Können heißt längst nicht dürfen: Der EDV-Administrator wurde von seinem Unternehmen fristlos gekündigt, weil er E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands eingesehen hatte. Das LAG Köln (AZ: 4 Sa 1257/09) kannte im Kündigungsschutzprozess keine Gnade. Das heimliche Mitlesen von e-Mails ist ein derart gravierender Vertrauensverstoß, der eine Kündigung mit sofortiger Wirkung rechtfertigt. Nicht einmal die originelle Argumentation, er sei zugleich Innenrevisor des Unternehmens und deshalb zur Kontrolle des Vorstands befugt gewesen, half ihm vor Gericht weiter. Laut LAG ist es schon grundsätzlich nicht Aufgabe von angestellten Innenrevisoren, auch den Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren, schon gar nicht durch heimliches Einsehen einzelner Mails.

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