Ein aktuelles Merkblatt des Bundesfinanzministeriums gibt den Status Quo der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)  zum 1.1.2011 wieder und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen. So sind  zum 1.1.2011 neue DBA (hinsichtlich Einkommens-  und Vermögenssteuern) im Verhältnis zu Bulgarien, Malaysia, Mazedonien, Syrien und dem Vereinigten Königreich anwendbar. Einzelne DBA sind hier im Volltext verfügbar. Eine Übersicht der bestehenden DBA („Country List of Double Taxation Treaties“) findet sich auf der Website der „United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD)“

Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.