Von wegen, die EU kostet nur und bringt nichts! Rechthaber.com hat schon öfter auf die Fundgruben für juristische Informationen auf den Webportalen der Europäischen Union hingewiesen (siehe Europa und EUR-Lex). Heute ein Tipp für alle, die im internationalen Erbrecht tätig sind. Auf “Erbrecht in Europa“ werden grundlegende Fragen zu Erbrecht, Testament und Nachlassabwicklung in allen europäischen Ländern beantwortet. Und zwar in 23 Sprachen sowie juristisch fundiert, da die Inhalte von der Vereinigung der europäischen Notare stammen. Das mag zwar für die anwaltliche Bearbeitung internationaler Erbfälle immer noch nicht nicht genügen, ein hilfreicher Einstieg zur ersten Orientierung ist es allemal, vor allem für exotischere Länder, zu denen es kaum deutschsprachige Literatur gibt. Vertiefte Informationen zum Erbrecht in England und zur Abwicklung deutsch-britischer Erbfälle finden Sie hier

Weitere Informationen zu Testamentsgestaltung und Erbrecht:

Testierunfähigkeit wegen Demenz
Wie geht ein Berliner Testament (Mustertext)
Kann man seinen Arzt zum Erben einsetzen?
Info-Broschüre “Fakten zum Erbrecht”
Nachteile des Berliner Testaments
Enterbt ist halb so schlimm: So macht man den Pflichtteil geltend (Muster-Anspruchsschreiben)
Checkliste Nachlassverzeichnis: Korrekte Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
Wozu ein Testamentsvollstrecker
Was kostet ein Testamentsvollstrecker?