Schlagwort ‘Abmahnung’

Verblüffend: Auch Mails an Vereine sind Spam (BGH 17.7.2008)

Von Bernhard Schmeilzl (16.12.2008)
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Loriot würde sagen: “Ach was!?” Denn auch diese banale Weisheit musste erst der Bundesgerichtshof per Urteil verkünden, damit es jeder glaubt.  (…)

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Abschlusserklärung, das unbekannte Wesen

Von Katrin Groll (12.11.2008)
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Ärgerlich genug, wenn man sich eine einstweilige Unterlassungsverfügung einfängt, etwa weil man als Onlinehändler eine falsche Formulierung in seinen AGBs hatte oder den (teils abstrus komplizierten) Vorgaben der Preisangabeverordnung nicht minutiös entsprochen hat. Noch bitterer aber, wenn dann später noch eine Hauptsacheklage ins Haus flattert, die nochmals Kosten auslöst…

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Ich bin jetzt eine Abmahn-Anwältin

Von Katrin Groll (25.10.2008)
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Bereits hier hatte ich mich mit der schockierenden Nachricht geoutet, dass ich für unsere Mandanten Unterlassungsansprüche gem. 1004 BGB geltend mache (vulgo: abmahne). Getreu Wilhelm Busch habe ich jetzt ja nichts mehr zu verlieren und gebe deshalb nun noch einen zweiten Skandal preis: Wir bieten Geschädigten an, Aufträge online zu erteilen. Und zwar auf www.parkplatzdieb.de

Die Hälfte der Leser wird nun vor Entrüstung kaum noch lesen können. Für die übrigen finden sich rechtliche Hintergründe hier. Manchmal ernte ich sogar Verständnis für den Service, insbesondere von denjenigen (sogar Anwaltskollegen), die einen Stellplatz gemietet haben, der öfter mal von Fremdparkern in Beschlag genommen wird. Persönliche Betroffenheit lässt eben vieles in anderem Licht erscheinen. Ähnlich dem amerikanischen Sprichwort: “What is a Democrat? A Republican that has been arrested and had to spend a night in prison.”

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Ja, wir mahnen ab! (Muster für anwaltliche Unterlassungsaufforderung)

Von Katrin Groll (15.09.2008)
3 Kommentare

Schon klar, mit Abmahnungen macht man sich unbeliebt. Dennoch outen wir uns heute vor der gesamten Online-Öffentlichkeit: Ja, unsere Kanzlei verschickt Abmahnschreiben. Meistens schämen wir uns nicht einmal dafür.

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Tolle Tricks die keine sind: Falscher Rat vom Anwalt

Von Stefan Lutz (27.08.2008)
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Eine böse Überraschung können all die erleben, die auf “Tricks” gegen Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Kremer Greuther hereinfallen. Diese Kanzlei versendet Unterlassungsaufforderungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Der Abgemahnte soll entweder selbst oder als sog. Störer per Filesharing eine oder mehrere urheberrechtlich geschützte Datei(en) zum Download angeboten haben.

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