Unruhige Nächte für viele Inhaber ausländischer Bankkonten. Nach den Steuer-CDs und den Offshore-Leaks jetzt auch das noch: Einige Schweizer Banken (darunter Credit Suisse und Julius Bär Bank) stellen ihren Bankkunden bis zum 31.12.2013 ein Ultimatum. Bis dahin sollen die Kunden nachzuweisen, dass das dort angelegte Geld in Deutschland ordnungsgemäß versteuert wird. Ein solcher Nachweis kann z.B. durch den Steuerbescheid erfolgen, aus dem die Deklaration der Geldanlage hervorgeht. Damit setzt die Schweiz die angekündigte „Weißgeldstrategie“ – so ändern sich die Zeiten – mit einem weiteren Schritt um. Die Nachweispflicht gilt sowohl für Neukunden als auch für Altkunden, die seit Jahrzehnten ihr Geld in der Schweiz liegen haben. Nachdem das vorgesehene Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gescheitert ist, wird die Lage für manchen Anleger brenzlig.

Wir gehen davon aus, dass sich die Transparenz von ausländischen Geldanlagen in der Schweiz weiter erhöhen wird. Im Beratungsalltag diskutieren wir mit Ratsuchenden, die ihr Geld seit längerer Zeit in der Schweiz angelegt haben, in jedem Fall die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Durch die neueren Verschärfungen zu den Voraussetzungen der Selbstanzeige ist zwar eine Vielzahl von Regeln zu beachten, damit aus der Selbstanzeige keine Ermittlungsaufforderung an die Finanzbehörden wird. Die Selbstanzeige bietet aber – sofern richtig umgesetzt, was bekanntlich gar nicht so banal ist – den entscheidenden Vorteil der Straflosigkeit. Man hat aber nur einen „Schuss“.

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