AG Frankfurt/Main: Ein Postbote, der sich an Dornensträuchern von – auf den Gehweg ragenden – Rosenästen verletzt, kann vom Eigentümer kein Schmerzensgeld verlangen. Der Vortrag, der Besitzer der Rosen hätte die Pflanzen im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht zurückschneiden müssen, greift nicht durch. Der Postbote hätte den Dornensträuchern ausweichen müssen. (Az. 30 C 1918/05-24)