Von Bernhard Schmeilzl (18.06.2011)
Der Beitrag “Wenn der Chef ausfällt…” erläutert Sinn und Notwendigkeit von Notfallplänen in Unternehmen und Freiberuflerpraxen. Der Interimsmanager Dr. Gerald Schüssel hat die relevanten Punkte in einer Checkliste grafisch zusammengestellt:

Weitere Beiträge zu Notfallmanagement, Unternehmensübergabe und Vorbereitung des Unternehmensverkaufs:
- Checklisten Unternehmensnachfolge und Firmenverkauf
- Verkauf von Anwaltskanzlei, Arztpraxis und Unternehmen: Wie berechnet man einen realistischen Kaufpreis
- Nutzungsregeln für den Datenraum (Mustertext)
- Muster Vertraulichkeitsvereinbarung (Muster deutsch / englisch)
Von Michael Gleiten (16.06.2011)
Die vielen Juristen bei Rechthaber.com bekommen nun Verstärkung durch einen gestandenen Wirtschaftsexperten: Der Diplom-Kaufmann Dr. Gerald Schüssel ist Unternehmensberater und Krisenmanager, der seit Jahren Unternehmen in Krisensituationen begleitet und bei Bedarf auch als Interims-Geschäftsführer einspringt. Weitere Informationen auf seiner Website www.der-krisenmanager.de. Herzlich willkommen im Autoren-Team! Wir freuen uns auf spannende und praxisrelevante Beiträge.
Von Bernhard Schmeilzl (25.05.2011)
Nur wenige Unternehmer haben konkrete Notfallpläne
Sie sind Unternehmer oder Freiberufler? Dann stellen Sie sich einmal vor, auf der Heimfahrt heute Abend fährt Ihnen ein Betrunkener in den Wagen: Sie liegen drei Monate schwer verletzt auf der Intensivstation, dann sind Sie weitere drei Monate auf Reha und stehen unter starken Medikamenten. Nach einem halben Jahr kommen Sie in den Betrieb zurück. Gibt es Ihr Unternehmen, Ihre Kanzlei oder Praxis dann noch oder ist Ihr Lebenswerk zerstört? Die Kunden abgewandert, die Projekte eingeschlafen, die besten Mitarbeiter weg?
Wer jetzt sagt, „das passiert mir nicht“, ist nicht allein. Das Erstellen konkreter Notfallpläne gehört nämlich nicht zu den Stärken der meisten Unternehmer. Krankheit, Unfall oder gar Tod sind für Machertypen oft Tabuthemen. Gerade einmal drei von zehn Mittelstandsfirmen haben sich laut IHK mit dem Thema so beschäftigt, dass zumindest irgendeine Art von Notfallplan existiert. Bei zwei Dritteln der Unternehmen bricht dagegen Chaos aus: Wer kann und darf die Geschäfte weiterführen? Wo sind Pins, Tresorschlüssel, Passwörter, wichtige Dokumente und Konzepte? Hat überhaupt jemand eine Vollmacht für die Geschäftskonten? (…) [mehr]
Von Bernhard Schmeilzl (25.05.2011)
Das NRW-Wirtschaftsministerium bietet auf seiner Website hilfreiche Informationen und Checklisten rund um die Themen Nachfolge im Unternehmen, Verkauf, Übergabe im Notfall, staatliche Förderung des Inhaberwechsels. darunter zum Beispiel: Checkliste für Unternehmen (zu welchen Themen und Fragen muss ich antworten können, wenn ich ein Unternehmen übergebe?) und Checkliste für Nachfolger (welche Themen und Fragen erwarten mich, wenn ich ein Unternehmen übernehmen möchte?). Weitere Informationen dazu im Beitrag “Verkauf von Anwaltskanzlei, Arztpraxis oder Unternehmen: Wie berechne ich einen realistischen Kaufpreis?”
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen und Freiberufler. Dies insbesondere auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.
Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
Die deutsch-französische Aktion „Das kontinentale Recht – global, sicher, flexibel, kostengünstig“ kämpft dafür, dass Unternehmen bei der internationalen Vertragsggestaltung öfter das kontinentaleuropäische Recht als Grundlage vereinbaren, statt dem Wunsch der anglo-amerikanischen Partner nach Geltung des Common Law nachzugeben. Nach Ansicht der Mitglieder des “Bündnisses für das deutsche Recht” (Deutscher Richterbund, Bundesrechtsanwaltskammer, Deutsche Notarkammer, Deutscher Notarverein und Deutscher Anwaltverein) sowie des französischen Gegenpart dazu, der „Fondation pour le droit continental“, bieten diese beiden Rechtsordnungen im internationalen Wirtschaftsverkehr viele Vorteile. Der Wichtigste: Anders als im Common Law System stehen die Regelungen – für jeden nachlesbar – im Gesetz. Eine zweisprachige Broschüre (Download unter www.kontinentalesrecht.de) gibt den Anwälten und Firmenjuristen Argumente an die Hand, um die anglo-amerikanischen Lawyer des Vertragspartners davon zu überzeugen oder diese zumindest in Erklärungsnot zu bringen, warum US-Recht für die Parteien besser sein soll. Ein Auszug aus der Pressemitteilung des Deutschen Richterbundes vom 7.2.2011:
„Vor dem Hintergrund einer immer weiter fortschreitenden Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen stehen auch die einzelnen Rechtsordnungen im Wettbewerb zueinander. Dabei stehen sich vor allem das kontinentaleuropäische Recht und das anglo-amerikanische Rechtssystem gegenüber (…). Das kontinentale Recht kann sich selbstbewusst dem internationalen Wettbewerb stellen. Es ist global anwendbar, sicher, flexibel und kostengünstig. Dank seiner Kodifizierung können Verbraucher und Unternehmer das für sie geltende Recht klar und eindeutig feststellen. Die Ergebnisse einer Rechtsanwendung sind besser vorhersehbar. Das kontinentale Recht sorgt für kurze und effiziente Verträge … Dies spart Zeit und finanzielle Ressourcen. Die Gerichte sind unabhängig, schnell und kostengünstig … Staatliche Register schaffen Rechtssicherheit und Vertrauen – und sparen hierbei auch noch Kosten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Immobilien- und Gesellschaftsrecht wirken wachstumsfördernd und krisenfest…“
Zum Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.
Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
Ein aktuelles Merkblatt des Bundesfinanzministeriums gibt den Status Quo der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zum 1.1.2011 wieder und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen. So sind zum 1.1.2011 neue DBA (hinsichtlich Einkommens- und Vermögenssteuern) im Verhältnis zu Bulgarien, Malaysia, Mazedonien, Syrien und dem Vereinigten Königreich anwendbar. Einzelne DBA sind hier im Volltext verfügbar. Eine Übersicht der bestehenden DBA (“Country List of Double Taxation Treaties”) findet sich auf der Website der “United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD)”
Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.
Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
Wer Geschäftskontakte in Australien unterhält oder den australischen Markt beliefert, sollte sich mit den Änderungen des australischen Verbraucherschutzrechts sowie dem dortigen Wettbewerbsrecht vertraut machen. Der Zugang zu den Gesetzestexten wie auch zu hilfreichen Erläuterungen wird einem leicht gemacht: Der am 1.1.2011 in Kraft getretene Competition and Consumer Act 2010 (CCA) steht hier im Volltext zum Download. Weitere Informationen bieten die Websites Australian Consumer Law und Australian Competition & Consumer Commission.
Verwandte Beiträge:
- Portal mit allen Gesetzes des United Kingdom
- Englische Vertragsmuster
Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.
Von Bernhard Schmeilzl (26.01.2011)
The most suitable form of organisation for a mid-sized enterprise in Germany is the “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” (in short: GmbH), a limited liability company which requires a minimum share capital of 25,000 Euros (however, only half of this amount must be paid in to start business). For our English speaking clients we have prepared a guideline which explains the necessary steps for establishing a GmbH in Germany: Guideline for the Formation of a German Limited Liability Company (GmbH)
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.
