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	<title>Rechthaber &#187; Arbeitgeber pleite</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>Info-Brosch&#252;re zum K&#252;ndigungsschutz</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 09:19:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesministerium f&#252;r Arbeit und Soziales hat seine Infobrosch&#252;re &#8220;K&#252;ndigungsschutz: Alles was Sie wissen sollten&#8221; aktualisiert und neu ver&#246;ffentlicht. Das Heft enth&#228;lt auf 68 Seiten alle wichtigen Fakten zum Thema K&#252;ndigung eines Arbeitsverh&#228;ltnisses: Wann greift das K&#252;ndigungsschutzgesetz? Welche Gr&#252;nde berechtigen zur K&#252;ndigung? Wie lang sind die K&#252;ndigungsfristen? Wie wehrt man sich gegen Abmahnung und K&#252;ndigung? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesministerium f&#252;r Arbeit und Soziales hat seine Infobrosch&#252;re &#8220;K&#252;ndigungsschutz: Alles was Sie wissen sollten&#8221; aktualisiert und neu ver&#246;ffentlicht. Das Heft enth&#228;lt auf 68 Seiten alle wichtigen Fakten zum Thema K&#252;ndigung eines Arbeitsverh&#228;ltnisses: Wann greift das K&#252;ndigungsschutzgesetz? Welche Gr&#252;nde berechtigen zur K&#252;ndigung? Wie lang sind die K&#252;ndigungsfristen? Wie wehrt man sich gegen Abmahnung und K&#252;ndigung? Interessenten sendet die <a title="Graf &amp; Partner" href="http://www.grafpartner.com/news" target="_blank">Kanzlei Graf &amp; Partner</a> diese Brosch&#252;re gerne auf Anfrage kostenlos zu. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht und K&#252;ndigungsschutz:</p>
<p>- <a title="K&#252;ndigung und Sozialauswahl" href="../alles-zu-kuendigungsschutz-und-sozialauswahl/" target="_self">Alles zu K&#252;ndigungsschutz und Sozialauswahl</a></p>
<p>- <a title="Checkliste Betriebsnedingte K&#252;ndigung" href="../betriebsbedingte-kuendigung-eine-checkliste/" target="_self">Checkliste: Betriebsbedingte K&#252;ndigung</a></p>
<p>- <a title="Arbeitgeber insolvent" href="../mein-arbeitgeber-ist-insolvent-was-nun/" target="_self">Arbeitgeber ist insolvent: was tun?</a></p>
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		<title>K&#252;ndigung per e-Mail auch noch nach Ablauf von 3 Wochen anfechtbar</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 17:39:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Bei K&#252;ndigungen im Arbeitsrecht denkt jeder Anwalt sofort an die 3-w&#246;chige Pr&#228;klusionsfrist. L&#228;sst der gek&#252;ndigte Arbeitnehmer also drei Wochen verstreichen, dann gilt die K&#252;ndigung in der Regel als wirksam, auch wenn sie in Wahrheit nicht gerechtfertigt war. Von diesem eisernen Grundsatz gibt es aber doch Ausnahmen: Versendet ein Arbeitgeber eine K&#252;ndigung an einen Arbeitnehmer per [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei K&#252;ndigungen im Arbeitsrecht denkt jeder Anwalt sofort an die 3-w&#246;chige Pr&#228;klusionsfrist. L&#228;sst der gek&#252;ndigte Arbeitnehmer also drei Wochen verstreichen, dann gilt die K&#252;ndigung in der Regel als wirksam, auch wenn sie in Wahrheit nicht gerechtfertigt war. Von diesem eisernen Grundsatz gibt es aber doch Ausnahmen:</p>
<p><span id="more-902"></span>Versendet ein Arbeitgeber eine K&#252;ndigung an einen Arbeitnehmer per E-Mail, kann der Arbeitnehmer diese K&#252;ndigung wegen Formunwirksamkeit auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist f&#252;r eine K&#252;ndigungsschutzklage geltend machen. (Urteil des Landesarbeitsgerichts K&#246;ln vom 19.03.2008; Az.: 7 Sa 919/07).</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Weitere Informationen zum K&#252;ndigungsschutz:</p>
