Beim Thema Vorsorgevollmacht und Patientemverfügung war in den letzten Monaten einiges in Bewegung: (1) Die Muster in der sog.  „Christliche Patientenvorsorge“ wurden juristisch harsch kritisiert (Details hier) und werden derzeit von den Kirchen nicht mehr verteilt, sondern überarbeitet. (2) Die von Nptaren und Anwälten verwendeten Mustertexte zu Vorsorgevollmachten müssen nun das „Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ vom 17.01.2013 berücksichtigen (Details hier). Aus diesem aktuellen Anlass weisen wir deshalb auf die überarbeitete Fassung der Broschüre „Patientenverfügung. Leiden – Krankheit – Sterben Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?“ des Bundesjustizministeriums hin, das hier zum Download zur Verfügung steht.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung und Palliativmedizin:

Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Aktive und passive Sterbehilfe:  Was bedeuten die Begriffe eigentlich?
“Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher”
Gemeinsame Charta zur Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise künstliche Ernährung bei Demenz und Wachkoma
Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio
BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig?
Patientenverfügung für den Fall “Wachkoma”
Erbfall England: Schon ein Bankkonto in UK genügt und Erben brauchen einen englischen Erbschein