Ja, schon wieder aus Österreich! Ich kann doch auch nichts dafür, dass dort die weisesten Entscheidungen zu finden sind. Heute ein kurzer und in seiner Logik auch für den deutschen Arbeitsrechtler unangreifbarer Urteilsspruch:

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„Das gegenseitige Beschießen mit Essensresten beim gemeinsamen Mittagessen von Gesellen und Lehrlingen stellt dann keinen Entlassungsgrund dar, wenn es der betrieblichen Übung entspricht“… (OLG Wien vom 24. 9. 1993, 33 Ra 96/93 ; zu § 82 lit f GewO)

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Weshalb man wegen so etwas Offensichtlichem überhaupt die Gerichte behelligt!?