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	<title>Rechthaber</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschr&#228;nkter Haftung kommt</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 16:23:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltshaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Begrenzung der Haftung Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[PartG mbH]]></category>
		<category><![CDATA[Partnerschaft mit beschränkter Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Partnerschaft statt GbR]]></category>
		<category><![CDATA[Partnerschaft statt Sozietät]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundeskabinett beschlie&#223;t Gesetzentwurf zur PartG mbB Eine gute Nachricht f&#252;r  die Anwaltschaft: Das Bundeskabinett hat am 16. Mai 2012 den Gesetzentwurf zur Einf&#252;hrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr&#228;nkter Berufshaftung (PartG mbB) beschlossen. Damit beginnt nun das f&#246;rmliche Gesetzgebungsverfahren. Bei der PartG mbB wird die Haftung f&#252;r Berufsfehler auf das Verm&#246;gen der Gesellschaft beschr&#228;nkt, sofern ein erh&#246;hter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bundeskabinett beschlie&#223;t Gesetzentwurf zur PartG mbB</strong></p>
<p>Eine gute Nachricht f&#252;r  die Anwaltschaft: Das Bundeskabinett hat am 16. Mai 2012 den Gesetzentwurf zur Einf&#252;hrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr&#228;nkter Berufshaftung (PartG mbB) beschlossen. Damit beginnt nun das f&#246;rmliche Gesetzgebungsverfahren. Bei der PartG mbB wird die Haftung f&#252;r Berufsfehler auf das Verm&#246;gen der Gesellschaft beschr&#228;nkt, sofern ein erh&#246;hter Versicherungsschutz sichergestellt ist. Mehr zu dem Gesetzentwurf unter <a href="http://www.anwaltsblatt.de">www.anwaltsblatt.de</a> (Quelle DAV-Depesche Nr. 20/12 vom 16. Mai 2012).</p>
<p>Schon bisher war es f&#252;r Freiberufler sinnvoll, sich in Form einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschlie&#223;en, statt als Gesellschaft b&#252;rgerlichen Rechts (<a href="http://www.rechthaber.com/heute-schon-fuer-kollegen-gehaftet/">Details zu hier</a>). Sobald die M&#246;glichkeit der PartG mbB existiert, wird es geradezu leichtfertig sein, diese Option nicht zu nutzen. Au&#223;er der zugegeben wenig sch&#246;nen Abk&#252;rzung hat die Berufsaus&#252;bung als Partg mbH dann n&#228;mlich nur Vorteile. &#220;brigens auch f&#252;r die Mandanten, weil dies von einer h&#246;heren Haftpflichtabsicherung viel mehr haben als von der (theoretischen) Vollhaftung der Anw&#228;lte mit ihrem Privatverm&#246;gen.</p>
<address><strong>Verwandte Beitr&#228;ge:</strong></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/anwaltsgebuehren-fuer-einsteiger/" target="_self">Anwaltsgeb&#252;hren f&#252;r Einsteiger</a></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/rechnung-an-mandanten-im-ausland-mwst-oder-nicht/" target="_self">Rechnung an Mandanten im Ausland: MwSt oder nicht?</a></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/terminsvertretung-wem-gehoert-die-vergleichsgebuehr/" target="_self">Terminsvertretung: Wem geh&#246;rt die Vergleichsgeb&#252;hr?</a></address>
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<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/stundenhonorar-time-sheet-muss-detailliert-und-mit-gruenden-versehen-sein-olg-frankfurt/" target="_self">Stundenhonorar: Time Sheet muss detailliert und mit Gr&#252;nden versehen sein</a></address>
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<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/abschlussschreiben-bringt-honorar/" target="_self">Abschlussschreiben bringt Honorar</a></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/was-verdienen-rechtsanwaelte-wirklich/" target="_self">Was verdienen Rechtsanw&#228;lte wirklich?</a></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/durchschnitts-jahresumsatz-eines-anwalts-west-157-000-euro/" target="_self">Durchschnitts-Jahresumsatz eines Anwalts (west)</a></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/stundensatz-eines-strafverteidigers-bis-500-euro-zulaessig/" target="_self">Stundensatz bis 500 Euro zul&#228;ssig</a></address>
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		</item>
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		<title>Gute Mitarbeiter von Leiharbeitsfirmen abwerben: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss ein Arbeitgeber beachten?</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 09:51:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Barbara Reimann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abwerben von Leiharbeitnehmern]]></category>
		<category><![CDATA[Übernehmen von Leiharbeitern]]></category>
		<category><![CDATA[Unzulässiges Abwerben von Leiharbeitnehmern Leiharbeitern]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Leiharbeitsbranche boomt: Im Jahr 2011 besch&#228;ftigten 17.400 Leiharbeitsfirmen 910.000 Arbeitnehmer in Deutschland. Dabei ist die Dynamik sehr hoch. W&#228;hrend im 1. Halbjahr 2011 580.000 Leiharbeiter neu eingestellt wurden, endeten 569.000 Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnisse, ca. 20% davon, weil die Entleiher die Arbeitnehmer fest &#252;bernahmen (Bundesagentur f&#252;r Arbeit, Arbeitsmarktberichterstattung, N&#252;rnberg 2012, S. 4, 6, 9). Kein Wunder &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Leiharbeitsbranche boomt: Im Jahr 2011 besch&#228;ftigten 17.400 Leiharbeitsfirmen 910.000 Arbeitnehmer in Deutschland. Dabei ist die Dynamik sehr hoch. W&#228;hrend im 1. Halbjahr 2011 580.000 Leiharbeiter neu eingestellt wurden, endeten 569.000 Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnisse, ca. 20% davon, weil die Entleiher die Arbeitnehmer fest &#252;bernahmen (Bundesagentur f&#252;r Arbeit, Arbeitsmarktberichterstattung, N&#252;rnberg 2012, S. 4, 6, 9). Kein Wunder &#8211; das sozialpolitische gew&#252;nschte Modell bietet Vorteile f&#252;r alle Beteiligten. Der Entleiher kann die entliehenen Mitarbeiter testen und die guten &#252;bernehmen. Der Arbeitnehmer wird in einer Festanstellung besser verdienen. Und die Leiharbeitsfirma l&#228;sst sich ihre Rekrutierungsbem&#252;hungen entlohnen. F&#252;r den Arbeitgeber, der einen Leiharbeitnehmer fest &#252;bernehmen will, stellen sich da folgende Fragen: Wie stelle ich einen Leiharbeitnehmer am g&#252;nstigsten ein? Muss ich Vermittlungshonorar zahlen? Gibt es Fristen, w&#228;hrend derer ich den Arbeitnehmer nicht einstellen darf? Auch f&#252;r den Arbeitnehmer sind diese Fragen relevant. Als Grundregel gilt: Ein Vermittlungshonorar wird nicht kraft Gesetzes f&#228;llig, sondern nur, wenn Sie dies vorab im &#220;berlassungsvertrag mit dem Verleiher vereinbart hatten. Hier die Details:</p>
