Kategorie ‘Wirtschaftsrecht’

Australien modernisiert sein Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht

Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
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Wer Geschäftskontakte in Australien unterhält oder den australischen Markt beliefert, sollte sich mit den Änderungen des australischen Verbraucherschutzrechts sowie dem dortigen Wettbewerbsrecht vertraut machen. Der Zugang zu den Gesetzestexten wie auch zu hilfreichen Erläuterungen wird einem leicht gemacht: Der am 1.1.2011 in Kraft getretene Competition and Consumer Act 2010 (CCA) steht hier im Volltext zum Download. Weitere Informationen bieten die Websites Australian Consumer Law und  Australian Competition & Consumer Commission.

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Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.

Guideline for Founding a German Limited Liability Company (Leitfaden GmbH-Gründung)

Von Bernhard Schmeilzl (26.01.2011)
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The most suitable form of organisation for a mid-sized enterprise in Germany is the “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” (in short: GmbH), a limited liability company which requires a minimum share capital of 25,000 Euros (however, only half of this amount must be paid in to start business). For our English speaking clients we have prepared a guideline which explains the necessary steps for establishing a GmbH in Germany: Guideline for the Formation of a German Limited Liability Company (GmbH)

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

Ab 1.1.2011 gelten neue “Incoterms” der Internationalen Handelskammer (ICC)

Von Bernhard Schmeilzl (02.12.2010)
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Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) hat ihre Handelsklauseln überarbeitet: Die neuen “Incoterms 2010″ (Abkürzung für “International Commercial Terms”) gelten ab dem 1.1.2011. Incoterms sind ein Regelwerk für internationale Handelsgeschäfte, die von den Vertragsparteien für ihre Kauf- bzw. Lieferverträge als rechtliche Basis vereinbart werden können. Sie sind also eine Alternative zur detaillierten Beschreibung der Rechte und Pflichten der Parteien im Vertrag selbst bzw. zur Vereinbarung einer nationalen Rechtsordnung (die dann zumindest für eine Partei schwer durchschaubar ist). Die Incoterms müssen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Mit einer knappen Vertragsklausel wird dann das gesamte Regelwerk anwendbar, etwa zu Pflichten des Verkäufers und Käufers (Lieferung und Abnahme, erforderliche Dokumente), Gefahrübergang oder Verteilung der Transportkosten. Man muss aber wissen, dass die Incoterms zu einer Reihe von Rechtsfragen – wie Eigentumsübergang, anwendbares Recht oder Zahlungsart – keine Aussage treffen. Neu ist: Diese siebte Fassung der (erstmals 1936 erlassenen) Handelsklauseln ist nun nicht mehr nur für die Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr konzipiert, sondern kann auch für nationale Warenhandelsgeschäfte angewendet werden. Und kürzer wurden das Regelwerk auch: Während die Incoterms 2000 noch insgesamt 13 Klauseln beinhalteten, umfassen Incoterms 2010 nur noch elf Klauseln. Vier Klauseln (DAF, DES, DEQ und DDU) wurden gestrichen und zwei Klauseln (DAP und DAT) neu eingeführt. Die Klausel DAP (Delivered At Place) ersetzt somit die Klauseln DAF (Delivered At Frontier), DES (Delivered Ex Ship) und DDU (Delivered Duty Unpaid). Die Klausel DAT (Delivered At Terminal) tritt an die Stelle von DEQ (Delivered Ex Quay). Die Klauseln CIF (Cost Insurance and Freight) und CIP (Carriage and Insurance Paid) wurden im Zusammenhang mit dem Erlass der neuen Fassung der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA)(2009) überarbeitet. Bei den Klauseln FOB (Free on Board), CFR (Cost and Freight) sowie CIF ist der Gefahrenübergang jetzt anders geregelt. Die Klauseln werden erstmals ausdrücklich in zwei Gruppen eingeteilt: vier Klauseln (FAS, FOB, CFR und CIF) gelten nur für See- und Binnenschifftransporte, während die restlichen sieben Klauseln für jede Transportart (Land, Luft, Wasser) verwendet werden können. Um Streit über die Auslegung der Incoterms im Einzelfall zu vermeiden, sollte man neben einer aus drei Buchstaben bestehenden Klausel aber immer auch der Ort angeben. Weitere Informationen auf den Websites der International Chamber of Commerce (ICC) und der ICC Deutschland. Quelle: gtai Newsletter Recht 11/12 2010

