstmals 1936 erlassenen) Handelsklauseln ist nun nicht mehr nur für die Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr konzipiert, sondern kann auch für nationale Warenhandelsgeschäfte angewendet werden. Und kürzer wurden das Regelwerk auch: Während die Incoterms 2000 noch insgesamt 13 Klauseln beinhalteten, umfassen Incoterms 2010 nur noch elf Klauseln. Vier Klauseln (DAF, DES, DEQ und DDU) wurden gestrichen und zwei Klauseln (DAP und DAT) neu eingeführt. Die Klausel DAP (Delivered At Place) ersetzt somit die Klauseln DAF (Delivered At Frontier), DES (Delivered Ex Ship) und DDU (Delivered Duty Unpaid). Die Klausel DAT (Delivered At Terminal) tritt an die Stelle von DEQ (Delivered Ex Quay). Die Klauseln CIF (Cost Insurance and Freight) und CIP (Carriage and Insurance Paid) wurden im Zusammenhang mit dem Erlass der neuen Fassung der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA)(2009) überarbeitet. Bei den Klauseln FOB (Free on Board), CFR (Cost and Freight) sowie CIF ist der Gefahrenübergang jetzt anders geregelt. Die Klauseln werden erstmals ausdrücklich in zwei Gruppen eingeteilt: vier Klauseln (FAS, FOB, CFR und CIF) gelten nur für See- und Binnenschifftransporte, während die restlichen sieben Klauseln für jede Transportart (Land, Luft, Wasser) verwendet werden können. Um Streit über die Auslegung der Incoterms im Einzelfall zu vermeiden, sollte man neben einer aus drei Buchstaben bestehenden Klausel aber immer auch der Ort angeben. Weitere Informationen auf den Websites der International Chamber of Commerce (ICC) und der ICC Deutschland. Quelle: gtai Newsletter Recht 11/12 2010

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

Gilt Verbot der Gebührenunterschreitung im Schiedsverfahren?

Von Bernhard Schmeilzl (28.09.2010)
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Firmen wollen nicht, dass Betriebsinterna im Falle eines Konflikts in einem öffentlichen Gerichtsverfahren diskutiert werden, bei dem Journalisten oder Mitarbeiter der Konkurrenz im Zuhörerraum sitzen und sich eifrig Notizen machen. Insbesondere für forschende Industrieunternehmen wäre dieses Szenario eine Katastrophe. Das ist einer der Gründe, warum Kooperationsverträge oft eine Schiedsklausel enthalten, denn im Arbitration-Verfahren finden die Verhandlungen diskret im Tagungsraum eines Hotels oder in einer Anwaltskanzlei statt (ausführlich zu den Vorteilen und Risiken der Arbitration hier). Obwohl die Arbitration also im Wirtschaftsrecht gängig ist, stellen wir häufig fest, dass etliche Anwälte bei der Frage schwimmen, ob das Verbot der Gebührenunterschreitung (§ 4 Abs. 1 RVG) auch für Schiedsgerichtlichsverfahren gilt. Es geht in solchen Fällen ja meist um hohe Streitwerte, da hätte man dem Mandanten gegenüber gerne diese Argumentationshilfe. Wer ist sich aus dem Stegreif sicher? Nun, das Gebührenunterschreitungsverbot gilt in der Arbitration – nach überwiegender Auffassung – wohl nicht. Diese Auffassung beruft sich auf den Gesetzestext: § 36 Abs. 1 RVG ordnet Verfahren vor dem Schiedsgericht nämlich den “außergerichtlichen Verfahren” zu. Fazit: Niedrigere Gebühren sind vereinbar. Es existiert aber auch die Auffassung, dass – weil § 36 Abs. 1 RVG ja gerade auf die Gebührentatbestände für gerichtliche Verfahren verweist – auf das Verbot der Gebührenunterschreitung hier “immanent” mitverwiesen sei.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, LL.M. (Leicester) berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung und vertritt Firmen in Arbitration-Verfahren

R&D-Vertrag: Checkliste und Mustervertrag (Broschüre)

Von Bernhard Schmeilzl (24.07.2010)
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Forschungs- und Entwicklungsverträge sind ein heißes Pflaster, technisch wie juristisch. Macht der Anwalt hier Fehler oder vergisst notwendige Klauseln, entstehen Patente und andere Schutzrechte schlimmstenfalls beim falschen Kooperationspartner. Oder die Nutzung der Rechte ist unklar geregelt. Ist das Intellectual Property juristisch angreifbar, kann das ein Technologie-Unternehmen insgesamt ins Wanken bringen. Bei Verträgen im Bereich Forschung und Entwicklung (Research & Development) ist daher größte Sorgfalt geboten.

Bereits hier haben wir einen Mustervertrag für eine Auftragsforschung zwischen Technologieunternehmen und beauftragter Hochschule eingestellt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun (April 2010) eine Broschüre zum Thema veröffentlicht: “Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Ein Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft”, hier verfügbar als PDF-Download. Die gut gemachte Broschüre enthält mehrere Vertragsmuster als Beispiele für verschiedene Arten der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsunternehmen und Universitäten, etwa Auftragsforschung, Kooperationsforschung sowie Werk- bzw. Dienstvertrag.