Von Bernhard Schmeilzl (02.12.2010)
Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) hat ihre Handelsklauseln überarbeitet: Die neuen “Incoterms 2010″ (Abkürzung für “International Commercial Terms”) gelten ab dem 1.1.2011. Incoterms sind ein Regelwerk für internationale Handelsgeschäfte, die von den Vertragsparteien für ihre Kauf- bzw. Lieferverträge als rechtliche Basis vereinbart werden können. Sie sind also eine Alternative zur detaillierten Beschreibung der Rechte und Pflichten der Parteien im Vertrag selbst bzw. zur Vereinbarung einer nationalen Rechtsordnung (die dann zumindest für eine Partei schwer durchschaubar ist). Die Incoterms müssen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Mit einer knappen Vertragsklausel wird dann das gesamte Regelwerk anwendbar, etwa zu Pflichten des Verkäufers und Käufers (Lieferung und Abnahme, erforderliche Dokumente), Gefahrübergang oder Verteilung der Transportkosten. Man muss aber wissen, dass die Incoterms zu einer Reihe von Rechtsfragen – wie Eigentumsübergang, anwendbares Recht oder Zahlungsart – keine Aussage treffen. Neu ist: Diese siebte Fassung der (erstmals 1936 erlassenen) Handelsklauseln ist nun nicht mehr nur für die Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr konzipiert, sondern kann auch für nationale Warenhandelsgeschäfte angewendet werden. Und kürzer wurden das Regelwerk auch: Während die Incoterms 2000 noch insgesamt 13 Klauseln beinhalteten, umfassen Incoterms 2010 nur noch elf Klauseln. Vier Klauseln (DAF, DES, DEQ und DDU) wurden gestrichen und zwei Klauseln (DAP und DAT) neu eingeführt. Die Klausel DAP (Delivered At Place) ersetzt somit die Klauseln DAF (Delivered At Frontier), DES (Delivered Ex Ship) und DDU (Delivered Duty Unpaid). Die Klausel DAT (Delivered At Terminal) tritt an die Stelle von DEQ (Delivered Ex Quay). Die Klauseln CIF (Cost Insurance and Freight) und CIP (Carriage and Insurance Paid) wurden im Zusammenhang mit dem Erlass der neuen Fassung der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA)(2009) überarbeitet. Bei den Klauseln FOB (Free on Board), CFR (Cost and Freight) sowie CIF ist der Gefahrenübergang jetzt anders geregelt. Die Klauseln werden erstmals ausdrücklich in zwei Gruppen eingeteilt: vier Klauseln (FAS, FOB, CFR und CIF) gelten nur für See- und Binnenschifftransporte, während die restlichen sieben Klauseln für jede Transportart (Land, Luft, Wasser) verwendet werden können. Um Streit über die Auslegung der Incoterms im Einzelfall zu vermeiden, sollte man neben einer aus drei Buchstaben bestehenden Klausel aber immer auch der Ort angeben. Weitere Informationen auf den Websites der International Chamber of Commerce (ICC) und der ICC Deutschland. Quelle: gtai Newsletter Recht 11/12 2010
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.
Von Bernhard Schmeilzl (05.10.2010)
Die Vorzüge des kleinen Inselstaates als Wirtschaftsstandort haben wir an anderer Stelle bereits gepriesen. Einige unserer Mandanten haben sich dort bereits mit Tochterunternehmen oder Trusts engagiert und sind überwiegend recht zufrieden. Nun ist das maltesische Rechtssystem noch zugänglicher und transparenter: Das maltesische Justizministerium hat eine benutzerfreundliche und kostenfrei zugängliche Online-Datenbank geschaffen. Unter „Legal Services“ finden sich dort Gesetze, Rechtsverordnungen und aktuelle Gesetzesentwürfe. In der Rubrik „Court Services“ zudem eine Urteilsdatenbank („Judgements Online“) mit Urteilen der maltesischen Gerichte seit 1944. Der Bereich „Civil Forms“ bietet zudem die Möglichkeit, zahlreiche Antragsformulare in englischer Sprache gleich online auszufüllen. Pate für das Projekt stand offenkundig das UK-Gesetzesportal, was für Malta – als Mitglied des Commonwealth – nahe liegt.
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.