<p>- <a title="K&#252;ndigung und Sozialauswahl" href="http://www.rechthaber.com/alles-zu-kuendigungsschutz-und-sozialauswahl/" target="_self">Alles zu K&#252;ndigungsschutz und Sozialauswahl</a></p>
<p>- <a title="Checkliste Betriebsnedingte K&#252;ndigung" href="http://www.rechthaber.com/betriebsbedingte-kuendigung-eine-checkliste/" target="_self">Checkliste: Betriebsbedingte K&#252;ndigung</a></p>
<p>- <a title="Arbeitgeber insolvent" href="http://www.rechthaber.com/mein-arbeitgeber-ist-insolvent-was-nun/" target="_self">Arbeitgeber ist insolvent: was tun?</a></p>
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		<title>Mein Arbeitgeber ist insolvent, was nun?</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Sep 2008 16:27:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
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		<category><![CDATA[Kündigung wegen Insolvenz]]></category>
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		<category><![CDATA[Kündigungsschutzklage]]></category>

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		<description><![CDATA[Kein Arbeitnehmer will sich damit besch&#228;ftigen. Auch wenn die Lage des Betriebs erkennbar katastrophal ist, hoffen alle Beteiligten oft noch Monate, dass es schon irgendwie weiter gehen wird und es im Ernstfall die anderen erwischt. Man selbst ist doch ein unverzichtbarer Mitarbeiter! Keine gute Strategie: Sogar im wirtschaftlich (noch) guten Zeitraum von Januar bis Mai [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kein Arbeitnehmer will sich damit besch&#228;ftigen. Auch wenn die Lage des Betriebs erkennbar katastrophal ist, hoffen alle Beteiligten oft noch Monate, dass es schon irgendwie weiter gehen wird und es im Ernstfall die anderen erwischt. Man selbst ist doch ein unverzichtbarer Mitarbeiter! Keine gute Strategie: Sogar im wirtschaftlich (noch) guten Zeitraum von Januar bis Mai 2008 meldeten laut Statistischem Bundesamt 12.245 Unternehmen Insolvenz an. Ein Angestellter, der fr&#252;hzeitig wei&#223;, was eine Insolvenz seiner Firma f&#252;r ihn bedeutet, kann schneller reagieren und ist auch psychologisch im Vorteil. Dieser Beitrag gibt einen &#220;berblick &#252;ber die Folgen der Arbeitgeberinsolvenz.</p>
<p><span id="more-134"></span></p>
<p><strong>1. Folgen f&#252;r das Arbeitsverh&#228;ltnis:</strong></p>
<p>Das Wichtigste vorab: Antragstellung und Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens haben auf den Bestand des Arbeitsverh&#228;ltnisses keinen Einfluss. Die Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens per se ist noch kein K&#252;ndigungsgrund. Auch der Insolvenzverwalter, der bei Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens in die Position des Arbeitgebers einr&#252;ckt, ist an die Regeln des K&#252;ndigungsschutzes gebunden: Auch im Insolvenzverfahren kann nur ordentlich gek&#252;ndigt werden, wenn ein personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingter K&#252;ndigungsgrund vorliegt.  Insolvenzrechtliche Besonderheiten gelten lediglich f&#252;r vereinbarte K&#252;ndigungsverbote sowie f&#252;r die K&#252;ndigungsfrist. Nach § 113 InsO kann der Insolvenzverwalter das Arbeitsverh&#228;ltnis ohne R&#252;cksicht auf einen vereinbarten K&#252;ndigungsausschluss innerhalb einer Frist von l&#228;ngstens drei Monaten zum Monatsende k&#252;ndigen. Die 3-Monatsfrist gilt auch dann, wenn gesetzlich, vertraglich oder tariflich eine l&#228;ngere Frist vorgesehen ist. Sind k&#252;rzere Fristen vereinbart, gelten diese.</p>
