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	<title>Rechthaber</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>Nochmal: Video&#252;berwachung zur Kfz-Abstandsmessung</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 10:48:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung Autobahn]]></category>
		<category><![CDATA[abstandsmessung rechtswidrig]]></category>
		<category><![CDATA[abstandsmessung straßenverkehr zulässig]]></category>
		<category><![CDATA[geblitzt wegen zu geringem abstand]]></category>
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		<description><![CDATA[In diesem Beitrag haben wir ausf&#252;hrlich &#252;ber die Problematik berichtet, ob Verkehrsabstandsmessungen durch Video&#252;berwachung zul&#228;ssig sind (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08). Hier zwei weitere interessante Entscheidungen in diesem Kontext:
Auch das OLG D&#252;sseldorf erkl&#228;rt Video&#252;berwachungen zur Feststellung von Verst&#246;&#223;en gegen den Mindestsicherheitsabstand oder die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit bis zur Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In <a href="http://www.rechthaber.com/verkehrsabstandsmessungen-rechtswidrig/">diesem Beitrag</a> haben wir ausf&#252;hrlich &#252;ber die Problematik berichtet, ob Verkehrsabstandsmessungen durch Video&#252;berwachung zul&#228;ssig sind (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08). Hier zwei weitere interessante Entscheidungen in diesem Kontext:</p>
<p>Auch das OLG D&#252;sseldorf erkl&#228;rt Video&#252;berwachungen zur Feststellung von Verst&#246;&#223;en gegen den Mindestsicherheitsabstand oder die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit bis zur Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage f&#252;r unzul&#228;ssig  (Az. IV-3 RBs 8/10).</p>
<p>Das OLG Dresden hingegen sieht in § 100 h  Abs.1  S.1 Nr.1 StPO i.V.m. § 46 Abs.1 OWiG eine Rechtsgrundlage f&#252;r eine Videoaufzeichnung (System VKS 3.01), falls gew&#228;hrleistet ist, dass die Aufzeichnung anlassbezogen und lediglich zur Identifizierung des Betroffenen als Verd&#228;chtigen erfolgt  (Az. Ss OWi 788/09).</p>
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		<title>Zustellung von Abmahnungen per eMail</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 09:39:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zugang von eMails]]></category>
		<category><![CDATA[zustellung per einschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Zustellung per eMail]]></category>

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		<description><![CDATA[Abmahnungen, die per Email &#252;bermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empf&#228;nger im gesch&#228;ftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empf&#228;ngers angekommen sind. Dies gilt auch dann, wenn sie von einer Firewall aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert sind (LG Hamburg, AZ: 312 O 142/09)..
Weitere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abmahnungen, die per Email &#252;bermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empf&#228;nger im gesch&#228;ftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empf&#228;ngers angekommen sind. Dies gilt auch dann, wenn sie von einer Firewall aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert sind (LG Hamburg, AZ: 312 O 142/09).<span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Weitere Informationen zum Thema Zustellung:</p>
<address><a href="http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/"><strong>- Einschreiben sind rechtlich wertlos</strong></a></address>
<address><strong><a href="http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-per-fax-sendeprotokoll-also-doch/">- Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: Also doch!</a></strong></address>
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		<title>Verkehrsabstandsmessungen rechtswidrig?</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 16:40:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Werner Semmler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung Autobahn]]></category>
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		<category><![CDATA[abstandsmessung straßenverkehr zulässig]]></category>
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		<category><![CDATA[Messverfahren Blitzen Brückenmessung]]></category>
