Senior-Partner der Kanzlei Lyndales Solicitors zu Arbeitsbesuch in Deutschland

Die deutsche Kanzlei Graf & Partner betreut seit Jahren zahlreiche deutsch-britische Mandate, gestaltet insbesondere handels- und gesellschaftsrechtliche Verträge, wickelt deutsch-englische Erbfälle ab und reguliert Autounfälle mit deutsch-britischem Bezug. Hierzu besteht eine enge Kooperation mit Lyndales Solicitors, einer wirtschafts- und zivilrechtlich ausgerichteten Sozietät von sieben englischen Anwälten im Zentrum von London. Update 2020: Die Kanzlei Lyndales hat sich weiter vergrößert und firmiert nun unter Buckles Solicitors.

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Die Zusammenarbeit entwickelt sich so erfolgreich, dass  die beiden Kanzleien nun ihre personellen Ressourcen verstärken, um die zahlreichen Mandatsanfragen zeitnah bearbeiten zu können. Im Jahr 2013 wird in der Londoner Kanzlei von Lyndales ein deutschsprachiger Rechtsanwalt installiert (German Desk in London). Mehr dazu hier:

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und im Gegenzug wird bei Graf & Partner in München ein englischer Solicitor arbeiten. Zudem sind gute deutsche Rechtsreferendare (w/m) für die Wahlstation jederzeit bei Lyndales willkommen, sehr gutes Englisch und Affinität zu internationalen Mandaten natürlich vorausgesetzt (Details hier). Die Lyndales-Seniorpartner Stan Harris und John Segal besuchten am vergangenen Wochenende Deutschland, um die Details der vertieften Kooperation zu besprechen.

Deutsch-englische Kompetenz bei Graf & Partner

Die Rechtsanwälte Schmeilzl und Reimann haben – neben der Zulassung als deutscher Anwalt – auch in England bzw. Irland studiert und dort jeweils den Master of Laws erworben (abgekürzt LL.M. für Legum Magister). Rechtsanwalt Schmeilzl hat zudem einige Jahre in den USA gearbeitet. Die Kanzlei ist daher sowohl mit der anglo-amerikanischen Rechtspraxis als auch mit den jeweiligen Mentalitäten bestens vertraut. Verhandlungssicheres Englisch ist selbstverständlich. In Kooperation mit unserer Partnerkanzlei helfen wir deutschen Mandanten dabei, das Rechtsproblem zu strukturieren, bei Bedarf den richtigen englischen Spezialisten dafür zu finden, diesem den Sachverhalt in seiner Sprache (also bereits juristisch aufbereitet) zu erläutern und – last but in London definitely not least – die Kosten im angemessenen Rahmen zu halten. Weitere Informationen zur Kanzlei auf dem Portal Cross-Channel-Lawyers und auf der Kanzleiwebsite www.graflegal.com

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