Mietbetrüger sind erfinderisch. Zuerst werden vor und im Zivilprozess alle Register gezogen, um das Räumungsurteil hinauszuzögern. Hat der Vermieter dann endlich sein Urteil in Händen und den Gerichtsvollzieher beauftagt (möglichst nach dem Berliner Modell, siehe hier: Zwangsräumung von Mietnomaden), blüht ihm oft die nächste Überraschung. Der Mietbetrüger ist entweder am Tag vor der Zwangsräumung still und heimlich verschwunden und hinterlässt dem Vermieter eine verdreckte Wohnung sowie die Prozess- und Gerichtsvollzieherkosten. Oder aber er sabotiert die Vollstreckung durch diverse Tricks. Eine beliebte neue Masche: Der Mietbetrüger schafft ein Haustier an, das entweder groß und bedrohlich ist oder aber schwer vom Gerichtsvollzieher unterzubringen. Wer die Arbeitsweise und das Engagement vieler Gerichtsvollzieher in der Praxis erlebt hat kann sich die Begeisterung vorstellen, wenn er plötzlich ein Terrarium mit Leguanen oder Schlangen in der Wohnung vorfindet. Oder eine mannshohe Dogge. Meinetwegen auch nur ein Aquarium mit mehr oder weniger teuren Fischen. Wie stets bei solchen Zwangsräumungen können Gerichtsvollzieher und Vermieter das Eigentum des Mieters nicht einfach entsorgen oder auf die Straße stellen. Vielmehr muss das Zeug des Mieters sachgerecht eingelagert bzw. verwahrt werden. Die Kosten hierfür muss der Vermieter vorschießen. Er kann sie in der Theorie vom Mieter ersetzt verlangen, aber wir sprechen hier ja von Mietbetrügern, im Ergebnis bleibt er also auch auf diesen Kosten sitzen. Bei Tieren ist es nun noch spannender: Da muss der Gerichtsvollzieher (O-Ton BGH) „den Belangen des Tierschutzes Rechnung tragen, wenn er Tiere wegschafft und in Verwahrung nimmt“. Das bedeutet in der Praxis: Der durchschnittliche Gerichtsvollzieher zieht erst einmal wieder ab und erkundigt sich, wo und wie man Leguane, Doggen, Koi-Fische oder sonstiges Getier artgerecht unterbringen und anschließend verkaufen kann. Details zur Zwangsvollstreckung bei Tieren finden sich im aktuellen Beschluss des BGH vom 4.4.2012 – I ZB 19/11(dort ging es um Damwild).

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