<p><span id="more-4176"></span></p>
<p><strong>Unzul&#228;ssiges Abwerben</strong></p>
<p>Von der &#220;bernahme zu unterscheiden ist das verbotene „Abwerben“. Wir sprechen hier von der &#220;bernahme eines Arbeitnehmers, wenn dieser nicht mehr beim Verleiher arbeitet. Den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer k&#246;nnen Sie schon w&#228;hrend der &#220;berlassung oder nachfolgend schlie&#223;en, er darf allerdings erst f&#252;r die Zeit nach K&#252;ndigung und Beendigung des Leiharbeitsverh&#228;ltnisses gelten. Denn: Zwar genie&#223;t der Arbeitnehmer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), zwei Arbeitsstellen zugleich darf er jedoch nicht haben.</p>
<p>Fordert man dagegen als Entleiher einen Leiharbeitnehmer auf, ohne Einhaltung jeder K&#252;ndigungsfrist sofort vom Verleiher zum eigenen Unternehmen zu wechseln, stellt dieses Abwerben ein unerlaubtes Verleiten zum Vertragsbruch dar und ist als „unlauterer Wettbewerb“ keinesfalls zu empfehlen. Der Verleiher kann gegebenenfalls Schadenersatz oder Unterlassung verlangen.</p>
<p><strong>Vermittlungshonorar </strong></p>
<p>Meistens lassen sich Verleiher in AGB des &#220;berlassungsvertrags ihre Rekrutierungsbem&#252;hungen &#252;ber ein Vermittlungshonorar<strong> </strong>verg&#252;ten. Die Vereinbarung eines solchen Honorars ist seit 1.1.2004 zul&#228;ssig (§ 9 Nr. 3 HS. 2 A&#220;G). Schlie&#223;lich tragen die Verleiher auch das wirtschaftliche Risiko, dass der Leiharbeitnehmer vom Entleiher fest &#252;bernommen wird. Ein Vermittlungshonorar steht allerdings unter drei Bedingungen. Zum einen darf die &#220;bernahme eines Arbeitnehmers nicht wirtschaftlich unm&#246;glich werden (§ 9 Nr. 3 HS. 1 A&#220;G); zum anderen muss die &#220;berlassung den Ansto&#223; zur Anstellung gegeben haben; schlie&#223;lich muss die H&#246;he des Honorars in angemessenem Verh&#228;ltnis zu &#220;berlassungsgeb&#252;hr und –dauer sowie zum Rekrutierungsaufwand stehen (Urteil des BGH v. 11.03.2010, Az. III ZR 240/09). Einige Grundregeln stehen fest: F&#252;r hochqualifizierte Arbeitskr&#228;fte sind bis zu drei Bruttomonatsgeh&#228;lter angemessen. Der BGH verlangt au&#223;erdem, dass die H&#246;he des Honorars sinkt, je l&#228;nger die &#220;berlassung dauert. Andernfalls ist die gesamte Klausel unwirksam.</p>
<p><strong>Frist</strong></p>
<p>Wenn ein Vermittlungshonorar vereinbart ist, gibt es keine gesetzliche Frist, w&#228;hrend derer man den Arbeitnehmer nach dem Ende der &#220;berlassung nicht einstellen d&#252;rfte. Bisweilen vereinbaren Verleiher formularm&#228;&#223;ig Fristen, z. B. drei Monate nach Ende der &#220;berlassung, um dadurch das Vermittlungshonorar auszudehnen. Auch hier gelten die oben erw&#228;hnten Ma&#223;st&#228;be: Sinkt das Honorar nicht, je l&#228;nger die Frist, so ist die Klausel unwirksam.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Wie ist also der g&#252;nstigste und sicherste Weg? Der erste Schritt ist, die vereinbarten AGB genau zu lesen und juristisch zu pr&#252;fen. Der zweite Schritt ist, mit dem Arbeitnehmer offen die Frage einer dauerhaften Festanstellung zu kl&#228;ren. Im dritten Schritt sollte der Arbeitnehmer sein bestehendes Arbeitsverh&#228;ltnis zum Verleiher ordentlich k&#252;ndigen, damit Sie ihn in einem vierten Schritt problemlos fest anstellen k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Verwandte Artikel:</strong></p>
<address><strong>- “<a href="http://www.rechthaber.com/alles-zu-kuendigungsschutz-und-sozialauswahl/" target="_self">Alles zu K&#252;ndigungsfristen, K&#252;ndigungsschutz und Sozialauswahl</a>”</strong></address>
<address><strong>- “<a href="http://www.rechthaber.com/geheime-codes-im-arbeitszeugnis-so-benotet-man-mitarbeiter/" target="_self">Geheime Codes im Arbeitszeugnis: So benotet man Arbeitnehmer</a>“</strong></address>
<address><strong>- “<a href="http://www.rechthaber.com/kuendigung-oder-aufhebungsvertrag-was-ist-besser/">K&#252;ndigung oder Aufhebungsvertrag – was ist besser?</a>“</strong></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/wie-beendet-man-ein-arbeitsverhaltnis-am-gunstigsten-vier-alternativen-im-vergleich/"><strong>&#8220;Wie beendet man ein Arbeitsverh&#228;ltnis am G&#252;nstigsten: 4 Alternativen im Vergleich&#8221;</strong><br />
</a></address>
<address><strong>- “<a href="http://www.rechthaber.com/checkliste-gestaltung-eines-aufhebungsvertrags/">Checkliste: Gestaltung eines Arbeitsvertrags</a>“</strong></address>
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		</item>
		<item>
		<title>Quo vadis EU: Auf dem Weg zu einem supranationalen Wirtschaftsstrafrecht?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/quo-vadis-eu-auf-dem-weg-zu-einem-supranationalen-wirtschaftsstrafrecht/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/quo-vadis-eu-auf-dem-weg-zu-einem-supranationalen-wirtschaftsstrafrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 08:25:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EU Wirtschaftsstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[KOM (2011) 654]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation]]></category>

