In Mietverträgen oder Hausordnungen regeln Vermieter häufig, dass Mieter die Haustür nachts absperren müssen. Eine solche Verpflichtung widerspricht aber der Brandschutzverordnung. Bewohner können dadurch ein-,  Rettungskräfte ausgesperrt werden, warnt der Immobilienverband IVD West in Köln. Die Gerichte sind uneinig: Es existieren widersprüchliche Urteile, ob die Absicherung gegen Einbrüche oder das Freihalten des Rettungswegs höher zu bewerten ist, vgl. z.B. AG FFM, Az. 33 C 1726/04-13 und LG Göttingen, Az. 5 S 15/85.