Wirtschaftsanwalt Bernhard Schmeilzl ist Justiziar eines forschenden Biotech-Pharmaunternehmens

Englische Vertragsmuster #8: General Terms and Conditions (Service Agreement)

Von Bernhard Schmeilzl (18.05.2010)
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In der Rubrik englische Vertragsmuster hier ein Beispiel für allgemeine Klauseln im Rahmen einer kurzen Vorvereinbarung, die den Abschluss eines ausführlichen Dienstleistungsvertrags (Service Agreement) vorbereitet. Die Vereinbarung ist aus der Perspektive des Dienstleistungsanbieters (Service Provider) formuliert und somit für diesen günstig gestaltet. In Ergänzung dazu übersendet der Dienstleister ein konkretes Angebot (Proposal), das die einzelnen Dienstleistungen und Kosten im Detail beschreibt. Hier der PDF-Download: Beispiel_Terms_Conditions_Service_Provider

Weitere Textbausteine und Vertragsmuster in der Rubrik:  englische Vertragsmuster

Nutzungsregeln für den Datenraum (Muster)

Von Bernhard Schmeilzl (30.03.2010)
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Vor dem Unternehmenskaufvertrag kommt die Due Diligence. Und zur Due Diligence gehört die Sichtung von meterweise Aktenordnern im Datenraum des Target-Unternehmens. Das Unternehmen, das verkauft werden soll (ganz oder in einer Teilsparte), muss dem Kaufinteressenten gegenüber mit offenen Karten spielen, d.h. Zugang zu vertraulichen Dokumenten gewähren. Diese Dokumente (i.d.R. ein Satz Kopien) werden üblicherweise in einem gesicherten Datenraum eingestellt. Zu diesem Datenraum erhalten die Kaufinteressenten, genauer gesagt die vom Interessenten mit der Durchführung der Due Diligence beauftragten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater Zugang. Die Zugangsbedingungen werden mit sog. Data Room Rules geregelt. Ein Musterbeispiel für solche Nutzungsregeln für den Datenraum finden Sie hier: Nutzungsregeln_Datenraum

Verwandtes Thema: Vertraulichkeitsvereinbarungen / CDA / Confidentiality Agreement

Zustellung von Abmahnungen per eMail

Von Bernhard Schmeilzl (01.03.2010)
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Abmahnungen, die per Email übermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empfänger im geschäftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empfängers angekommen sind. Dies gilt auch dann, wenn sie von einer Firewall aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert sind (LG Hamburg, AZ: 312 O 142/09)..

Weitere Informationen zum Thema Zustellung:

- Einschreiben sind rechtlich wertlos
- Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: Also doch!

Vertraulichkeitsvereinbarung (Vertragsklausel)

Von Bernhard Schmeilzl (01.02.2010)
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Im Geschäftsverkehr verwenden falls alle Unternehmen Vertraulichkeitsvereinbarungen, oft auch als Non Disclosure Agreements, Confidentiality Agreements bezeichnet. Muster für eine eigenständige Vertraulichkeitsvereinbarung finden sich als PDF-Download bereits hier (deutsche Version) und hier (englische Version). Wenn die Geschäftspartner aber keine eigenständige Vereinbarung schließen wollen, sondern die Geheimhaltungspflicht als Klausel in den Hauptvertrag integrieren möchten, hier ein Beispiel für eine mögliche Formulierung (deutsche Fassung):

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§ …: Vertrauliche Informationen / Geheimhaltungspflicht
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
(2) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des Abs. (1) sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von … der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.
(3) Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei,
(a) die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,
(b) die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,
(c) die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegendem Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.
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Eine Musterformulierung für eine englischen Vertrag finden sich hier

BGH: Auch Rechtsanwälte sind Verbraucher

Von Bernhard Schmeilzl (30.10.2009)
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Sind natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständige Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Architekten etc.) am Rechtsverkehr teilnimmen “Verbraucher” im Sinn des BGB? Diese Frage entschied nun der Bundesgerichtshof am 30.09.09 (Az.: VIII ZR 7/09):

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Mandant darf langfristiges Beratungsverhältnis nicht fristlos kündigen

Von Michael Gleiten (03.04.2009)
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Erstaunlich beraterfreundlich gibt sich das Landgericht Kleve und urteilte (Az.: 1 O 298 / 07): Ein Klient darf seinem Steuerberater nach mehr als 25 Jahren Zusammenarbeit das Mandatsverhältnis nicht von heute auf morgen ohne vorherige Abmahnung kündigen. Genau das hatte ein Apotheker versucht und dabei behauptet, der Steuerberater sei nur noch ein Mal jährlich zur Übergabe des Jahresabschlusses vorbeigekommen und habe auch keine Kenntnisse über die betriebswirtschaftlichen Besonderheiten einer Apotheke mehr gehabt.

Leitfaden e-Commerce (Brochüre zum gratis download)

Von Bernhard Schmeilzl (12.03.2009)
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Die IHK-Regensburg stellt eine 200-seitigen Leitfaden zum Recht des e-Commerce ins Netz. Das finden wir großzügig und hilfreich. Hier der Link