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		<description><![CDATA[Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Autobahn-Abstandsmessung sorgt f&#252;r Wirbel auf Deutschlands Stra&#223;en. Je nachdem, in welchem Gerichtsbezirk  und mit welchem Messverfahren die Abstandsmessung erfolgt, besteht Hoffnung auf Freispruch oder droht Verurteilung. Die Rechtslage in Deutschland  bei Br&#252;cken-Abstandsmessungen gleicht derzeit einem „Fleckenteppich“. F&#252;r betroffene „Ordnungswidrigkeiten-S&#252;nder“  hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (2 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Autobahn-Abstandsmessung sorgt f&#252;r Wirbel auf Deutschlands Stra&#223;en. Je nachdem, in welchem Gerichtsbezirk  und mit welchem Messverfahren die Abstandsmessung erfolgt, besteht Hoffnung auf Freispruch oder droht Verurteilung. Die Rechtslage in Deutschland  bei Br&#252;cken-Abstandsmessungen gleicht derzeit einem „Fleckenteppich“. F&#252;r betroffene „Ordnungswidrigkeiten-S&#252;nder“  hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08) neue Verteidigungsr&#228;ume er&#246;ffnet. Hier eine ausf&#252;hrliche Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtslage:  (&#8230;)</p>
<p><span id="more-2142"></span>Mit seinem Beschlu&#223; hat das Bundesverfassungsgericht  der Verfassungsbeschwerde eines B&#252;rgers stattgegeben. Dem Beschwerdef&#252;hrer wurde vorgeworfen, mit seinem PKW auf der BAB 19 in Fahrtrichtung Rostock die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit (100 km/h) um 29 km/h &#252;berschritten zu haben. Deshalb wurde gegen ihn ein Bu&#223;geld in H&#246;he von 50 € festgesetzt. Seine beim Amtsgericht G&#252;strow und anschlie&#223;end beim Oberlandesgericht Rostock eingelegten Rechtsbehelfe hatten zun&#228;chst keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht  aber hat seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben und beide Urteile aufgehoben. Dies war ein kr&#228;ftiger Paukenschlag, mit dem das Bundesverfassungsgericht dem B&#252;rger Recht gab. Dennoch ist seither vieles rechtlich unklar.</p>
<p>Zur Begr&#252;ndung seiner Entscheidung f&#252;hrte das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Videoaufzeichnung des Verkehrsversto&#223;es mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 einen Eingriff in das allgemeine Pers&#246;nlichkeitsrecht des Betroffenen aus Artikel 2 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG in seiner Auspr&#228;gung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Dieses Recht umfasse die Befugnis des B&#252;rgers, grunds&#228;tzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen pers&#246;nliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher selbst &#252;ber die Preisgabe und Verwendung pers&#246;nlicher Daten zu bestimmen. Durch die Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials seien die beobachteten Lebensvorg&#228;nge technisch fixiert worden. Sie k&#246;nnten sp&#228;ter zu Beweiszwecken abgerufen, aufbereitet und ausgewertet werden. Eine Identifizierung des Fahrzeuges sowie des Fahrers war beabsichtigt und technisch auch m&#246;glich. Auf den gefertigten Bildern seien das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie der Fahrzeugf&#252;hrer deutlich zu erkennen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung k&#246;nne zwar im &#252;berwiegenden Allgemeininteresse eingeschr&#228;nkt werden. Eine solche Einschr&#228;nkung bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sein muss, so das Bundesverfassungsgericht.</p>
<p>Das Amtsgericht G&#252;strow hatte seine Entscheidung auf den Erlass zur &#220;berwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern gest&#252;tzt und damit eine verwaltungsinterne Vorschrift als Recht zum Grundrechtseingriff herangezogen. Dies sei rechtswidrig. Rechtsgrundlage f&#252;r den Grundrechtseingriff k&#246;nne nur ein formelles Gesetz sein, das der parlamentarische Gesetzgeber erlassen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sache daher zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zur&#252;ckverwiesen mit der Ma&#223;gabe, „dass das Amtsgericht erneut pr&#252;fen muss, ob es zutrifft, dass die Anfertigung der Videoaufzeichnung nach keiner gesetzlichen Befugnis gestattet war und wenn dies der Fall sei, ob daraus ein Beweisverwertungsverbot folgt“. Mit diesem Satz hat das Bundesverfassungsgericht „den Ball wieder  an das Amtsgericht zur&#252;ckgespielt“.Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung deutliche Worte zum Grundrechtsbereich der informationellen Selbstbestimmung ausgesprochen,  jedoch die Konsequenzen daraus f&#252;r die Instanzgerichte weitgehend offen gelassen. Sowohl Verwaltungsbeh&#246;rden als auch Gerichte ziehen aus der Entscheidung je nach Lage im Bundesgebiet unterschiedliche Konsequenzen.</p>
