Die Gesundheitsminister aus zehn Bundesländern haben die aus ihrer Sicht nötigen Inhalte eines Patientenrechtegesetzes in einem Eckpunktepapier zusammengefasst (PDF-Download). Die Rechte der Patienten sollen durch Kodifikation (also durch Zusammenfassen aller einschlägigen Regeln in einem einheitlichen Gesetzbuch) transparenter und die Situation von Geschädigten bei Behandlungsfehlern verbessert werden. Patienten sollen – das ist nicht neu – einen Rechtsanspruch auf Einsicht in Patientenakten, auf Zweitmeinungen, Gutachten und Informationen über Behandlungsqualität haben. Für Opfer von Behandlungsfehlern – das gibt es bislang nicht – soll ein Härtefallfond geschaffen werden. Die umstrittenen „Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) sollen stärker reglementiert werden u.v.m.

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