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	<title>Rechthaber &#187; Arbeitsverhältnis</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>&#8220;Sie k&#246;nnen ab morgen zuhause bleiben!&#8221; &#8211; Die Freistellung von Arbeitnehmern</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 13:19:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[anderweitiger Verdienst]]></category>
		<category><![CDATA[Anrechnung anderer Einkünfte]]></category>
		<category><![CDATA[Anrechnung Verdienst]]></category>
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		<category><![CDATA[Freistellung Arbeitnehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[Freistellung gegen den Willen]]></category>
		<category><![CDATA[Freistellung während Kündigungsfrist]]></category>
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		<category><![CDATA[§ 615 BGB]]></category>

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		<description><![CDATA[Trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sind Stimmung und &#8211; wichtiger &#8211; Loyalit&#228;t des (gek&#252;ndigten) Arbeitnehmers meist desolat. Der Arbeitgeber will den Mitarbeiter daher in der Regel nicht mehr im Betrieb haben, da er Schlimmes bef&#252;rchtet: vom schlechten Betriebsklima durch den unmotivierten und ver&#228;rgerten Mitarbeiter, &#252;ber unsch&#246;ne &#196;u&#223;erungen des Mitarbeiters gegen&#252;ber Kunden bis hin zum Know [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sind Stimmung und &#8211; wichtiger &#8211; Loyalit&#228;t des (gek&#252;ndigten) Arbeitnehmers meist desolat. Der Arbeitgeber will den Mitarbeiter daher in der Regel nicht mehr im Betrieb haben, da er Schlimmes bef&#252;rchtet: vom schlechten Betriebsklima durch den unmotivierten und ver&#228;rgerten Mitarbeiter, &#252;ber unsch&#246;ne &#196;u&#223;erungen des Mitarbeiters gegen&#252;ber Kunden bis hin zum Know How Diebstahl. Der Chef stellt einen gek&#252;ndigten Mitarbeiter daher h&#228;ufig von der Arbeitspflicht frei.</p>
<p>Doch geht das so einfach, wenn der Mitarbeiter trotzdem weiter arbeiten will und auf auf Anwesenheit im Betrieb besteht? So etwas kommt vor, etwa wenn der Mitarbeiter die K&#252;ndigung f&#252;r rechtswidrig h&#228;lt, dagegen klagt und in der Zwischenzeit seine Anbindung zu den Kolleginnen und Kollegen sowie seine Position in laufenden Projekten nicht verlieren will. In technischen Bereichen (z.B. Softwareentwicklung) hat der Mitarbeiter auch ein berechtigtes Interesse, den Anschluss an die aktuellen Entwicklungen nicht zu verlieren. Was sind die rechtlichen Spielregeln f&#252;r die Freistellung eines Mitarbeiters w&#228;hrend der K&#252;ndigungsfrist, also vom Zeitpunkt des Auspruchs der K&#252;ndigung bis zum tats&#228;chlichen Ende des Arbeitsverh&#228;ltnisses?  (&#8230;).</p>
<p><span id="more-288"></span>Der Arbeitgeber kann nicht willk&#252;rlich entscheiden: Laut Bundesarbeitsgericht ist die einseitige Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in der Regel nur m&#246;glich, wenn der Arbeitsvertrag einen Freistellungsvorbehalt enth&#228;lt, dem Arbeitgeber also dieses Recht einr&#228;umt. Fehlt eine solche Klausel im Arbeitsvertrag, ist eine Freistellung nur dann erlaubt, wenn das sog. Suspendierungsinteresse des Arbeitgebers das Weiterbesch&#228;ftigungsinteresse des Arbeitnehmers deutlich &#252;berwiegt.</p>