<p>Dies macht die Beratung von VerkehrsOWiG-S&#252;ndern derzeit zur Detailarbeit am konkreten Einzelfall, mehr noch, als dies bisher der Fall war. Zun&#228;chst ist zu kl&#228;ren, welche Verkehrs&#252;berwachungsma&#223;nahme durchgef&#252;hrt wurde,  z.B. eine Geschwindigkeitsmessung oder eine Abstandsmessung? Dann ist zu pr&#252;fen, welcher Typ von Messger&#228;t zum Einsatz kam. Verwendung finden z.B. die Messanlage Eso 1.0, das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 sowie das Video-Br&#252;cken-Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS.</p>
<p>Manche Messanlagen produzieren eine verdachtsunabh&#228;ngige Erfassung bzw. Aufzeichnung, wie in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dabei wird der gesamte Autoverkehr &#8211; also auch Fahrer, die sich an die Stra&#223;enverkehrsordnung halten &#8211;  auf einem bestimmten Streckenabschnitt  aufgezeichnet.</p>
<p>Andere versuchen durch die Kombination mehrerer Kamerasysteme und eine kodierte Aufzeichnung der Daten nur Tempo- oder Abstandss&#252;nder herauszufiltern.</p>
<p>Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann man sagen, dass eine verdachtsunabh&#228;ngige Erfassung bzw. Aufzeichnung rechtswidrig ist.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Oldenburg (Ss Bs 186/09 vom 27.11.2009) hat daher ein Beweisverwertungsverbot angenommen und geurteilt, dass die so gewonnen Messdaten nicht als Beweismittel dienen k&#246;nnen. F&#252;r den betroffenen Verkehrss&#252;nder bedeutet dies, dass der Tatnachweis gegen ihn nicht gef&#252;hrt werden kann. Dies f&#252;hrt dann zum Freispruch bzw. zur Verfahrenseinstellung. Im Verfahren ist vom Verteidiger hierzu das Verwertungsverbot zu thematisieren und gegen die Beweisverwertung Widerspruch zu erheben.</p>
<p>Ein uneingeschr&#228;nktes Beweisverwertungsverbot zugunsten des Betroffenen hat das Amtsgericht Grimma  (003 OWi 153 Js 34830/09 vom 22.10.2009) angenommen. Danach macht es keinen Unterschied, ob eine verdachtsunabh&#228;ngige oder verdachtsbezogene Erfassung bzw. Aufzeichnung vorliege. In jedem Fall  &#8211; also auch bei sog. Verkehrsblitzern – m&#252;sse mangels einer formell-gesetzlichen Rechtsgrundlage von einem Beweisverwertungsverbot ausgegangen werden. Nach dieser Entscheidung sind nahezu s&#228;mtliche Verkehrs&#252;berwachungsma&#223;nahmen rechtswidrig.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Hamm ( 1 Ss OWi 960/09 vom 22.12.2009) hat f&#252;r das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 Version 3.1 entschieden, dass hierdurch eine verdachtsunabh&#228;ngige Erfassung bzw. Aufzeichnung hergestellt wird und deshalb eine Grundrechtsverletzung vorliege, die zwar ein Beweiserhebungsverbot aber kein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehe. Das Oberlandesgericht hat in seiner Beschlussbegr&#252;ndung aber angef&#252;hrt, dass es bei der G&#252;terabw&#228;gung eine Rolle spiele, dass im Zeitpunkt der Messung im M&#228;rz 2009 den Ordnungsbeh&#246;rden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht bekannt war und der Grundrechtseingriff damals deshalb noch nicht so schwer wog. Aufgrund dieser Begr&#252;ndung mag eine k&#252;nftige Entscheidung daher m&#246;glicherweise wieder anders ausfallen.  In diesen F&#228;llen  ist es derzeit ratsam, gegen einen Bu&#223;geldbescheid Einspruch einzulegen. Nur so k&#246;nnen alle Verteidigungsmittel offengehalten werden.</p>
