Schlagwort ‘Abfärberegel’

Färben Ihre Kanzlei-Kollegen ab?

Von Bernhard Schmeilzl (16.12.2008)
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Bundesverfassungsgericht bestätigt “Abfärberegel”

Freiberufler und selbstständige zahlen keine Gewerbesteuer. Diese Tätigkeiten sind insoweit privilegiert. Die steuerrechtliche Abfärbe-Lehre kommt ins Spiel, wenn ein Freiberufler (z.B. ein Zahnarzt) nebenher Geschäfte betreibt, die Gewerbesteuerpflichtig sind (z.B. in der Zahnarztpraxis Zahnpflegeprodukte verkauft), wenn auch nur in geringem Umfang. Handelt es sich dabei um eine Sozietät, wird dieser Arzt bei seinen Praxiskollegen sehr schnell sehr unbeliebt. Die Abfärbelehre bedeutet nämlich, dass dann ALLE Umsätze der gesamten Sozietät gewerbesteuerpflichtig werden. (…)

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