Da fragt man sich: Will der Betrüger durch die Auswahl seiner Opfer noch zusätzlich provozieren? Im Namen einer gewissen Frau C. W. wurde per gefälschtem Überweisungsträger von unserem Anwaltskanzleikonto den Betrag von immerhin 612 Euro transferiert. Als Empfänger war das Sammelkonto eines Dienstleisters „V……. Payment Solutions“ angegeben. Laut Auskunft der Kripo wurden wohl sowohl der Name der Begünstigten als auch der Dienstleister missbraucht. Das Geld wurde weitertransferiert, der dahinterstehende Betrüger ist bislang nicht ausfindig gemacht. Dank Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 26.11.2009, Az. 2 U 116/09) ist im Ergebnis nicht viel passiert, weil unsere Bank den Betrag erstatten muss (siehe auch Beitrag des Kollegen Marterer hier). Dennoch sind wir in unserer Ehre gekränkt und fordern den Betrüger zum Duell…