<p>In Bayern stellt sich das Bayerische Polizeiverwaltungsamt auf den Standpunkt, dass die eingesetzten Br&#252;ckenabstandsmessverfahren keine verdachtsunabh&#228;ngige Erfassung bzw. Aufzeichnung fertigen w&#252;rden und daher verwertbar sind. Technisch w&#252;rden dabei drei station&#228;re Videokameras verwendet. Zwei dieser Kameras , die sog. Telekamera und die sog. Messkamera erstellen im Dauerbetrieb zwar Aufzeichnungen auf einem Videoband zur Feststellung einer Abstandsunterschreitung eines Fahrzeugs. Mangels hinreichender Aufl&#246;sung und Vergr&#246;&#223;erung sei mit diesen beiden Videokameras eine Identifizierung der beteiligten Fahrzeuge und der Fahrzeugf&#252;hrer nicht m&#246;glich. Erst wenn aufgrund dieser beiden Videokameras Anhaltspunkte f&#252;r einen Geschwindigkeits- oder Abstandsversto&#223; vorliegen, werde vom jeweiligen Messbeamten eine dritte Videokamera, die sog. Identifizierungskamera aktiviert, deren Videoaufzeichnung eine Nahaufnahme vom Fahrzeug samt Kennzeichen und Fahrer herstelle.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Bamberg (2 Ss OWi 1215/09 vom 16.11.2009) und das Oberlandesgericht Stuttgart ( 4 Ss 1525/09 vom 29.01.2010) haben unter diesen technischen Bedingungen kein Verwertungsverbot angenommen und Verurteilungen zu Geldbu&#223;en best&#228;tigt.</p>
<p>Diese Argumentation ist aber zumindest fraglich. Das Ausl&#246;sen der sog. Identifizierungskamera kann nur aufgrund der „Vorarbeit“ der beiden anderen Videokameras erfolgen, die unbestritten den gesamten Verkehrsraum „screenen“ und zusammenh&#228;ngend auf Video festhalten.  Zum anderen st&#252;tzen sich die bayerischen Gerichte auf § 100 h StPO i.V.m. § 46 OWiG als Rechtsgrundlage f&#252;r den Einsatz der Messverfahren. Auch hiergegen bestehen erhebliche Bedenken. So geht die Gesetzesbegr&#252;ndung zur Schaffung von § 100 h StPO davon aus, dass eine Regelung der verdeckten strafprozessualen Ermittlungsma&#223;nahmen zur Bek&#228;mpfung von schwer ermittelbarer Kriminalit&#228;t, Transaktions- und Wirtschaftskriminalit&#228;t sowie Straftaten, die unter Nutzung moderner Kommunikationstechnologien begangen werden, bereitgestellt werden sollte. Der Gesetzgeber hatte damit  insbesondere die F&#228;lle der organisierten Kriminalit&#228;t im Auge und nicht die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Zweifelhaft ist daher, ob § 100 h StPO eine tragf&#228;hige Rechtsgrundlage f&#252;r die Verkehrsmessungen darstellt. Trotz anderslautender obergerichtlicher bayerischer Entscheidungen k&#246;nnen sich diesem Argument  auch die bayerischen Amtsrichter nicht v&#246;llig verschlie&#223;en. Insofern ist auch hier Hartn&#228;ckigkeit im Rahmen der Verteidigung angesagt. Es wird wohl der Bundesgerichtshof kl&#228;ren m&#252;ssen, ob die Messungen rechtm&#228;&#223;ig sind oder nicht. Eine engagierte Verteidigung wird in jedem Fall die Problematik eines Verwertungsverbotes behandeln.</p>
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		<title>Neuer Autor bei Rechthaber: Dr. Werner Semmer</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 11:42:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Dr. Semmler verst&#228;rkt ab sofort das Autorenteam bei Rechthaber.com. Als Fachanwalt f&#252;r Strafrecht mit 14 Jahren anwaltlicher Berufserfahrung steuert er insbesondere Artikel zum Thema Strafrecht bei. Daneben aber auch zum Wirtschaftsrecht sowie zum Kunstrecht.
Herzlich willkommen!
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt <a href="http://www.rechthaber.com/autoren/rechtsanwalt-dr-werner-semmler/" target="_self">Dr. Semmler</a> verst&#228;rkt ab sofort das Autorenteam bei Rechthaber.com. Als Fachanwalt f&#252;r Strafrecht mit 14 Jahren anwaltlicher Berufserfahrung steuert er insbesondere Artikel zum Thema Strafrecht bei. Daneben aber auch zum Wirtschaftsrecht sowie zum Kunstrecht.</p>
<p>Herzlich willkommen!</p>
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		<title>Die aktuellen TOP 10 Downloads</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/die-aktuellen-top-10-downloads/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/die-aktuellen-top-10-downloads/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 09:53:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[mustertestament ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[zustellung per einschreiben]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechthaber.com/?p=2123</guid>
		<description><![CDATA[&#8230; auf Rechthaber sind nach Auswertung von Statcounter.com:
(1) Einschreiben sind rechtlich wertlos
(2) Nachteile des Berliner Testaments
(3) Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbrosch&#252;re)
(4) K&#252;ndigung wegen Mietr&#252;ckstand (Muster-Anwaltsschreiben)
(5) Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung GmbH-Anteile)
(6) Muss der Arbeitnehmer Sch&#228;den am Dienstwagen zahlen?
(7) Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: Also doch!