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		<description><![CDATA[EU Kommission legt Vorschlag f&#252;r eine Richtlinie &#252;ber strafrechtliche Sanktionen f&#252;r Insider-Gesch&#228;fte und Marktmanipulation vor Die Europ&#228;ische Kommission hat am 20.10.2011 einen Vorschlag f&#252;r eine Richtlinie des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates &#252;ber strafrechtliche Sanktionen f&#252;r Insider-Gesch&#228;fte und Marktmanipulation (KOM (2011) 654 endg&#252;ltig) vorgelegt (PDF Download hier). Gest&#252;tzt auf den Vertrag &#252;ber die Arbeitsweise der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>EU Kommission legt Vorschlag f&#252;r eine Richtlinie &#252;ber strafrechtliche Sanktionen f&#252;r Insider-Gesch&#228;fte und Marktmanipulation vor</strong></p>
<p>Die Europ&#228;ische Kommission hat am 20.10.2011 einen Vorschlag f&#252;r eine Richtlinie des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates &#252;ber strafrechtliche Sanktionen f&#252;r Insider-Gesch&#228;fte und Marktmanipulation (KOM (2011) 654 endg&#252;ltig) vorgelegt (<a href="http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/com/com_com%282011%290654_/com_com%282011%290654_de.pdf" target="_blank">PDF Download hier</a>). Gest&#252;tzt auf den Vertrag &#252;ber die Arbeitsweise der Europ&#228;ischen Union, insbesondere auf Artikel 83 Absatz 2 AEUV, soll die neue Richtlinie die Anfang 2003 verabschiedete Richtlinie 2003/6/EG (sog. Marktmissbrauchsrichtlinie) effizienter und wirkungsvoller machen. Nach Ansicht der Kommission habe die Richtlinie 2003/6/EG die erw&#252;nschte Wirkung – einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Finanzm&#228;rkte zu leisten – verfehlt. Nunmehr sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, „Mindestvorschriften f&#252;r die Definition der schwersten Formen des Marktmissbrauchs als Straftaten sowie f&#252;r die Mindesth&#246;he der damit verbundenen strafrechtlichen Sanktionen zu erlassen“.  [...]</p>
<p><span id="more-4171"></span></p>
<p>Der Richtlinien-Vorschlag sieht in Artikel 3 eine Strafbarkeit<strong> </strong>f&#252;r folgende Bereiche vor:</p>
<p><em>a)      </em><em>(vors&#228;tzliche) Nutzung von Insider-Informationen zum Erwerb oder zur Ver&#228;u&#223;erung von Finanzinstrumenten, auf die sich die Informationen beziehen, durch Personen, die sich im Besitz dieser Informationen befinden, f&#252;r eigene oder fremde Rechnung. Dazu z&#228;hlt auch die &#196;nderung oder Stornierung eines Auftrags in Bezug auf das Finanzinstrument, auf das sich die Informationen beziehen, wenn der Auftrag vor Erlangen der Insider-Information erteilt wurde.</em></p>
<p><em>b)      </em><em> (vors&#228;tzliche) Weitergabe von Insider-Informationen an Dritte, soweit dies nicht rechtm&#228;&#223;ig im Rahmen der beruflichen oder gesch&#228;ftlichen Pflichterf&#252;llung erfolgt.</em></p>
<p>Nationales deutsches Recht sieht in § 38 WpHG bislang eine Strafbarkeit f&#252;r die Weitergabe von Insider-Informationen nur f&#252;r Prim&#228;rinsider vor. Sekund&#228;rinsider unterliegen derzeit  gem. § 39 Absatz 2 Nr. 3 und 4 WpHG nur einer Ordnungswidrigkeit.</p>
<p>Die derzeitige nationale Versuchsstrafbarkeit gem. § 38 Absatz 3 WpHG i.V.m. §§ 38 Absatz 1 und 2a, 39 Absatz 2 Nr. 3 oder 4 WpHG erfasst nur den versuchten Insiderhandel, nicht jedoch die versuchte Marktmanipulation. Artikel 5 des Richtlinien-Vorschlags f&#252;hrt somit zu einer Ausdehnung der Versuchsstrafbarkeit.</p>
<p>Der Richtlinien-Vorschlag gibt in Artikel 6 folgende Sanktionen vor:</p>
<p><em>Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Ma&#223;nahmen, um sicherzustellen, dass die  Straftaten im Sinne der Artikel 3 bis 5 auf wirksame, angemessene und abschreckende Weise strafrechtlich geahndet werden k&#246;nnen.</em></p>
<p>Damit werden s&#228;mtliche Normabweichungen unter strafrechtliche Sanktionen (Geldstrafe und Freiheitsstrafe) gestellt. Ein Spielraum f&#252;r die nationalen Organe ist nicht ersichtlich. Faktisch  w&#252;rde die Union Regelungskompetenzen f&#252;r die Bestimmung der Tatbest&#228;nde strafbaren Verhaltens als auch f&#252;r die Bestimmung der zu verh&#228;ngenden strafrechtlichen Rechtsfolgen an sich ziehen. Nach dem in Artikel 5 Absatz 3 des EU-Vertrages geregelten Subsidiarit&#228;tsprinzip ist dies ein zumindest fragw&#252;rdiger Vorgang. Das Inkrafttreten dieser Richtlinie w&#252;rde einen gro&#223;en Schritt in Richtung „supranationales Strafrecht“ darstellen, bel&#228;sst sie den Mitgliedsstaaten im Wesentlichen nur die Ausf&#252;hrungs- bzw. Umsetzungsfunktion.</p>
<p>Dar&#252;ber hinaus w&#252;rde damit die Einf&#252;hrung eines in dieser Form bisher national nicht vorhandenen Unternehmensstrafrechts etabliert. In Artikel 7 sieht der Richtlinien-Vorschlag n&#228;mlich vor, dass „juristische Personen zur Verantwortung gezogen werden k&#246;nnen, wenn eine solche Straftat zu ihren Gunsten von einer Person begangen wurde, die entweder allein oder als Teil eines Organs der juristischen Person gehandelt hat und aufgrund einer der folgenden Befugnisse eine leitende Stellung innerhalb der juristischen Person innehat: a) die Befugnis zur Vertretung der juristischen Person, b) die Befugnis, Entscheidungen im Namen der juristischen Person zu treffen, oder c) eine Kontrollbefugnis innerhalb der juristischen Person“.</p>
<p>Juristische Personen sollen auch zur Verantwortung gezogen werden k&#246;nnen, wenn mangelnde &#220;berwachung oder Kontrolle durch eine F&#252;hrungsperson es einer ihr unterstellten Person erm&#246;glicht hat, eine der genannten Straftaten zu begehen (Artikel 7 Absatz 2 des Richtlinien-Vorschlags).</p>
