Infoabend der Katholischen Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen

Seit 1. September 2009 ist die „Patientenverfügung“ gesetzlich geregelt. Davor gab es nur Einzelurteile einiger Gerichte, die sich teilweise sogar widersprachen. Die Politik wollte das umstrittene und emotionale Thema endlich verbindlich klären. Nach jahrelanger intensiver Debatte steht nun seit 1. September ein neuer § 1901a im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sind damit alle Fragen geklärt? Haben Patienten und Ärzte jetzt die ersehnte Klarheit? Leider nicht. Denn im Alltag der Kliniken und Heime ergeben sich nach wie vor viele rechtliche, medizinische und ethische Probleme, die auch der neue Paragraph nicht löst: Ist der Wille des Patienten wirklich immer bindend? Müssen Ärzte diesen automatisch akzeptieren? Was kann ich überhaupt mit einer Patientenverfügung regeln? Und: Wozu brauche ich zusätzlich noch eine Vorsorgevollmacht? (…)

Infoabend am 2. November

Die „Katholische Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen“ der Caritas Regensburg schult Leiter und Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen – auch zu diesem Thema. Aus Anlass des neuen Gesetzes lädt die Akademie am kommenden Montag, den 2. November um 19.00 Uhr nun auch andere Interessierte zu einer offenen Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussion ein.

Das Thema Patientenverfügung wird dabei von zwei Praktikern aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet: aus der Sicht des Arztes und der des Juristen. Dr. med. Michael Pawlik, Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin am Krankenhaus St. Josef, stellt den Bezug zur ärztlichen Realität her und berichtet aus seiner langjährigen Erfahrung als Anästhesist und Notarzt, wie Kliniken im Ernstfall mit Patientenverfügungen umgehen und wo Probleme entstehen. Die juristischen Aspekte erläutert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, in der Kanzlei Graf & Partner verantwortlich für Medizin- sowie für Erbrecht. Er kennt sowohl die Wünsche und Vorstellungen der Patienten (die eine Patientenverfügung häufig im Zusammenhang mit einem Testament erstellen lassen möchten und daher den Anwalt für Erbrecht fragen), kennt aber auch die Befürchtungen und Probleme der Ärzte. In den Köpfen vieler Mediziner spukt noch immer die Angst vor einer strafrechtlichen Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung oder – noch schlimmer – wegen Tötung durch Unterlassen, wenn sie lebenserhaltende Maßnahmen (zum Beispiel die künstliche Ernährung per Magensonde) beenden. Diese Befürchtung ist in aller Regel unbegründet, doch sie wirkt fort.

Viele Irrtümer

Beim Thema Patientenverfügung geht vieles durcheinander, auch unter Fachleuten. So verwechselt – selbst nach Umfragen der Ärztekammer – mehr als die Hälfte der Ärzte immer noch die (strafbare) aktive Sterbehilfe mit der (unter bestimmten Voraussetzungen erlaubten) passiven Sterbehilfe. Auch das neue Gesetz wird oft missverstanden: Zeitungskommentare lobten überwiegend, dass der Wille des Patienten gestärkt worden sei. Dabei geht meist unter, dass eine Patientenverfügung nach dem klaren Wortlaut des § 1901a BGB aber nur dann verbindlich ist, wenn der Patient einen ganz bestimmten ärztlichen Eingriff in einer konkret geschilderten Krankheitssituation beschrieben hat. Eine allgemeine Formulierung wie zum Beispiel „In einer aussichtslosen Krankheitssituation will ich keine lebensverlängernden Maßnahmen“ ist somit wertlos, da nicht konkret genug. Mit der vom Gesetz verlangten konkreten Beschreibung von Krankheitsszenario und ärztlichen Maßnahmen sind die allermeisten Patienten aber überfordert, da kaum ein medizinischer Laie die heutigen Möglichkeiten der Intensivmedizin kennt und beurteilen kann, in welchen Situation er welche Behandlung noch wollen würde und welche nicht. Damit bleiben auch künftig viele Verfügungen angreifbar. Noch ein zweiter Aspekt wird fast immer übersehen: Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Vorsorgebevollmächtigter existiert. Falls nicht, wird in allen Fällen vom Gericht ein Betreuer bestellt. Nur wenn Betreuer und Arzt derselben Meinung sind, ist die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen ohne gerichtliche Genehmigung möglich. Faktisch bedeutet dies, dass eine Vorsorgevollmacht mindestens ebenso wichtig ist, wie die Patientenverfügung.

Die Veranstaltung findet in der Katholischen Akademie, Ostengasse 27 statt, ist offen für jedermann und kostenlos. Dr. Bernhard Bleyer, Referent für Ethik in Medizin und Pflege, moderiert den Abend. Anmeldung über die Kanzlei Graf & Partner, Telefon (0941) 785 30 53

Weitere Informationen auf www.sterbehilfe-info.de