(8) Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus: Muster-Klageschrift (Checkliste)
(9) Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste
(10) Wie viel Mieterh&#246;hung ist zul&#228;ssig? (Tipps [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; auf Rechthaber sind nach Auswertung von Statcounter.com:</p>
<p>(1) <a href="http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/" target="_blank">Einschreiben sind rechtlich wertlos</a></p>
<p>(2) <a href="http://www.rechthaber.com/nachteile-des-berliner-testaments/" target="_blank">Nachteile des Berliner Testaments</a></p>
<p>(3) <a href="http://www.rechthaber.com/broschuere-fakten-zum-erbrecht-2010/" target="_blank">Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbrosch&#252;re)</a></p>
<p>(4) <a href="http://www.rechthaber.com/kuendigung-wegen-mietrueckstand-muster-anwaltsschreiben/" target="_blank">K&#252;ndigung wegen Mietr&#252;ckstand (Muster-Anwaltsschreiben)</a></p>
<p>(5) <a href="http://www.rechthaber.com/muster-treuhandvertrag-fuer-gmbh-anteile-strohmann-vereinbarung/" target="_blank">Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung GmbH-Anteile)</a></p>
<p>(6) <a href="http://www.rechthaber.com/muss-der-arbeitnehmer-schaeden-am-dienstwagen-zahlen/" target="_blank">Muss der Arbeitnehmer Sch&#228;den am Dienstwagen zahlen?</a></p>
<p>(7) <a href="http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-per-fax-sendeprotokoll-also-doch/" target="_blank">Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: Also doch!</a></p>
<p>(8) <a href="http://www.rechthaber.com/arzthaftungsklage-gegen-krankenhaus-muster-klageschrift/" target="_blank">Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus: Muster-Klageschrift (Checkliste)</a></p>
<p>(9) <a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_blank">Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste</a></p>
<p>(10) <a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_blank">Wie viel Mieterh&#246;hung ist zul&#228;ssig? (Tipps f&#252;r Vermieter)<br />
</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Stute unerkannt tr&#228;chtig: Wem geh&#246;rt das Fohlen?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/der-kauf-des-ungeborenen-fohlens/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 11:09:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia Speierer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kaufrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pferderecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beweislastverteilung beim gesetzlichen Eigentumserwerb]]></category>
		<category><![CDATA[checkliste pferdekauf]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentum am Fohlen]]></category>
		<category><![CDATA[Irrtum über die Trächtigkeit des Muttertieres]]></category>
		<category><![CDATA[kaufvertragsmuster pferdekauf]]></category>
		<category><![CDATA[muster pferdekaufvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[mustervertrag pferdekauf]]></category>
		<category><![CDATA[Pferdekauf]]></category>
		<category><![CDATA[stute bei verkauf unerkannt trächtig]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile zum Pferderecht]]></category>
		<category><![CDATA[verkauf einer trächtigen stute]]></category>
		<category><![CDATA[verkauf zwei in einem]]></category>
		<category><![CDATA[wem gehört das fohlen]]></category>

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		<description><![CDATA[Manchmal kommt es vor, dass eine Stute verkauft wird, ohne dass die Parteien wissen, dass diese zum Verkaufsstichtag bereits tr&#228;chtig ist. Wer ist dann Eigent&#252;mer des Fohlens und wem steht der wirtschaftliche Wert des Fohlens zu? Hat der Verk&#228;ufer der tr&#228;chtigen Stute einen Abfindungsanspruch? Eine Regelung im Kaufvertrag wird mangels Kenntnis der Parteien fehlen. Kommt das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Manchmal kommt es vor, dass eine Stute verkauft wird, ohne dass die Parteien wissen, dass diese zum Verkaufsstichtag bereits tr&#228;chtig ist. Wer ist dann Eigent&#252;mer des Fohlens und wem steht der wirtschaftliche Wert des Fohlens zu? Hat der Verk&#228;ufer der tr&#228;chtigen Stute einen Abfindungsanspruch? Eine Regelung im Kaufvertrag wird mangels Kenntnis der Parteien fehlen. Kommt das Fohlen zur Welt, will der Verk&#228;ufer einen „Nachschlag“ auf den Kaufpreis oder er verlangt das Fohlen heraus; dies mit dem Argument: „Das habe ich ja gar nicht mit verkauft.“ Was gilt in dieser Situation? Wer tr&#228;gt wof&#252;r die Beweislast, wenn er seine Rechte einklagen will?</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><span id="more-2116"></span>Nach §§ 953 ff. BGB gilt</span>:</p>
<p>Kommt es zur Trennung eines Erzeugnisses oder eines sonstigen Bestandteils von der Muttersache, dann entsteht zwar ein neuer Eigentumsgegenstand, doch setzt sich dabei nur das bisherige Eigentum, das sich auf die gesamte, einheitliche Sache vor der Trennung erstreckt, an den nunmehr getrennten Sachst&#252;cken fort. Der Sachteilung folgt eine Rechtsteilung. Genau genommen geht es deshalb nicht um einen „Erwerb“ von Eigentum der abgetrennten Erzeugnisse oder sonstigen Bestandteile, sondern um eine Fortsetzung oder Erstreckung des fr&#252;heren Eigentums am Sachganzen im Hinblick auf die jetzt getrennten Sachst&#252;cke (Rechtskontinuit&#228;t).</p>