<p>Neben dem  sog. ultima ratio Grundsatz des deutschen Strafrechts w&#252;rde damit auch der im Strafrecht geltende Schuldgrundsatz (keine Strafe ohne pers&#246;nliche Vorwerfbarkeit) ausgehebelt. Die Strafbarkeit der juristischen Personen w&#252;rde damit  „auf Augenh&#246;he“ zur Strafbarkeit der nat&#252;rlichen Personen gehoben. Die sog. „Verbandsstrafe“ w&#228;re auf Umwegen geboren. Die in § 30 OWiG normierte Geldbu&#223;e gegen juristische Personen und Personenvereinigungen w&#252;rde dann ihren Sondercharakter verlieren und w&#228;re &#252;berfl&#252;ssig. Die Haftungsrisiken f&#252;r F&#252;hrungskr&#228;fte w&#252;rden sich nochmals versch&#228;rfen. Dies vor dem Hintergrund der bereits jetzt im nationalen deutschen Strafrecht zu verzeichnenden Haftungsverdichtung f&#252;r F&#252;hrungskr&#228;fte, wie z.B. im Bereich der sog. Compliance-Anforderungen und der Untreuestrafbarkeit.</p>
<p>Es bleibt zu hoffen, dass die vom deutschen Bundesrat erhobene sog. Subsidiarit&#228;tsr&#252;ge wegen Nichteinhaltung der Kompetenzregelungen Erfolg hat. Bei prognostischer Betrachtung wird aber zu vermuten sein, dass sich die Union durch den Widerstand einzelner Mitgliedsstaaten nicht davon abhalten l&#228;sst, gebiets&#252;bergreifende gemeinschaftliche Strafrechtssetzung zu betreiben.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Brosch&#252;re &#8220;Law &#8211; Made in Germany&#8221; des Justizministeriums in 2. Auflage</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/broschure-law-made-in-germany-des-justizministeriums-in-2-auflage/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/broschure-law-made-in-germany-des-justizministeriums-in-2-auflage/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 11 May 2012 08:55:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Englisches Recht]]></category>
		<category><![CDATA[English Law]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[German Law in English]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsgestaltung Wahl des Gerichtsstands]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Initiative &#8220;Law &#8211; Made in Germany&#8221; wirbt daf&#252;r, dass sich Gesch&#228;ftspartner bei der internationalen Vertragsgestaltung ganz bewusst f&#252;r das deutsche Recht entscheiden. Die zweisprachige Brosch&#252;re (Download hier) erl&#228;utert die Vorteile: Rechtssicherheit durch Kodifikation, Schnelligkeit, niedrigere Kosten im Vergleich zu rechtlichen Auseinandersetzungen in Common Law Systemen. Am 8. Mai 2012 erschien die gut gemachte Brosch&#252;re [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Initiative &#8220;Law &#8211; Made in Germany&#8221; wirbt daf&#252;r, dass sich Gesch&#228;ftspartner bei der internationalen Vertragsgestaltung ganz bewusst f&#252;r das deutsche Recht entscheiden. Die zweisprachige Brosch&#252;re (<a href="http://www.lawmadeingermany.de/Law-Made_in_Germany.pdf" target="_blank">Download hier</a>) erl&#228;utert die Vorteile: Rechtssicherheit durch Kodifikation, Schnelligkeit, niedrigere Kosten im Vergleich zu rechtlichen Auseinandersetzungen in Common Law Systemen. Am 8. Mai 2012 erschien die gut gemachte Brosch&#252;re in der 2. Auflage.</p>
<p><em><em><strong><a href="http://grafpartner.com/anwaelte/bernhard_schmeilzl/" target="_self">Bernhard Schmeilzl</a></strong>, </em></em><em><em>Rechtsanwalt und Master of Laws (University of Leicester, England) </em></em><em><em>ber&#228;t als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenz&#252;berschreitender Vertragsgestaltung. <a href="http://www.rechthaber.com/deutsche-anwalte-in-england/">Details <span style="text-decoration: underline;">hier</span></a><br />
</em></em></p>
<address><strong>Verwandte Artikel:</strong></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/german-laws-in-english-language/" target="_self">German Laws in English Language</a></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/broschuere-grundzuege-des-wirtschaftsrechts-in-grossbritannien/" target="_blank">Grundz&#252;ge des Wirtschaftsrechts in Gro&#223;britannien</a></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/broschuere-zur-vertragsgestaltung-es-muss-nicht-immer-common-law-sein/" target="_blank">Brosch&#252;re zur Vertragsgestaltung nach deutschem und englischem Recht</a></address>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Feuerwehr-Chef droht „Maibaum-Dieben“ mit Strafanzeige</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 11:46:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Maibaum Diebstahl]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein kleines Gutachten zur Strafbarkeit des &#8220;Maibaum-Diebstahls&#8221; Laut einer Meldung der Passauer Neuen Presse vom 07.05.2012 hat der Freundorfer Feuerwehrvorstand bei den „Ausl&#246;severhandlungen“ um den „entwendeten“ Maibaum durch die „Buachzipfler Maibaamgrampfler“ das traditionell &#252;bliche Freibier und Brotzeit verweigert und stattdessen mit einer Anzeige gedroht. Bei dem „Einbruch“ in eine Scheune des Vierseithofes, in der der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein kleines Gutachten zur Strafbarkeit des &#8220;Maibaum-Diebstahls&#8221;</strong></p>
<p>Laut einer Meldung der Passauer Neuen Presse vom 07.05.2012 hat der Freundorfer Feuerwehrvorstand bei den „Ausl&#246;severhandlungen“ um den „entwendeten“ Maibaum durch die „Buachzipfler Maibaamgrampfler“ das traditionell &#252;bliche Freibier und Brotzeit verweigert und stattdessen mit einer Anzeige gedroht. Bei dem „Einbruch“ in eine Scheune des Vierseithofes, in der der Maibaum versteckt war, wurde ein Holzriegel (20 x 50 cm) abgebrochen und besch&#228;digt. F&#252;r den Feuerwehrvorstand sei dies daher kein Brauchtum mehr sondern Diebstahl und Sachbesch&#228;digung.</p>
<p>F&#252;r den Straftrechtsanwalt stellt sich daher die Frage, wie sich die Situation generell rechtlich beim „Maibaumstehlen“ darstellt. Woraus ergibt sich strafrechtsdogmatisch die Straflosigkeit des „Maibaumstehlers“? Oder ist dem gar nicht so? [mehr]<span id="more-4164"></span></p>
