Die Zahl der zugelassenen Anwältinnen und Anwälte hat sich in den letzten 14 Jahren verdoppelt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in seiner Depeche Nr. 11/10 vom25. März 2010 hin. Die Meldung:

„Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte steigt – aber langsamer: Zum 1. Januar 2010 waren in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 153.251 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Dies entspricht einer Steigerung von 1,91 %. Damit bestätigt sich der Trend, dass die Zunahme der Anwaltszahlen nach wie vor ungebrochen ist, sich aber verlangsamt.Festzustellen bleibt aber auch, dass sich damit die Zahl der Anwältinnen und Anwälte seit 1996 (rund 78.000) nahezu verdoppelt hat. 1989 waren in der Bundesrepublik Deutschland noch knapp 54.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, erstmals die 100.000er Marke wurde im Jahr 2000 mit 104.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten überschritten.Der Anteil der Rechtsanwältinnen an der Anwaltschaft nimmt stetig zu. Hat er im Jahre 2000 noch bei 24,59 % gelegen, liegt er nunmehr bei 31,58 %.Für die 20 bestehenden Fachanwaltschaften wurden bis zum 1. Januar 2010 insgesamt 38.745 Fachanwaltstitel verliehen. Eine Steigerung um 7,87 %. Der DAV hat sich stets für eine Ausweitung der Fachanwaltschaften ausgesprochen, die mit der Fachanwaltschaft „Versicherungsrecht“ im Jahre 2004 ihren Anfang nahm. Damals gab es lediglich rund 18.000 Fachanwaltstitel.“

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