<p>Das neugeborene Fohlen geh&#246;rt also nach der gesetzlichen Regelung dem Eigent&#252;mer der Stute und damit dem K&#228;ufer. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dies aus einer Parteivereinbarung oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Eigent&#252;mer-Besitzer-Verh&#228;ltnisses nach §§ 987 ff BGB ergibt.</p>
<p>Die Frage der Beweislast zur Regelung des § 953 BGB ist im Lichte des Schachtelprinzips zu beurteilen, nachdem die §§ 953-957 BGB aufgebaut sind. Dies bedeutet, dass derjenige, der einen Eigentumserwerb nach § 953 BGB reklamiert lediglich sein Eigentum an der Muttersache sowie die Trennung des Erzeugnisses oder des sonstigen Bestandteils von der Muttersache darzulegen und zu beweisen hat. Dagegen braucht er sich nicht dazu zu verhalten, dass keiner der Ausnahmetatbest&#228;nde der §§ 954-957 BGB in Betracht kommt.</p>
<p>Der K&#228;ufer muss also lediglich darlegen, dass er wirksam Eigent&#252;mer der Stute geworden ist. Der Verk&#228;ufer dagegen muss, wenn er das Fohlen herausverlangen will, darlegen und beweisen, dass ein „R&#252;ckgabevertrag“ f&#252;r das Fohlen geschlossen wurde.</p>
<p><strong>Weitere Informationen zum Thema Pferdekauf:<br />
</strong></p>
<address><strong><a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_self">- Checkliste sowie ein Musterkaufvertrag zum Pferdekauf </a></strong></address>
<address><strong><a href="http://www.rechthaber.com/urteile-zum-pferderecht/" target="_self">- Urteile zum Pferderecht</a></strong></address>
<p><strong><br />
</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechthaber.com/der-kauf-des-ungeborenen-fohlens/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Verfahrenswerte in Familiensachen seit dem 01.09.2009: Eine &#220;bersicht f&#252;r Praktiker</title>
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		<comments>http://www.rechthaber.com/verfahrenswerte-in-familiensachen-seit-dem-01-09-2009-eine-uebersicht-fuer-praktiker/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 07:03:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia Speierer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltshonorar]]></category>
		<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrenswert der Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrenswert in Kindschaftssachen]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrenswert Versorgungsausgleich]]></category>
		<category><![CDATA[Verfhahrenswert der einstweiligen Anordnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 01.09.2009 befinden sich die Regelungen &#252;ber die Verfahrenswerte in Familiensachen im FamGKG. Auf Grund der neuen Unbilligkeitskontrolle ist es nun m&#246;glich f&#252;r &#228;u&#223;erst umfangreiche T&#228;tigkeiten von den festen Werten abzuweichen. Die einzelnen Regelungen im &#220;berblick: (&#8230;)
Der Wert der Scheidung
Der Verfahrenswert in Ehesachen ist in § 43 FamGKG geregelt und entspricht inhaltlich dem bisherigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.09.2009 befinden sich die Regelungen &#252;ber die Verfahrenswerte in Familiensachen im FamGKG. Auf Grund der neuen Unbilligkeitskontrolle ist es nun m&#246;glich f&#252;r &#228;u&#223;erst umfangreiche T&#228;tigkeiten von den festen Werten abzuweichen. Die einzelnen Regelungen im &#220;berblick: (&#8230;)</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><span id="more-2068"></span>Der Wert der Scheidung</span></p>
<p>Der Verfahrenswert in Ehesachen ist in § 43 FamGKG geregelt und entspricht inhaltlich dem bisherigen Recht. F&#252;r die Berechnung ist Inhalt und Bedeutung der Sache sowie die Verm&#246;gensverh&#228;ltnisse der Ehegatten zu Grunde zu legen. Im h&#228;ufigen Fall einer einvernehmlichen Scheidung berechnet sich der Verfahrenswert somit wie folgt:</p>
<address>- Nettoeinkommen des Ehemann der letzten drei Monate</address>
<address>- Nettoeinkommen der Ehefrau der letzten drei Monate</address>
<address>- gemeinsames Verm&#246;gen, hieraus 5%</address>
<address></address>
<address></address>
<address>- weicht das Verfahren von den durchschnittlichen Scheidungs- und Aufhebungsverfahren ab, so kann dies zu einer Anhebung des Wertes der Ehesache f&#252;hren</address>
<address></address>
<address></address>
<address>=&gt; hieraus entsteht eine 1,3 Verfahrensgeb&#252;hr nach Nr. 3100 VV RVG sowie eine 1,2 Terminsgeb&#252;hr nach Nr. 3104 VV RVG.</address>
<address></address>
<address>Zu beachten ist dabei allerdings, dass eine wegen des selben Gegenstandes angefallene au&#223;ergerichtliche Gesch&#228;ftsgeb&#252;hr zur H&#228;lfte, maximal zu 0,75 auf die Verfahrensgeb&#252;hr anzurechnen ist. Die Beratungsgeb&#252;hr ist nach § 34 II RVG ebenfalls voll anzurechnen.<br />
</address>
<p><span style="text-decoration: underline;">Verfahrenswert in Kindschaftssachen</span></p>