<p>Zun&#228;chst ist festzuhalten, dass es so etwas wie einen &#252;bergesetzlichen Rechtfertigungsgrund aufgrund „bayerischen Brauchtums“ in der Strafrechtsdogmatik nicht gibt. Insofern w&#252;rde die Rechtswidrigkeit nicht entfallen. Diebstahl setzt jedoch eine dauernde Enteignung des Bestohlenen voraus. Eine vor&#252;bergehende Enteignung (sog. furtum usus) stellt somit keine Wegnahme i.S. § 242 StGB dar. Sie ist lediglich in Sondertatbest&#228;nden z.B. § 242b StGB (unbefugter Gebrauch eines Kfz) unter Strafe gestellt. Geht man davon aus, dass die „Maibaumdiebe“ den Baum in jedem Fall wieder zur&#252;ckgeben m&#246;chten, scheidet ein Diebstahl schon auf der Tatbestandsebene aus. Problematisch sind aber weitere Straftatbest&#228;nde, wie z.B. Erpressung, N&#246;tigung, Hausfriedensbruch und Sachbesch&#228;digung. Insofern ist dem Feuerwehrvorstand der Gemeinde Freundorf recht zu geben, dass die Besch&#228;digung von fremdem Eigentum grunds&#228;tzlich strafbar ist. Hier ist aber zu differenzieren: strafbar ist gem. § 303 StGB nur die vors&#228;tzliche Sachbesch&#228;digung, nicht die fahrl&#228;ssige. Geht also etwas unabsichtlich kaputt, so ist dies zumindest nicht strafbar, verpflichtet aber m&#246;glicherweise zivilrechtlich zum Schadensersatz. Eine Erpressung § 253 StGB oder N&#246;tigung § 240 StGB w&#252;rde voraussetzen, dass jemand durch Drohung mit einem empfindlichen &#220;bel zu einer Handlung bestimmt wird. Man k&#246;nnte daran denken, dass mit der nicht rechtzeitigen Herausgabe des Maibaums zum Aufstelltermin und der damit verbundenen Blamage gedroht wird, um damit die „Ausl&#246;se“, Bier und Brotzeit, zu erlangen. Nach der Rechtsprechung ist ein &#220;bel bereits dann „empfindlich“, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von einer Erheblichkeit ist, dass seine Ank&#252;ndigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des T&#228;terverlangens zu motivieren. Dies d&#252;rfte wohl beim „Nichtherausgeben“ des Maibaums der Fall sein. Eine Strafbarkeit wird aber wohl an der sog. „Verwerflichkeitspr&#252;fung“ gem. § 240 Abs. 2 StGB scheitern. Danach ist Voraussetzung f&#252;r eine Strafbarkeit ein „erh&#246;hter Grad an sittlicher Missbilligung“ und ein „erh&#246;hter Grad sozialwidrigen Handelns“. Hier kommt den „Maibaumstehlern“ nun das bayerische Brauchtum zugute, das Teil der sozial &#252;blichen Verhaltensweisen ist und m.E. dazu f&#252;hrt, dass eine Verwerflichkeit i.S. § 240 StGB in den g&#228;ngigen F&#228;llen nicht anzunehmen ist. Bleibt noch ein m&#246;glicher Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB. Da Maib&#228;ume in der Regel gut versteckt sind, ist von einem sog. „befriedeten Besitztum“ i.S.d. § 123 StGB auszugehen. Ein „widerrechtliches“ Eindringen liegt dann vor, wenn das „k&#246;rperliche &#220;berschreiten der gegenst&#228;ndlichen Grenze des gesch&#252;tzten Raums gegen den Willen des Berechtigten geschieht“. Es kommt also entscheidend auf den Willen des Berechtigten an. Geht man davon aus, der Berechtigte ist im Rahmen der Maibaumtradition mit einem Eindringen zum Zwecke der Entwendung des Maibaums einverstanden, liegt keine Strafbarkeit vor. Es stellt sich dann aber – wie im Fall der Freundorfer Feuerwehr – die Frage, welche Art und Weise des Eindringens brauchtumsm&#228;&#223;ig geduldet wird. Also nur mit List und T&#252;cke oder mit marginaler Gewaltanwendung gegen Sachen, wie z.B. gegen einen 20 x 50 cm gro&#223;en Holzriegel, oder …? Wo verl&#228;uft hierbei die Grenze? Insoweit befinden sich die „Maibaumstehler“ vorliegend wohl in einem juristischen Grenz- bzw. Graubereich. Geht man anders davon aus, dass die Berechtigten mit einem Eindringen der „Maibaumstehler“ nicht einverstanden sind, w&#252;rden sich diese wegen eines Hausfriedensbruchs strafbar machen. Bei einer solchen Annahme w&#228;re wohl aber das Brauchtum in diesem Falle am Ende.</p>
<p>Es bleibt zu hoffen, dass kein Gericht damit befasst wird, dar&#252;ber zu entscheiden, ob ein Hausfriedensbruch vorliegt. Die Beteiligten k&#246;nnten n&#228;mlich jenseits des Brauchtums in der n&#252;chternen Realit&#228;t juristischer Begrifflichkeit landen.</p>
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		<title>Wie beendet man ein Arbeitsverh&#228;ltnis am g&#252;nstigsten? 4 Alternativen im Vergleich</title>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 13:49:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Barbara Reimann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Betriebsbedingte Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Bewertung im Arbeitszeugnis]]></category>
		<category><![CDATA[Checkliste Aufhebungsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Formulierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorteile Aufhebungsvertrag]]></category>
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		<category><![CDATA[wie geht Aufhebungsvertrag]]></category>
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		<description><![CDATA[Manchmal sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass man nicht mehr miteinander kann. Es geht dann nicht mehr um das OB der Beendigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses, sondern nurmehr um das WIE. Beide Seiten suchen dann nach der optimalen L&#246;sung zur schonenden Beendigung. Der Arbeitgeber will m&#246;glichst wenig Abfindung zahlen. Dem Arbeitnehmer ist es meist wichtig, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Manchmal sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass man nicht mehr miteinander kann. Es geht dann nicht mehr um das OB der Beendigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses, sondern nurmehr um das WIE. Beide Seiten suchen dann nach der optimalen L&#246;sung zur schonenden Beendigung. Der Arbeitgeber will m&#246;glichst wenig Abfindung zahlen. Dem Arbeitnehmer ist es meist wichtig, dass er keine Sperrfrist bekommt und sich eine Abfindung m&#246;glichst nicht anrechnen lassen muss. In der hier beigef&#252;gten &#220;bersicht sind die vier M&#246;glichkeiten einmal mit ihren Vor- und Nachteilen gegen&#252;ber gestellt: <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2012/05/Varianten_zur_Beendigung_von_Arbeitsverh&#228;ltnissen_2012.pdf">PDF-Download_Varianten_zur_Beendigung_von_Arbeitsverh&#228;ltnissen_2012</a></p>
