Der Beitrag „Darf man Demenz- und Wachkomapatienten verhungern lassen?“ behandelt die Frage, ob und unter welchen Umständen Ärzte zur künstlichen Ernährung dementer oder bewusstloser Patienten verpflichtet sind. Das überraschende Ergebnis: Die künstliche Ernährung – für die sich die meisten Ärzte im Zweifel entscheiden – ist oft gerade nicht (mehr) medizinisch indiziert und somit eine Körperverletzung.

Wie ist es aber mit der Sedierung Sterbender? Viele Patienten haben den Wunsch, „im Schlaf zu sterben“. Darf bzw. muss ein Arzt seinen Patienten am Lebensende betäuben? Mit dieser Frage der „terminalen Sedierung“ beschäftigt sich der sehr aufschlussreiche Artikel von H.C. Müller-Busch aus der Zeitschrift für Palliativmedizin 2004, 5: 107-112

Verfügbar zum Download auf www.sterbehilfe-info.de (Stichwort: Terminale Sedierung)