Kommt es in Unternehmen zu staatsanwaltlichen Ermittlungen, so ist es nicht selten der Fall, dass das Unternehmen selbst zuvor bereits eigene Untersuchungen (Internal Investigations) durchgeführt hat, etwa durch externe Anwaltskanzleien im Rahmen sog. Compliance Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeiterbefragungen, e-mail-Auswertungen usw. Problematisch ist, ob die Ergebnisse solcher Ermittlungen, insbesondere der Compliance-Bericht an das Management, später von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden können. Nach einer Entscheidung des LG Mannheim (Az.: 24 Qs 1/12) sollen Arbeitsergebnisse aus Internal Investigations grundsätzlich beschlagnahmefrei sein, wenn und soweit sie sich im Gewahrsam der mandatierten Rechtsanwälte befinden. Fazit: Compliance-Bericht beim Anwalt lesen und dort belassen.