<p><strong>Weitere Informationen zum Thema:</strong></p>
<address><strong>- “<a href="http://www.rechthaber.com/alles-zu-kuendigungsschutz-und-sozialauswahl/" target="_self">Alles zu K&#252;ndigungsfristen, K&#252;ndigungsschutz und Sozialauswahl</a>”</strong></address>
<address><strong>- “<a href="http://www.rechthaber.com/geheime-codes-im-arbeitszeugnis-so-benotet-man-mitarbeiter/" target="_self">Geheime Codes im Arbeitszeugnis: So benotet man Arbeitnehmer</a>“</strong></address>
<address><strong>- &#8220;<a href="http://www.rechthaber.com/kuendigung-oder-aufhebungsvertrag-was-ist-besser/">K&#252;ndigung oder Aufhebungsvertrag &#8211; was ist besser?</a>&#8220;</strong></address>
<address><strong>- &#8220;<a href="http://www.rechthaber.com/checkliste-gestaltung-eines-aufhebungsvertrags/">Checkliste: Gestaltung eines Arbeitsvertrags</a>&#8220;</strong></address>
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		<title>S&#252;ddeutsche Zeitung verleitet Leser zu unwirksamen Testamenten</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/suddeutsche-zeitung-verleitet-leser-zu-unwirksamen-testamenten/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 09:32:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Humorhaber]]></category>
		<category><![CDATA[Formerfordernis Testament]]></category>
		<category><![CDATA[handschriftliches testament hinterlegen gebühren kosten]]></category>
		<category><![CDATA[wie formuliert man testament]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Printausgabe der SZ vom 2. Mai 2012 ist diesem Beitrag hier ein gro&#223;es Bild vorangestellt. Der Klischee-Klassiker: Hand mit F&#252;ller &#252;ber Blatt Papier auf dem bereits geschrieben steht &#8220;Mein Testament&#8221;. So weit zwar wenig originell, aber auch nicht schlimm. Sehr schlimm dagegen ist die Bildunterschrift. Da meinte ein juristisch offenkundig g&#228;nzlich unbeleckter Redakteur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Printausgabe der SZ vom 2. Mai 2012 ist <a href="http://www.sueddeutsche.de/geld/tipps-zum-testament-letzter-wille-den-keiner-versteht-1.1346088" target="_blank">diesem Beitrag hier</a> ein gro&#223;es Bild vorangestellt. Der Klischee-Klassiker: Hand mit F&#252;ller &#252;ber Blatt Papier auf dem bereits geschrieben steht &#8220;Mein Testament&#8221;. So weit zwar wenig originell, aber auch nicht schlimm. Sehr schlimm dagegen ist die Bildunterschrift. Da meinte ein juristisch offenkundig g&#228;nzlich unbeleckter Redakteur seinen Lesern folgenden Tipp geben zu m&#252;ssen: &#8220;<strong>Handschriftlich ist schon mal falsch. Denn ein Testament sollte gut leserlich sein.</strong>&#8221; Nun sind in Deutschland aber bekanntlich nur zwei Arten von Testamenten m&#246;glich: notarielle und eigenh&#228;ndig geschriebene (die in der Praxis irrelevanten Exoten des Not- und Schiffstestaments mal au&#223;en vor gelassen). Und in dem SZ-Artikel geht es nun einmal gerade darum, wie man ein Testament richtig <strong>selbst</strong> formuliert. Denn Leser, die ohnehin zum Notar gehen, brauchen sich um die korrekte juristische Wortwahl keinen Kopf machen. Die Gesamtschau zwischen Artikel und Bildunterschrift wird nun so manchen SZ-Leser dazu bewegen, sein Testament mit dem Computer oder (&#228;ltere Semester) mit der Schreibmaschine zu verfassen. Diese letztwilligen Verf&#252;gungen m&#246;gen dann sp&#228;ter einmal f&#252;r die Angeh&#246;rigen interessant zu lesen sein (nach dem Motto: Was Papa oder Mama eigentlich gewollt h&#228;tten), Wirkung haben sie keine. Sie sind schlicht formunwirksam. Wer in einem solchen (zwar gut lesbaren, aber leider nichtigen) Testament genannt ist, kann sich beim Bildredakteur der SZ daf&#252;r bedanken, dass er dennoch nicht erbt. Fazit: Nicht &#8220;handschriftlich ist schon mal falsch&#8221;, sondern &#8220;SZ-Bildunterschrift ist schon mal falsch&#8221;.</p>
<address><strong>Weitere Informationen zu Testamentsgestaltung und Erbrecht hier:</strong></address>
<address><em><strong>- <a href="../testierunfaehigkeit-wegen-demenz/" target="_self">Testierunf&#228;higkeit wegen Demenz</a></strong></em><em><strong> </strong></em></address>
<address><em><strong>- <a href="../was-ist-ein-berliner-testament-formulierungsmuster/" target="_self">Wie geht ein Berliner Testament (Mustertext)</a></strong></em></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/kann-man-seinen-arzt-als-erben-einsetzen/"><strong>Kann man seinen Arzt zum Erben einsetzen?</strong></a></address>
<address><em><strong>- <a href="../wp-content/uploads/2010/02/fakten_zum_erbrecht_2010.pdf" target="_self">Info-Brosch&#252;re “Fakten zum Erbrecht”</a><br />
</strong></em></address>
<address><em><strong>- <a href="../nachteile-des-berliner-testaments/" target="_self">Nachteile des Berliner Testaments</a></strong></em></address>
<address><em><strong>- <a href="../enterbt-ist-halb-so-schlimm-so-macht-man-den-pflichtteil-geltend/" target="_self">Enterbt ist halb so schlimm: So macht man den Pflichtteil geltend (Muster-Anspruchsschreiben)</a></strong></em></address>
<address><strong>-</strong> <a href="../das-korrekte-nachlassverzeichnis-basis-fuer-die-pflichtteilsberechnung/" target="_self"><strong>Checkliste Nachlassverzeichnis: Korrekte Berechnung des Pflichtteilsanspruchs</strong></a><em><strong> </strong></em></address>
<address><em><strong>- <a href="../wozu-ein-testamentsvollstrecker/" target="_self">Wozu ein Testamentsvollstrecker</a></strong><strong> </strong></em></address>
<address><em><strong>- <a href="../was-kostet-ein-testamentsvollstrecker/" target="_self">Was kostet ein Testamentsvollstrecker?</a></strong></em></address>
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		<title>Expertenvortrag Patientenverf&#252;gung und Medizin am Lebensende (PDF-Download)</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/expertenvortrag-patientenverfugung-und-medizin-am-lebensende-pdf-download/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 07:52:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Borasio]]></category>