<p>Kindschaftssachen sind nach den §§ 44-46 FamGKG zu bewerten. F&#252;r selbstst&#228;ndige Kindschaftssachen, die die &#220;bertragung oder Erziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge, das Umgangsrecht einschlie&#223;lich der Umgangspflegschaft oder die Kindesherausgabe betreffen, regelt § 45 FamGKG den Verfahrenswert. Der Verfahrenswert betr&#228;gt 3.000 Euro.</p>
<p>Bei Kindschaftssachen, welche im Verbund geltend gemacht werden, wird § 45 FamGKG nicht angewendet, sondern § 44 FamGKG. Der Verfahrenswert der Ehesache erh&#246;ht sich in diesem Fall f&#252;r jede Kindschaftssache um 20 %, h&#246;chstens jedoch um jeweils 3.000 Euro.</p>
<p>Betrifft die Kindschaftssache mehrere Kinder handelt es sich dennoch um einen Gegenstand.</p>
<p>Nach der neuen Rechtslage entsteht bei Mitwirkung am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleiches eine Einigungsgeb&#252;hr nach Nr. 1003 II VV RVG.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Verfahrenswert der einstweiligen Anordnung</span></p>
<p>Seit dem 01.09.2009 stellt das Verfahren der einstweiligen Anordnung ein selbstst&#228;ndiges Verfahren dar. Die einstweilige Anordnung kann unabh&#228;ngig vom Hauptsacheverfahren beantragt werden.</p>
<p>Der Verfahrenswert der einstweiligen Anordnung ist in § 41 FamGKG geregelt, womit grunds&#228;tzlich vom halben Wert des Hauptsacheverfahrens auszugehen ist.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Der Wert des Versorgungsausgleichs</span></p>
<p>Der Wert des Versorgungsausgleichs ist in § 50 FamGKG geregelt. Der Verfahrenswert betr&#228;gt f&#252;r jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. F&#252;r Ausgleichsanspr&#252;che nach der Scheidung erh&#246;ht sich der Prozentsatz auf 20 %. Insgesamt betr&#228;gt der Wert mindestens 1000 Euro.</p>
<p>In Verfahren &#252;ber einen Auskunftsanspruch oder &#252;ber die Abtretung von Versorgungsanspr&#252;chen verbleibt es bei einem Festwert von 500 Euro.</p>
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		<title>Gerichtskosten per Lastschrift einzahlen</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/gerichtskosten-per-lastschrift-einzahlen/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 09:41:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Einzugsermächtigung Gerichtskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtskosten einzahlen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtskosten Lastschrift]]></category>
		<category><![CDATA[wie zahlt man Gerichtskosten ein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Einzahlung von Gerichtskosten geht nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZahlVJuFin auch per Erteilung einer Einzugserm&#228;chtigung. Diese Erm&#228;chtigung erteilt man im verfahrenser&#246;ffnenden Schriftsatz bzw. bei weiteren Einzahlungen in einem gesonderten Schriftsatz. Diese Zahlungsart beschleunigt den Ablauf, da die Verfahrensdaten direkt an die Landesjustizkasse Bamberg &#252;bermittelt werden.
Beitr&#228;ge zu verwandten Themen:
- Abbuchungsverfahren benachteiligt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einzahlung von Gerichtskosten geht nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZahlVJuFin auch per Erteilung einer Einzugserm&#228;chtigung. Diese Erm&#228;chtigung erteilt man im verfahrenser&#246;ffnenden Schriftsatz bzw. bei weiteren Einzahlungen in einem gesonderten Schriftsatz. Diese Zahlungsart beschleunigt den Ablauf, da die Verfahrensdaten direkt an die Landesjustizkasse Bamberg &#252;bermittelt werden.</p>
<p>Beitr&#228;ge zu verwandten Themen:</p>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/abbuchungsverfahren-benachteiligt-verbraucher-in-agb-also-unzulaessig/" target="_self">Abbuchungsverfahren benachteiligt Verbraucher: in AGB also unzul&#228;ssig</a></address>
<address>- <a href="http://www.rechthaber.com/abenteuer-lastschrifteinzug/" target="_self">Abenteuer Lastschrifteinzug</a></address>
]]></content:encoded>
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		<title>Brosch&#252;re &#8220;Fakten zum Erbrecht 2010&#8243;</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 08:34:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beispiel Berliner Testament Musterformulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattentestament Muster]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer 2010]]></category>
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		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer Reform 2009]]></category>
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		<category><![CDATA[Freibeträge Erbschaft Erbschaftssteuer]]></category>
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		<category><![CDATA[Übersicht Erbschaftssteuersätze]]></category>
