In diesen Beiträgen (die zu den All Time Top5-Aufrufen auf Rechthaber.com gehören) hatten wir geschildert, warum Rechtsschutzversicherungen heutzutage nicht mehr Anwalts Liebling sind. Der Deutsche Anwaltverein hat nun Übersichten auf seine Website gestellt, in denen tabellarisch gegenüber gestellt wird, welches Honorar einem Anwalt laut RVG zusteht und was Rechtsschutzversicherungen beim Abschluss eines Rationalisierungseinkommens tatsächlich zahlen wollen.
Schlagwort ‘Deckungsschutz’
Kritik an Rechtsschutzversicherern reißt nicht ab
Auf unseren Beitrag “Rechtsschutz nicht mehr Anwalts Liebling” gab es viele böse Mails und Faxe von Versicherungsvertretern. Das sei doch alles einseitig dargestellt und stark übertrieben. Dass es sich aber doch nicht um die Einzelmeinung eines misantropen Versicherungshassers handelt, belegen (neben dem RSV-Blog und den kürzlich erschienenen Aufsätzen in Anwaltsblatt und NJW, Fundstellen im verlinkten Beitrag) nun auch die aktuelle Ausgabe des “Anwaltsreport” (Nr. 6/2008). Das anschließende Interview mit Blog-Kollegen Carsten Hoenig ist nicht nur unterhaltsam, sondern auch in der Sache erfreulich deutlich.
Wann darf der Anwalt die Höchstgebühr abrechnen? (2,5 Geschäftsgebühr)
Die meisten Anwälte rechnen für die außergerichtliche Tätigkeit den vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Honorarsatz von 1,3 ab, die sog. Regelgebühr. Gegenüber der Rechtsschutzersicherung ist es ohnehin mühsam, einen höheren Satz durchzusetzen, meistens drücken die Versicherungen eher in die Gegenrichtung (siehe: Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling). Doch nicht jedes Mandat ist gleich aufwendig und komplex: Manche Fälle sind bereits mit einem Anwaltsschreiben erledigt, andere ziehen sich über Monate oder Jahre. Das RVG erlaubt dem Anwalt daher, in überdurchschnittlich schwierigen und/oder umfangreichen Fällen mehr abzurechnen, bis hin zur Höchstgebühr von 2.5. Wann ist ein Fall aber überdurchschnittlich? Hierzu ein aktuelles Urteil des AG Mannheim:
Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling
Warum es heute kein Vorteil mehr ist, rechtsschutzversichert zu sein
Es gab eine Zeit, in der sich Anwälte freuten, wenn der Mandant seine Rechtschutzkarte zückte. Die legendären AdvoCard-Werbespots mit Schauspieler Manfred Krug verkörpern diese Goldene Ära. Vorbei! Seit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) am 01.07.2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöste, wird das Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtschutzversicherungen zunehmend frostiger. Heute wäre es Anwälten oft lieber, der Mandant wäre nicht rechtschutzversichert. Warum?