		<category><![CDATA[Charta zur Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen]]></category>
		<category><![CDATA[Entscheidungsdiagramm künstliche Ernährung]]></category>
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		<description><![CDATA[Besucheransturm zum Vortrag Patientenverf&#252;gung am St. Josef Krankenhaus Regensburg Mehr als 350 Interessenten meldeten sich beim Caritas Krankenhaus St. Josef in Regensburg zum Expertenvortrag am 23. April 2012 rund um die Themen Patientenverf&#252;gung, Vorsorgevollmacht und Palliativmedizin an. Das ist umso erstaunlicher, als es bereits der vierte Informationsabend dazu innerhalb der letzten zwei Jahre war (Details [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Besucheransturm zum Vortrag Patientenverf&#252;gung am St. Josef Krankenhaus Regensburg</strong><br />
Mehr als 350 Interessenten meldeten sich beim Caritas Krankenhaus St. Josef in Regensburg zum Expertenvortrag am 23. April 2012 rund um die Themen Patientenverf&#252;gung, Vorsorgevollmacht und Palliativmedizin an. Das ist umso erstaunlicher, als es bereits der vierte Informationsabend dazu innerhalb der letzten zwei Jahre war (<a href="http://www.rechthaber.com/ist-eine-patientenverfuegung-sinnvoll/">Details zum Inhalt der Veranstaltung hier</a>). Da die Kapazit&#228;t des Konferenzzentrums auf rund 100 Personen beschr&#228;nkt ist, konnten nicht alle Interessenten teilnehmen. Das Krankenhaus wird aber in den n&#228;chsten Monaten einen weiteren Termin mit den bew&#228;hrten Referenten Dr. Pawlik, Dr. Bleyer und Rechtsanwalt Schmeilzl anbieten. Die Pr&#228;sentation von Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl zum Recht der Patientenverf&#252;gung finden Sie als <a href="http://www.grafpartner.com/publikationen/downloads/Patientenverf%C3%BCgung_Caritas_Vortrag_23April_2012.pdf" target="_blank">PDF-Download</a> auf dieser Website in der <a href="http://www.grafpartner.com/publikationen/" target="_blank">Rubrik Publikationen</a>.</p>
<address><strong>Weitere Beitr&#228;ge und Links zu diesem Themengebiet: </strong></address>
<address>- <a href="http://www.sterbehilfe-info.de/das-thema-wird-immer-wichtiger-warum/" target="_blank">“Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher”</a></address>
<address>- <a href="http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/" target="_blank">Gemeinsame Charta zur Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland</a></address>
<address>- <a href="../darf-man-demenz-und-wachkomapatienten-verhungern-lassen/" target="_self">Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise k&#252;nstliche Ern&#228;hrung bei Demenz und Wachkoma</a></address>
<address>- <a href="../recht-der-kuenstlichen-ernaehrung-entscheidungsdiagramm-prof-borasio/" target="_self">Recht der k&#252;nstlichen Ern&#228;hrung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio</a></address>
<address>- <a href="../sterbehilfe-eine-begriffsklaerung/" target="_self">Sterbehilfe:  Eine Begriffskl&#228;rung</a></address>
<address>- <a href="http://www.sterbehilfe-info.de/bgh-2010-sterbehilfe-ist-nicht-strafbar/#more-197" target="_blank">BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar</a></address>
<address>- <a href="http://www.sterbehilfe-info.de/welche-krankheits-szenarien-sind-wichtig/" target="_blank">Vorsorgevollmacht und Patientenverf&#252;gung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig? </a></address>
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		<title>Deutsche Anw&#228;lte in England</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/deutsche-anwalte-in-england/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 15:13:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Englisches Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Zweisprachiger Rechtsanwalt deutsch englisch]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer als Kontinentaleurop&#228;er in Gro&#223;britannien Rechtsrat braucht, etwa weil ein grenz&#252;berschreitender Erbfall eingetreten ist, Immobilien gekauft oder gemietet werden sollen oder Vertr&#228;ge verhandelt werden m&#252;ssen, sieht sich &#8211; auch als deutscher Jurist &#8211; einem v&#246;llig fremden und von au&#223;en extrem kompliziert erscheinenden Rechtssystem gegen&#252;ber. Es beginnt schon damit, dass es im Vereinigten K&#246;nigreich drei ganz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2012/05/GP_reimann_schmeilzl_print_2012.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-4142" title="GP_reimann_schmeilzl_print_2012" src="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2012/05/GP_reimann_schmeilzl_print_2012-300x205.jpg" alt="" width="300" height="205" /></a></p>
<p>Wer als Kontinentaleurop&#228;er in Gro&#223;britannien Rechtsrat braucht, etwa weil ein grenz&#252;berschreitender Erbfall eingetreten ist, Immobilien gekauft oder gemietet werden sollen oder Vertr&#228;ge verhandelt werden m&#252;ssen, sieht sich &#8211; auch als deutscher Jurist &#8211; einem v&#246;llig fremden und von au&#223;en extrem kompliziert erscheinenden Rechtssystem gegen&#252;ber. Es beginnt schon damit, dass es im Vereinigten K&#246;nigreich drei ganz verschiedene Jurisdiktionen gibt, n&#228;mlich England &amp; Wales, Schottland und Nordirland. Dann gibt es die spannende Aufteilung der Anw&#228;lte in Solicitors, Barristers, Advocates und Solicitor Advocates. Alle mit verschiedenen Kompetenzen und reguliert durch verschiedene Berufskammern. Die Solicitors sind &#8211; anders als deutsche Rechtsanw&#228;lte &#8211; meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet festgelegt. Selbst wenn man sich also einen sympathischen Solicitor ergoogelt hat ist nicht gesagt, dass einem der beim konkreten Rechtsproblem auch helfen kann oder darf. Nat&#252;rlich kann man sich an eine Londoner Gro&#223;kanzlei wenden, aber da ist man problemlos 300 Pfund die Stunde aufw&#228;rts los und bekommt daf&#252;r meist nicht einmal special treatment, weil man im Vergleich zu den gro&#223;en Mandanten finanziell wenig interessant ist. Au&#223;erdem fallen durch die Sprachproblematik oft viele zus&#228;tzliche Stunden an.</p>