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		<description><![CDATA[Die vergangenen drei Jahre waren f&#252;r das Erbrecht eine turbulente Zeit. Mehrere Reformen haben die Regeln des Erb- und Pflichtteilsrecht sowie die Steuern modifiziert. Deshalb hat die Kanzlei Graf &#38; Partner die Brosch&#252;re &#8220;Fakten_zum_Erbrecht&#8221; (kostenloser PDF-Download hier) grundlegend &#252;berarbeitet und neu aufgelegt. Die Brosch&#252;re enth&#228;lt grafische &#220;bersichten zur gesetzlichen Erbfolge (Verwandtenerbrecht und Ehegattenerbrecht), Tabellen zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die vergangenen drei Jahre waren f&#252;r das Erbrecht eine turbulente Zeit. Mehrere Reformen haben die Regeln des Erb- und Pflichtteilsrecht sowie die Steuern modifiziert. Deshalb hat die Kanzlei Graf &amp; Partner die <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2010/02/fakten_zum_erbrecht_2010.pdf"><strong>Brosch&#252;re &#8220;Fakten_zum_Erbrecht&#8221;</strong> (kostenloser PDF-Download hier)</a> grundlegend &#252;berarbeitet und neu aufgelegt. Die Brosch&#252;re enth&#228;lt grafische &#220;bersichten zur gesetzlichen Erbfolge (Verwandtenerbrecht und Ehegattenerbrecht), Tabellen zur Erbschaftssteuer (Steuers&#228;tze, Steuerklassen und Freibetr&#228;ge) sowie ein kommentiertes Beispiel f&#252;r ein Ehegattentestament.</p>
<p>Noch ausf&#252;hrlichere Informationen zum Thema &#8220;Berliner Testament&#8221; <a title="Berliner Testament" href="http://www.rechthaber.com/was-ist-ein-berliner-testament-formulierungsmuster/" target="_self">hier</a></p>
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		<title>Vertraulichkeitsvereinbarung (Vertragsklausel)</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/vertraulichkeitsvereinbarung-vertragsklausel/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/vertraulichkeitsvereinbarung-vertragsklausel/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 10:03:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Pharmarecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[CDA Muster]]></category>
		<category><![CDATA[Confidentiality Agreement Muster Beispiel]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimhaltungsklausel Muster]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimhaltungsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[NDA Muster]]></category>
		<category><![CDATA[Non Disclosure Agreement Muster Beispiel]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsmuster englisch NDA CDA]]></category>
		<category><![CDATA[Vertraulichkeitsklausel]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Gesch&#228;ftsverkehr verwenden falls alle Unternehmen Vertraulichkeitsvereinbarungen, oft auch als Non Disclosure Agreements, Confidentiality Agreements bezeichnet. Muster f&#252;r eine eigenst&#228;ndige Vertraulichkeitsvereinbarung finden sich als PDF-Download bereits hier (deutsche Version) und hier (englische Version). Wenn die Gesch&#228;ftspartner aber keine eigenst&#228;ndige Vereinbarung schlie&#223;en wollen, sondern die Geheimhaltungspflicht als Klausel in den Hauptvertrag integrieren m&#246;chten, hier ein Beispiel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Gesch&#228;ftsverkehr verwenden falls alle Unternehmen Vertraulichkeitsvereinbarungen, oft auch als Non Disclosure Agreements, Confidentiality Agreements bezeichnet. Muster f&#252;r eine eigenst&#228;ndige Vertraulichkeitsvereinbarung finden sich als PDF-Download bereits <a href="http://www.rechthaber.com/vertraulichkeitsvereinbarung-mustervertrag/" target="_self">hier (deutsche Version)</a> und <a href="http://www.rechthaber.com/englische-vertragsmuster-7-non-disclosure-and-confidentiality-agreements/" target="_self">hier (englische Version)</a>. Wenn die Gesch&#228;ftspartner aber keine eigenst&#228;ndige Vereinbarung schlie&#223;en wollen, sondern die Geheimhaltungspflicht als Klausel in den Hauptvertrag integrieren m&#246;chten, hier ein Beispiel f&#252;r eine m&#246;gliche Formulierung (deutsche Fassung):</p>
<address><span style="color: #ffffff;">.</span><br />
</address>
<address><strong>§ &#8230;: Vertrauliche Informationen / Geheimhaltungspflicht</strong></address>
<address>(1) 	Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.</address>
<address>(2) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des Abs. (1) sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bez&#252;glich Gesch&#228;ftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von &#8230; der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder w&#228;hrend der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.</address>
<address>(3) 	Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei,</address>
<address>(a) die sich schon vor &#220;bergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,</address>
<address>(b) die zum Zeitpunkt der &#220;bergabe bereits &#246;ffentlich bekannt waren,</address>
<address>(c) die nach ihrer &#220;bergabe durch Ver&#246;ffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegendem Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.</address>
<address><span style="color: #ffffff;">.</span><br />
</address>
<p>Eine Musterformulierung f&#252;r eine <strong>englischen Vertrag</strong> finden sich <strong><a href="http://www.rechthaber.com/englische-vertragsmuster-6-allgemeine-klauseln/" target="_self">hier</a></strong></p>
<address> </address>
]]></content:encoded>
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	</channel>
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