Zwei Nachbarn mochten sich nicht. Der eine bestellte deshalb im Namen des anderen bei 35 verschiedenen Firmen Waren und Dienstleistungen. Der Nachbar erhielt u.a. Lieferungen von Apotheken, Pizzadiensten, Getränkemärkten, mehrere Tanks Heizöl und zur Krönung eine Lkw-Ladung Kies. Mitarbeiter des Recyclinghofs wollten seine Couch abholen und der Sanitärnotdienst klingelte, um die angeblich verstopften Toiletten zu reinigen. All das regte ihn so auf, dass er wegen Panikattacken und Schlafstörungen mehrere Monate mit Psychopharmaka behandelt werden musste…

Die Frage, ob diese Bestellungen als Körperverletzung strafbar sind, beschäftigte mehrere Gerichte, zuletzt sogar das Bundesverfassungsgericht. Ergebnis: Es ist strafbar. Der bestellwütige Nachbar wurde wegen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 100 Tagessätzen verurteilt (BVerfG, 2 BvR 1603/06). Nicht bekannt ist, wie viel ihn seine Order auf Nachbars Namen noch zusätzlich privat gekostet haben, als die 35 Firmen herausfanden, dass er der Besteller war.

.