Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat in einer Stellungnahme vom 22.8.2011 (hier als PDF-Download) die Broschüre „Christliche Patientenvorsorge“ scharf kritisiert. In einem 27-seitigen Rechtsgutachten kommen die Verfasser (Dr. Steffen Augsberg und der Kölner Staatsrechtler Prof. Dr. Wolfram Höfling) zum Ergebnis, die „Christliche Patientenvorsorge“ verkenne grundlegende rechtliche Wertungen, habe einen kaum zu behebenden konstruktiven Grundfehler, schaffe Unklarheiten und verfälsche die Intentionen des Gesetzgebers. Die konkreten Formulierungsvorschläge im Anhang der Broschüre seien kaum praxistauglich für wirklich komplizierte Konstellationen der Entscheidungsfindung am Lebensende.

Harscher geht es kaum. Zum Hintergrund: Bei der neu überarbeiteten und 2011 von den evangelischen und katholischen Kirchen Deutschlands gemeinsam herausgegebene Broschüre “Christliche Patientenvorsorge” (hier als PDF-Download) handelt es sich – neben der Broschüre “Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter” des Bayerischen Justizministeriums (hier als PDF-Download) – um eine der beliebtesten Mustersammlungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Im Gesetzgebungsverfahren sprachen sich die Kirchen seinerzeit für den sog. Bosbach-Entwurf aus. Danach sollte eine Patientenverfügung nur für die Ärzte bindend sein, wenn sich der Patient in der unmittelbaren Sterbephase befand (sog. Reichweitenbegrenzung). Für andere Konstellationen (z.B. Wachkoma oder Alzheimer-Demenz) sollte eine Patientenverfügung nicht anwandbar sein. Dieser Entwurf ist nicht Gesetz geworden. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung wirft den Kirchen nun vor, die Reichweitenbegrenzung in ihrer Broschüre „durch die Hintertür“ faktisch doch einzuführen. Allerdings erscheint die Stellungnahme der Gutachter auch etwas ideologisch gefärbt zu sein. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung vertritt eine Position der formalen Autonomie um jeden Preis, die in manchen Konstellationen auch kritisch zu hinterfragen ist. Für alle, die sich intensiv mit dem Thema Patientenverfügung auseinandersetzen, ist die Lektüre der Stellungnahme dennoch spannend und fördert die kritische Diskussion über unterschiedliche Formularmuster.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung und Palliativmedizin:

Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Aktive und passive Sterbehilfe:  Was bedeuten die Begriffe eigentlich?
“Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher”
Gemeinsame Charta zur Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise künstliche Ernährung bei Demenz und Wachkoma
Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio
BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig?
Patientenverfügung für den Fall “Wachkoma”