<p>Will man sich gegen eine K&#252;ndigung wehren, ist eine weitere Besonderheit zu beachten. Adressat der K&#252;ndigungsschutzklage ist nicht der (bisherige) Arbeitgeber, sondern der Insolvenzverwalter (als Partei kraft Amtes). Verklagt man den Arbeitgeber, kann das schwerwiegende Folgen haben. Denn die K&#252;ndigungsschutzklage ist nur innerhalb von drei Wochen zul&#228;ssig. Vers&#228;umt man diese Frist, gilt die K&#252;ndigung als wirksam &#8211; unangreifbar! Bei einer Klage gegen den Arbeitgeber ist diese Frist nicht gewahrt. Zwar kann eine unklare oder erkennbar falsche Parteibezeichnung vom Arbeitsgericht berichtigt werden, enth&#228;lt die Klagebegr&#252;ndung allerdings keinen Hinweis auf die Insolvenz, ist eine Berichtigung nicht m&#246;glich.</p>
<p><strong>2. Was passiert mit meinen Lohnforderungen?</strong></p>
<p>Lohnanspr&#252;che, die vor Insolvenzer&#246;ffnung entstanden (aber noch nicht ausbezahlt sind),  kann der Arbeitnehmer meist abschreiben. Diese Gehaltsforderungen unterfallen n&#228;mlich in der Regel dem Schicksal aller anderen „normalen&#8221; Insolvenzforderungen. D.h., der Arbeitnehmer muss seine Forderung innerhalb einer bestimmten Frist (die im Er&#246;ffnungsbeschluss steht) zur Insolvenztabelle anmelden. Er bekommt also (Monate oder Jahre sp&#228;ter) entweder gar nichts mehr oder eine geringe Quote seiner Forderung.</p>
<p>Anders bei Lohnforderungen aus der Zeit nach Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens. Diese sind privilegiert und werden vorrangig befriedigt, als eine Art Belohnung, weil sich der Arbeitnehmer trotz Insolvenz bereit erkl&#228;rt hat, „etwas f&#252;r die Masse zu tun&#8221;.</p>
<p><strong>3. Bekomme ich Insolvenzgeld?</strong></p>
<p>In bestimmten Insolvenzf&#228;llen haben Arbeitnehmer gegen&#252;ber der Agentur f&#252;r Arbeit Anspruch auf Insolvenzgeld. Dies ist dann der Fall, wenn eines der nachfolgenden Insolvenzereignisse vorliegt: Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens &#252;ber das Verm&#246;gen ihres Arbeitgebers, Abweisung des Antrages auf Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder bei vollst&#228;ndiger Beendigung der Betriebst&#228;tigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.</p>
<p>In diesen F&#228;llen wird dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt f&#252;r die letzten drei Monate vor Eintritt des Insolvenzereignisses gew&#228;hrt. War das Arbeitsverh&#228;ltnis bereits vor dem Insolvenzereignis beendet, endet die Frist mit dem Ende des Arbeitsverh&#228;ltnisses. Wurde das Arbeitsverh&#228;ltnis beispielsweise am 31.08. beendet, das Insolvenzverfahren aber erst am 1.12 er&#246;ffnet, sind dennoch die Entgeltanspr&#252;che vom 01.06 bis 31.08 gesichert. Hat ein Arbeitnehmer in Unkenntnis des Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen hat, so besteht der Anspruch f&#252;r die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverh&#228;ltnisses.</p>
<p>Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht in H&#246;he des Nettoarbeitsentgelts, das sich ergibt, wenn das Arbeitsentgelt um die gesetzlichen Abz&#252;ge vermindert wird. Das Arbeitsamt &#252;bernimmt dabei auch die Sozialversicherungspflichtbeitr&#228;ge. Damit wird gew&#228;hrleistet, dass der Arbeitnehmer durch die Insolvenz keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile erleidet.</p>
<p>Wichtig: Insolvenzgeld wird nur auf Antrag des Arbeitnehmers bei der Agentur f&#252;r Arbeit gew&#228;hrt. Zust&#228;ndig ist die Agentur, in deren Bezirk die Lohnabrechnungsstelle des Arbeitgebers liegt. Antr&#228;ge auf Insolvenzgeld erh&#228;lt man bei der Agentur f&#252;r Arbeit oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses dort eingehen.</p>
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