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

Malta: Online-Datenbank Gesetze und Urteile

Von Bernhard Schmeilzl (05.10.2010)
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Die Vorzüge des kleinen Inselstaates als Wirtschaftsstandort haben wir an anderer Stelle bereits gepriesen. Einige unserer Mandanten haben sich dort bereits mit Tochterunternehmen oder Trusts engagiert und sind überwiegend recht zufrieden. Nun ist das maltesische Rechtssystem noch zugänglicher und transparenter: Das maltesische Justizministerium hat eine benutzerfreundliche und kostenfrei zugängliche Online-Datenbank geschaffen. Unter „Legal Services“ finden sich dort Gesetze, Rechtsverordnungen und aktuelle Gesetzesentwürfe.  In der Rubrik „Court Services“ zudem eine Urteilsdatenbank („Judgements Online“) mit Urteilen der maltesischen Gerichte seit 1944. Der Bereich „Civil Forms“ bietet zudem die Möglichkeit, zahlreiche Antragsformulare in englischer Sprache gleich online auszufüllen. Pate für das Projekt stand offenkundig das UK-Gesetzesportal, was für Malta – als Mitglied des Commonwealth – nahe liegt.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

Liechtenstein: Das neue Steuerinformationsabkommen (nach OECD-Standards)

Von Bernhard Schmeilzl (05.10.2010)
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Das deutsch-liechtensteinische Abkommen „über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen“ ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 23, veröffentlicht. Die innerstaatlichen Durchführungsbestimmungen sollen bis zum 31.12.2010 erlassen werden. Bis dahin sollen laut Bundesfinanzministerium auch die Verhandlungen über ein deutsch-liechtensteinisches Doppelbesteuerungsabkommen beendet sein. Das Steuerinformationsabkommen folgt den Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und gilt jeweils für die folgenden Steuern (Artikel 3): … [mehr]

Gilt Verbot der Gebührenunterschreitung im Schiedsverfahren?

Von Bernhard Schmeilzl (28.09.2010)
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Firmen wollen nicht, dass Betriebsinterna im Falle eines Konflikts in einem öffentlichen Gerichtsverfahren diskutiert werden, bei dem Journalisten oder Mitarbeiter der Konkurrenz im Zuhörerraum sitzen und sich eifrig Notizen machen. Insbesondere für forschende Industrieunternehmen wäre dieses Szenario eine Katastrophe. Das ist einer der Gründe, warum Kooperationsverträge oft eine Schiedsklausel enthalten, denn im Arbitration-Verfahren finden die Verhandlungen diskret im Tagungsraum eines Hotels oder in einer Anwaltskanzlei statt (ausführlich zu den Vorteilen und Risiken der Arbitration hier). Obwohl die Arbitration also im Wirtschaftsrecht gängig ist, stellen wir häufig fest, dass etliche Anwälte bei der Frage schwimmen, ob das Verbot der Gebührenunterschreitung (§ 4 Abs. 1 RVG) auch für Schiedsgerichtlichsverfahren gilt. Es geht in solchen Fällen ja meist um hohe Streitwerte, da hätte man dem Mandanten gegenüber gerne diese Argumentationshilfe. Wer ist sich aus dem Stegreif sicher? Nun, das Gebührenunterschreitungsverbot gilt in der Arbitration – nach überwiegender Auffassung – wohl nicht. Diese Auffassung beruft sich auf den Gesetzestext: § 36 Abs. 1 RVG ordnet Verfahren vor dem Schiedsgericht nämlich den “außergerichtlichen Verfahren” zu. Fazit: Niedrigere Gebühren sind vereinbar. Es existiert aber auch die Auffassung, dass – weil § 36 Abs. 1 RVG ja gerade auf die Gebührentatbestände für gerichtliche Verfahren verweist – auf das Verbot der Gebührenunterschreitung hier “immanent” mitverwiesen sei.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, LL.M. (Leicester) berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung und vertritt Firmen in Arbitration-Verfahren

Minenfeld Online-Shop: Checkliste der häufigsten Rechtsverstöße

Von Katrin Groll (24.09.2010)
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Verkaufen im Internet. Eine verlockende Vorstellung für viele (angehende) Händler. Man muss keine teuren Ladenflächen mieten und erreicht Millionen potentieller Kunden weltweit. Nur einen Online-Shop programmieren und los geht’s. So stellen sich viele Jungunternehmer das vor.

