Schlagwort ‘Anwaltsvergütung’

Wann darf der Anwalt die Höchstgebühr abrechnen? (2,5 Geschäftsgebühr)

Von Katrin Groll (18.09.2008)
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Die meisten Anwälte rechnen für die außergerichtliche Tätigkeit den vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Honorarsatz von 1,3 ab, die sog. Regelgebühr. Gegenüber der Rechtsschutzersicherung ist es ohnehin mühsam, einen höheren Satz durchzusetzen, meistens drücken die Versicherungen eher in die Gegenrichtung (siehe: Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling). Doch nicht jedes Mandat ist gleich aufwendig und komplex: Manche Fälle sind bereits mit einem Anwaltsschreiben erledigt, andere ziehen sich über Monate oder Jahre. Das RVG erlaubt dem Anwalt daher, in überdurchschnittlich schwierigen und/oder umfangreichen Fällen mehr abzurechnen, bis hin zur Höchstgebühr von 2.5. Wann ist ein Fall aber überdurchschnittlich? Hierzu ein aktuelles Urteil des AG Mannheim:

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