Verfolgt man die Mietrechtsprechung (hier) der vergangenen Jahre, drängt sich eine Vermutung auf: BGH-Richter wohnen wohl zur Miete. Anders lässt sich die jüngste Entscheidung des BGH (Beschluss v. 14.08.2008 - I ZB 39/08) schwer verstehen.
Kategorie ‘Vollstreckungsrecht’
BGH toleriert neuesten Trick der Mietbetrüger
Zur Kritik des LBR-Blog an Parkplatzdieb.de
Ha, wusst ich’s doch, dass die Kritik des ersten Kollegen nicht lange auf sich warten lässt. Kollege Arno Lampmann findet den Online Service www.parkplatzdieb.de nicht gut (erster Beitrag hier). Er vermutet, dass ich eher selten auf dem Gebiet der Unterlassungsrechts unterwegs bin und findet es unseriös, wenn man anbietet, Abmahnungen mal eben schnell nebenbei zu machen. Dabei tun wir das gar nicht. Zum besseren Verständnis des Kollegen Lampmann hier einige ergänzende Fakten:
Was bedeuten Aktenzeichen bei Gericht?
Eine Übersicht über die Akten- und Registerzeichen bei deutschen Gerichten:
Ich bin jetzt eine Abmahn-Anwältin
Bereits hier hatte ich mich mit der schockierenden Nachricht geoutet, dass ich für unsere Mandanten Unterlassungsansprüche gem. 1004 BGB geltend mache (vulgo: abmahne). Getreu Wilhelm Busch habe ich jetzt ja nichts mehr zu verlieren und gebe deshalb nun noch einen zweiten Skandal preis: Wir bieten Geschädigten an, Aufträge online zu erteilen. Und zwar auf www.parkplatzdieb.de …
Die Hälfte der Leser wird nun vor Entrüstung kaum noch lesen können. Für die übrigen finden sich rechtliche Hintergründe hier. Manchmal ernte ich sogar Verständnis für den Service, insbesondere von denjenigen (sogar Anwaltskollegen), die einen Stellplatz gemietet haben, der öfter mal von Fremdparkern in Beschlag genommen wird. Persönliche Betroffenheit lässt eben vieles in anderem Licht erscheinen. Ähnlich dem amerikanischen Sprichwort: “What is a Democrat? A Republican that has been arrested and had to spend a night in prison.”
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Schutz des Vermieters vor Mietbetrügern
Größtes Schreckgespenst für jeden Vermieter ist der Mietnomade: Ein krimineller Mieter, der von Anfang an plant, keine Miete zu zahlen. Geschickt verzögert er dann die Mietkündigung sowie den Räumungsprozess durch Lügen, Tricks und angebliche Krankheit, um schließlich kurz vor dem Zwangsräumungstermin unauffindbar zu verschwinden. Schaden des Vermieters: bis zu einem Jahr Mietausfall, Prozess-, Zwangsräumungs- und Renovierungskosten. Der Beitrag “Zwangsräumung von Mietnomaden” zeigt, wie man den Schaden in einer solchen Situation wenigsten noch möglichst gering hält und den Mietbetrüger per Berliner Modell zwangsräumt. Viel besser wäre allerdings, wenn man als Vermieter erst gar nicht auf einen solchen Mietnomaden hereinfällt. Hier ein Tipp, der das Risiko für den Vermieter stark reduziert: Mietauskunft plus Anfrage beim Arbeitgeber.
Ja, wir mahnen ab! (Muster für anwaltliche Unterlassungsaufforderung)
Schon klar, mit Abmahnungen macht man sich unbeliebt. Dennoch outen wir uns heute vor der gesamten Online-Öffentlichkeit: Ja, unsere Kanzlei verschickt Abmahnschreiben. Meistens schämen wir uns nicht einmal dafür.
Schneller zum Geld durch Inkassobüro! Wirklich?
Ob die Wirtschaftslage gut ist oder schlecht: Einige Schuldner zahlen immer spät oder gar nicht. Manche Unternehmer und Privatleute (z.B. Vermieter) kommen dadurch unverschuldet und unerwartet selbst in finanzielle Not. In dieser Situation beauftragen manche Gläubiger Inkassobüros, oft mit der Vorstellung, diese seien günstiger oder effektiver als ein Anwalt. Das Gegenteil ist richtig: Hier steht warum.
Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling
Warum es heute kein Vorteil mehr ist, rechtsschutzversichert zu sein
Es gab eine Zeit, in der sich Anwälte freuten, wenn der Mandant seine Rechtschutzkarte zückte. Die legendären AdvoCard-Werbespots mit Schauspieler Manfred Krug verkörpern diese Goldene Ära. Vorbei! Seit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) am 01.07.2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöste, wird das Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtschutzversicherungen zunehmend frostiger. Heute wäre es Anwälten oft lieber, der Mandant wäre nicht rechtschutzversichert. Warum?
Wer hat Angst vor EDA?
Elektronisches Mahnverfahren für 598 Euro! Oder doch lieber für 55 Cent?
“Ab 1.12.2008 können Mahnbescheide von Anwälten nur noch in maschinell lesbarer Form gestelt werden.” Diese Neufassung des § 690 Abs. 3 S. 2 ZPO war der Startschuss für eine Werbe-Lawine. Täglich flattern Prospekte zu Hardware (Signaturkarte und Lesegerät), Software und den unvermeidlichen Schulungen in die Kanzlei. So wird dem (verunsicherten) Anwalt das Gesamt-Signaturpaket inkl. Kartenlesegerät USB, Signatursoftware, Vor-Ort-Identifikation des Antragsstellers u.a.m. zum Aktionspreis von schlanken 598 Euro netto angedient, natürlich zzgl. laufender Kosten für die Zertifikationsbereitstellung und spätere Software Updates. Ach ja, und dann braucht man selbstredend eine eigene Signaturkarte für jeden Rechtsanwalt der Kanzlei. Ist aber nicht tragisch, kostet ja nur nur 150 Euro netto pro Anwaltsnase. Um optimal vorbereitet zu sein, muss man dann vor Einführung des EDA (Elektronischer Datenaustausch) natürlich noch an einer Schulung teilnehmen. Wer sich jetzt sofort anmeldet, zahlt beispielsweise für 2 Tage (10 Std.) nur reduzierte 158 Euro. Also schnell zugreifen und anmelden, nächsten Monat kostet das Seminar die regulären 222 Euro.
Aber braucht man das alles wirklich?
Schiedsverfahren als (bessere) Alternative zum staatlichen Gericht?
Ein Rechtsstreit ist für die Parteien selten angenehm: Jeder Prozess bedeutet für die Beteiligten eine zeitliche und finanzielle Belastung sowie oft jahrelange Unsicherheit über den Ausgang. Speziell für Unternehmen haben Prozesse vor staatlichen Gerichten erhebliche weitere Nachteile. Ein Beispiel:
