Kategorie ‘Vollstreckungsrecht’

Kündigung wegen Mietrückstand (Muster Anwaltsschreiben)

Von Katrin Groll (21.08.2008)
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Einen zahlungsunwilligen Mieter wirksam (also gerichtsfest) zu kündigen ist bekanntlich nicht leicht. Im Beitrag “Zwangsräumung von Mietnomaden” (Posting vom 12.07.2008) habe ich angeboten, interessierten Vermietern auf Anfrage eine Musterformulierung für ein anwaltliches Kündigungsschreiben zu mailen. Da seitdem täglich mindestens eine Anfrage kommt, stelle ich das Beispiel des Kündigungsschreibens nun direkt auf die Plattform.

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Einschreiben sind rechtlich wertlos

Von Bernhard Schmeilzl (16.08.2008)
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Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. Warum?

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Zwangsräumung von Mietnomaden

Von Katrin Groll (12.07.2008)
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Wer sich als Wohnungseigentümer einen professionellen Mietbetrüger einfängt, büßt das ohnehin teuer: etliche Monate Mietausfall, Prozesskosten für Miet- und Räumungsklage sowie Renovierungskosten. Zu vollstrecken ist bei solchen Personen ja meist nichts, entweder weil sie rechtzeitig untertauchen oder ohnehin bereits Privatinsolvenz angemeldet haben. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 17.11.2005 (Az.: I ZB 45/05) nun wenigstens das sog. Berliner Modell der Zwangsräumung für zulässig erklärt. Der Vermieter spart dadurch bei der Vollstreckung des Räumungstitels wenigstens die Kosten für eine Möbelspedition und die Einlagerung der Gegenstände des Mietbetrügers.

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