Ab 1. Juli 2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen (§ 850 c ZPO), weil sich der steuerliche Grundfreibetrag um 1,57% erhöht hat. Details in der Broschüre des Bundesjustizministeriums hier. Zu den bisherigen Pfändungsfreibeträgen (bis 30.6.2013) in dieser Broschüre. Auf der Website des Ministeriums findet sich auch eine Broschüre zu Restschuldbefreiung und Privatinsolvenz (hier).

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