Von Michael Gleiten (30.06.2011)
Die aktuelle Depesche des DeutschenAnwaltVereins (Nr. 26/11 vom 30. Juni 2011) geht erstaunlich hart mit Rechtschutzversicherungen ins Gericht:
“Angebot und Praxis der Rechtsschutzversicherer haben sich rasant verändert. Damit sind erhebliche, nicht immer erfreuliche Veränderungen im Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandanten verbunden. Vor wenigen Jahren noch „Anwalts Liebling“, heute – so mag es manchem erscheinen – „Teufels Werk und Gottes Beitrag“? Der Mandant kann vermögenswerte Vorteile erlangen, wenn er nicht zum Anwalt seines Vertrauens, sondern zu der ihm von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwältin geht; die Mandantin erhält Rechtsrat über Hotlines oder der Fall des Mandanten wird ohne rechtliche Beratung von einem Mediator der Rechtsschutzversicherung gelöst. Wettbewerb um das Mandat, wo früher der Rechtsschutzversicherer vor allem als Garant für die Einlösung des Honoraranspruchs galt? Der DAV nimmt die für die gesamte Anwaltschaft bedeutsame Entwicklung zum Anlass, alle Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich zum DAV-Forum „Rechtsschutzversicherungen“ am 19. Oktober 2011 in Hamburgeinzuladen. Programm und Anmeldeformular sowie die Möglichkeit zur direkten Online-Anmeldung finden Sie hier.”
Nun ja, unser Kollege Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl fand hier auf Rechthaber.com bereits vor drei Jahren (Beitrag vom 5.9.2008) deutliche Worte zum Gebahren mancher Rechtsschutzversicherung. Damals hatten sich noch einige – vor allem alteingesessene – Kollegen über die Kritik empört, mittlerweile scheint die Ansicht des Kollegen Schmeilzl mehrheitsfähig zu sein.
Von Bernhard Schmeilzl (13.02.2009)
In diesen Beiträgen (die zu den All Time Top5-Aufrufen auf Rechthaber.com gehören) hatten wir geschildert, warum Rechtsschutzversicherungen heutzutage nicht mehr Anwalts Liebling sind. Der Deutsche Anwaltverein hat nun Übersichten auf seine Website gestellt, in denen tabellarisch gegenüber gestellt wird, welches Honorar einem Anwalt laut RVG zusteht und was Rechtsschutzversicherungen beim Abschluss eines Rationalisierungseinkommens tatsächlich zahlen wollen.
Von Bernhard Schmeilzl (08.12.2008)
Auf unseren Beitrag “Rechtsschutz nicht mehr Anwalts Liebling” gab es viele böse Mails und Faxe von Versicherungsvertretern. Das sei doch alles einseitig dargestellt und stark übertrieben. Dass es sich aber doch nicht um die Einzelmeinung eines misantropen Versicherungshassers handelt, belegen (neben dem RSV-Blog und den kürzlich erschienenen Aufsätzen in Anwaltsblatt und NJW, Fundstellen im verlinkten Beitrag) nun auch die aktuelle Ausgabe des “Anwaltsreport” (Nr. 6/2008). Das anschließende Interview mit Blog-Kollegen Carsten Hoenig ist nicht nur unterhaltsam, sondern auch in der Sache erfreulich deutlich.
Von Katrin Groll (18.09.2008)
Die meisten Anwälte rechnen für die außergerichtliche Tätigkeit den vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Honorarsatz von 1,3 ab, die sog. Regelgebühr. Gegenüber der Rechtsschutzersicherung ist es ohnehin mühsam, einen höheren Satz durchzusetzen, meistens drücken die Versicherungen eher in die Gegenrichtung (siehe: Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling). Doch nicht jedes Mandat ist gleich aufwendig und komplex: Manche Fälle sind bereits mit einem Anwaltsschreiben erledigt, andere ziehen sich über Monate oder Jahre. Das RVG erlaubt dem Anwalt daher, in überdurchschnittlich schwierigen und/oder umfangreichen Fällen mehr abzurechnen, bis hin zur Höchstgebühr von 2.5. Wann ist ein Fall aber überdurchschnittlich? Hierzu ein aktuelles Urteil des AG Mannheim:
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Von Bernhard Schmeilzl (05.09.2008)
Warum es heute kein Vorteil mehr ist, rechtsschutzversichert zu sein
Es gab eine Zeit, in der sich Anwälte freuten, wenn der Mandant seine Rechtschutzkarte zückte. Die legendären AdvoCard-Werbespots mit Schauspieler Manfred Krug verkörpern diese Goldene Ära. Vorbei! Seit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) am 01.07.2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöste, wird das Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtschutzversicherungen zunehmend frostiger. Heute wäre es Anwälten oft lieber, der Mandant wäre nicht rechtschutzversichert. Warum?
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