<p>Laut Rechtsprechung ist die Verrechnung offener Urlaubsanspr&#252;che oder Anspr&#252;che auf &#220;berstundenausgleich nur im Falle unwiderruflicher Freistellung m&#246;glich. Der Arbeitgeber muss also explizit eine „unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung auf noch offene Urlaubsanspr&#252;che sowie Anspr&#252;che auf &#220;berstundenverg&#252;tung&#8221; erkl&#228;ren. Bei einseitiger Freistellung ist nach § 615 BGB anderweitiger Verdienst des Arbeitnehmers (z.B. aus neuem Arbeitsverh&#228;ltnis) anzurechnen. Bei einvernehmlicher Freistellung gilt § 615 BGB nicht, eine automatische Anrechnung auf den anderweitigen Verdienst erfolgt nicht. Der AG muss bei der Vereinbarung deutlich auf § 615 BGB hinweisen.</p>
<p>Allgemeine Informationen zu <strong>K&#252;ndigung</strong> sowie zu <strong>K&#252;ndigungsfristen</strong> <a href="../alles-zu-kuendigungsschutz-und-sozialauswahl/" target="_blank">gibt  es hier</a></p>
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		<title>Arbeitnehmer soll zum Bund &#8211; was nun?</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Sep 2008 16:29:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[Einberufung]]></category>
		<category><![CDATA[Wehrdienst]]></category>
		<category><![CDATA[Zivildienst]]></category>
		<category><![CDATA[Zurückstellung]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitgeber rechnen heutzutage h&#228;ufig gar nicht mehr damit, dass Auszubildende oder junge Arbeitnehmer zum Bund einberufen werden. Auch wenn es l&#228;ngst nicht mehr jeden trifft: Umso gr&#246;&#223;er der Schock, wenn es dann doch passiert. Die Einberufung des Mitarbeiters zum Grundwehrdienst, zum Zivildienst oder einer Reserve&#252;bung st&#246;rt den Betriebsablauf. In manchen F&#228;llen sind Unternehmen sogar existentiell [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitgeber rechnen heutzutage h&#228;ufig gar nicht mehr damit, dass Auszubildende oder junge Arbeitnehmer zum Bund einberufen werden. Auch wenn es l&#228;ngst nicht mehr jeden trifft: Umso gr&#246;&#223;er der Schock, wenn es dann doch passiert. Die Einberufung des Mitarbeiters zum Grundwehrdienst, zum Zivildienst oder einer Reserve&#252;bung st&#246;rt den Betriebsablauf. In manchen F&#228;llen sind Unternehmen sogar existentiell gef&#228;hrdet, wenn ein wichtiger Mitarbeiter gehen soll. Was tun?</p>
<p><span id="more-94"></span></p>
<p>Soweit der Unternehmer selbst oder ein Familienmitglied einberufen wurde, konnte er schon bisher die Zur&#252;ckstellung wegen betrieblicher Erfordernisse stellen. Weit komplizierter war das Verfahren, wenn ein Betrieb f&#252;r seine Mitarbeiter eine Verschiebung des Einberufungstermins erreichen wollte. Das hat der Gesetzgeber jetzt ge&#228;ndert. Seit Anfang August 2008 k&#246;nnen auch Unternehmen f&#252;r ihre Mitarbeiter die Zur&#252;ckstellung beantragen. Das geschieht direkt beim einberufenden Kreiswehrersatzamt. Der Wehrpflichtige muss nat&#252;rlich mit seiner Zur&#252;ckstellung einverstanden sein. Der Antrag erfolgt formgebunden. Hier das &#196;nderungsgesetz sowie die notwendigen Formulare zum Download:</p>
<p><a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/09/wehrraendg_08.pdf">Wehrrechts&#228;nderungsgesetz 2008</a></p>
<p><a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/09/zk_antrag_kwea_.doc">Antrag auf Zur&#252;ckstellung Kreiswehrersatzamt</a></p>
<p><a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/09/zk_antrag_baz_.doc">Antrag auf Zur&#252;ckstellung vom Zivildienst</a></p>
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