In England existieren weder Notare deutscher Prägung noch eine gesetzliche Regelung des Sachenrechts. Immobilienkaufverträge sind die Domäne von Solicitors, die sich oft auf dieses sog. Conveyancing  spezialisieren (to convey = übertragen, befördern). Wir unterstützen häufig deutsche Mandanten bei der Abwicklung von Erbfällen mit Nachlassvermögen in England, stehen also häufig vor der Aufgabe, den Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zu organisieren. Deshalb haben wir zum Einstieg die wichtigsten Informationen zu Immobilientransaktionen in England hier zusammengestellt, inklusive einer Grundstücksurkunde  (sog. Land Certificate, meist Deed genannt) als PDF Download. Für weitere Fragen zu deutsch-britischen Rechtsfragen siehe die Portale Cross-Channel-Lawyers.de (deutsch) und CrossChannelLawyers.co.uk (englisch), unter anderem zu den Themen:

Wie gründet man eine englische Limited
Forderungen in England einklagen
Britisch-deutsche Erbfälle