In der Realität kommen dann aber – statt vieler Online-Bestellungen – erst einmal etliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit Vorwürfen wie: unvollständiges Impressum, Verstoß gegen Preisangabenverordnung und dutzende andere Vorschriften, von denen unser Jungunternehmer bislang nie etwas gehört hat, zum Beispiel das landläufig eher weniger bekannte Telemediengesetz. Vom spannenden Thema Belehrung über das Widerrufsrecht ganz zu schweigen. Die etablierten Online-Shop-Betreiber überwachen nämlich den Markt und mahnen gnadenlos ab, um neue Konkurrenten möglichst gleich wieder aus dem Markt zu schießen. Die Margen sind eng. Die Sitten rau. Außerdem haben viele Online-Shop-Betreiber am Anfang selbst juristisches Lehrgeld gezahlt und geben diese unschöne Erfahrung nun weiter.

Wer heute einen professionellen Onlineshop betreibt, braucht nicht nur einen professionell programmierten Shop (da geben sich die Jungunternehmer noch die meiste Mühe), sondern auch kaufmännisches Wissen (oft sind die Geschäftsgrundlagen völlig falsch kalkuliert) sowie vor allem ein kleines Jurastudium mit Schwerpunkten Verbrauchsgüterkauf und Fernabsatzgesetz. Wer kostenpflichtige Abmahnungen sicher vermeiden will, kommt um professionelle Beratung nicht herum. Wer hieran zunächst spart, zahlt im Ergebnis dreifach: erst die Anwaltskosten (fremde und eigene) wegen der Abmahnungen und dann doch noch die Kosten für die anwaltliche Beratung zum Shop selbst.

Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen beim Betreiben eines Onlineshops:  (mehr …) [mehr]

Der neue Infoletter Arbeitsrecht

Von Katrin Groll (07.09.2010)
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… der DIHK mit praxisrelevanten Gerichtsentscheidungen, Gesetzgebungsinitiativen und Tipps für Unternehmen ist erschienen. PDF-Download hier: DIHK_Infoletter_Arbeitsrecht_August_2010. Weitere Beiträge zum Arbeitsrecht hier

BGH klärt: Keine Ausschlussfrist für Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummiete

Von Katrin Groll (07.09.2010)
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Lange war umstritten, ob die Abrechungsfrist für Nebenkosten nach § 556a BGB (ein Jahr) auch für gewerbliche Mietverhältnisse gilt. Obwohl sich die Regelung ausdrücklich nur auf Mietverhältnisse über Wohnraum bezieht, gab es in der Vergangenheit immer wieder Gerichte, die eine analoge Anwendung bejahten (z.B. das LG Darmstadt, Urteil 12.12.2008, 6 S 182/08). Mit der Folge, dass auch gewerbliche Vermieter innerhalb der Jahresfrist die Betriebskosten abrechnen musste. Wenn nicht, konnten sie keine Nachforderungen mehr stellen. Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur lehnte eine analoge Anwendung der Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB allerdings ab. Wollte ein Vermieter Nachforderungen geltend  machen, konnte er also nur hoffen, dass das für ihn zuständige Gericht nicht die Ansicht des LG Darmstadt teilt. Sicher war dies aber nicht, was zu erheblicher Unsicherheit führte. Ein Urteil des BGH schafft nun endlich Klarheit: (…) [mehr]

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der gesamten EU

Von Bernhard Schmeilzl (02.09.2010)
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In acht Monaten ist es so weit: Ab 1.5.2011 genießen auch die Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Slowenien, Ungarn sowie Malta und Zypern die volle Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Mit Ablauf des 30.4.2011 endet nämlich der seit dem Beitritt dieser 10 neuen Mitgliedstaaten am 1.5.2004 geltende siebenjährige Übergangszeitraum (sog. 2+3+2-Modell). Mehr zum rechtlichen Hintergrund hier: (…)

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