<p>Woher kennen wir diese Probleme? Weil die deutsche Kanzlei Graf &amp; Partner seit Jahren viele deutsch-britische Mandate betreut, vor allem deutsch-englische Erbf&#228;lle abwickelt und Vertragsverhandlungen begleitet. Die Rechtsanw&#228;lte Schmeilzl und Reimann haben &#8211; neben der Zulassung als deutscher Anwalt &#8211; auch in England bzw. Irland studiert und den Master of Laws erworben. Rechtsanwalt Schmeilzl hat zudem einige Jahre in den USA gearbeitet. Die Kanzlei ist daher sowohl mit der anglo-amerikanischen Rechtspraxis als auch mit den jeweiligen Mentalit&#228;ten bestens vertraut. Verhandlungssicheres Englisch ist selbstverst&#228;ndlich. In Kooperation mit unserer Partnerkanzlei im Zentrum von London (<a href="http://www.lyndales.co.uk/how_we_work.htm">www.lyndales.co.uk</a>) helfen wir deutschen Mandanten dabei, das Rechtsproblem zu strukturieren, bei Bedarf den richtigen englischen Spezialisten daf&#252;r zu finden, diesem den Sachverhalt in seiner Sprache (also bereits juristische aufbereitet) zu erl&#228;utern und &#8211; last but in London definitely not least &#8211; die Kosten im angemessenen Rahmen zu halten. Weitere Informationen zur Kanzlei in der Brosch&#252;re &#8220;German Law Firm for English speaking Clients&#8221; <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2012/03/gp_anz_for_english_speaking_clients.pdf">(Download Flyer)</a> und auf der Kanzleiwebsite <a href="http://www.graflegal.com" target="_self">www.graflegal.com</a></p>
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<address>- <a href="http://www.couchkommando.com/der-unterschied-zwischen-uk-gb-und-england/" target="_blank">The Difference between the United Kingdom, Great Britain and England – explained</a></address>
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		<title>Gemeinschaftspraxis nur zum Schein: Kann &#196;rzte die Existenz kosten</title>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 12:58:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abgrenzung zwischen echten Gesellschaftern und Schein-Sozien]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgestaltung von Sozietätsverträgen]]></category>
		<category><![CDATA[echter Sozius oder faktischer Angestellter]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinschaftspraxis Kassenregress]]></category>
		<category><![CDATA[Kassenärzte Regress Schein-Sozietät Schein-Gemeinschaftspraxis]]></category>
		<category><![CDATA[Scheinsozietät Kassenärzte Regress]]></category>
		<category><![CDATA[Sozietätsvertrag Vertragsgestaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Vertrags&#228;rzte (vulgo: Kassen&#228;rzte) schlie&#223;en sich zu einer Gemeinschaftspraxis (meist in der Form einer Gesellschaft b&#252;rgerlichen Rechts, seltener als Partnerschaftsgesellschaft) zusammen und rechnen dann gemeinsam gegen&#252;ber der Kassen&#228;rztlichen Vereinigung ab. Hoffentlich meinen die &#196;rzte das mit der Gemeinschaftspraxis dann auch ernst. Stellt sich n&#228;mlich sp&#228;ter bei einer Pr&#252;fung heraus, dass die Gemeinschaftspraxis nur nach au&#223;en [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Vertrags&#228;rzte (vulgo: Kassen&#228;rzte) schlie&#223;en sich zu einer Gemeinschaftspraxis (meist in der Form einer Gesellschaft b&#252;rgerlichen Rechts, seltener als Partnerschaftsgesellschaft) zusammen und rechnen dann gemeinsam gegen&#252;ber der Kassen&#228;rztlichen Vereinigung ab. Hoffentlich meinen die &#196;rzte das mit der Gemeinschaftspraxis dann auch ernst. Stellt sich n&#228;mlich sp&#228;ter bei einer Pr&#252;fung heraus, dass die Gemeinschaftspraxis nur nach au&#223;en hin &#8220;zum Schein&#8221; besteht, die &#196;rzte im Innenverh&#228;ltnis aber eigentlich von einem faktischen Anstellungverh&#228;ltnis eines der &#196;rzte ausgehen, kann das zur wirtschaftlichen Katastrophe f&#252;hren. [mehr]<span id="more-4132"></span>Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte am <a href="https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&amp;id=134810" target="_blank">23.06.2010 (Az. B 6 KA 7/09 R)</a> &#252;ber eine solche Konstellation. In dieser Grundlagenentscheidung nannte das BSG die Kriterien, wie es &#8220;echte&#8221; vertragsarztrechtliche Gemeinschaftspraxen von so genannten Schein-Gemeinschaftspraxen abgrenzt. Wichtigstes Kriterium und Mindestvoraussetzung f&#252;r die Stellung eines Vertragsarztes als echter Mitgesellschafter ist nach BSG: Der Arzt muss am wirtschaftlichen Risiko der Gemeinschaftspraxis beteiligt sein. Fehlt es hieran, etwa weil der betroffene Arzt einen vom Erfolg der Gemeinschaftspraxis unabh&#228;ngigen Gewinnanteil erh&#228;lt, liegt ein verdecktes Anstellungsverh&#228;ltnis vor.</p>
<p>Die desastr&#246;se Folge: Mangels zutreffender Genehmigung seitens des Zulassungsausschusses bestehen keine Honoraranspr&#252;che der Gemeinschaftspraxis gegen&#252;ber der KV. Bereits gezahlte Honorare aus der Vergangenheit m&#252;ssen zur&#252;ckgezahlt werden.</p>
<p>Weitere Kriterien zur Abgrenzung zwischen echten Gesellschaftern und Schein-Sozien (die tats&#228;chlich aber als Angestellte zu qualifizieren sind): Die Beteiligung des Arztes am Gesellschaftsverm&#246;gen, insbesondere am ideellen Praxiswert (Good-Will); Stimmrechte und Mitspracherechte im Rahmen der Gesch&#228;ftsf&#252;hrung.</p>
<p>Fazit: &#196;rzte und deren anwaltliche Berater m&#252;ssen bei der Ausgestaltung von Soziet&#228;tsvertr&#228;gen diesen Aspekt dringend im Auge behalten. Eine vermeintlich optimale Ausgestaltung des Vertrags zugunsten der Altgesellschafter, die einen neuen Arzt hinzunehmen, kann sich sp&#228;ter als &#8211; im schlimmsten Fall noch nicht einmal als Risiko erkannte &#8211; Zeitbombe entpuppen.</p>
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