Schlagwort ‘Einzugsermächtigung’

Abbuchungsverfahren benachteiligt Verbraucher: in AGB also unzulässig

Von Birgit Graf (02.10.2008)
Ein Kommentar

Was wenige wissen: Es gibt zwei Arten von Lastschriftverfahren. Zum einen die Einzugsermächtigung, die in der Praxis häufig genutzt wird, um nicht jeden Monat lästige Überweisungsformulare ausfüllen zu müssen. Hier erlaubt der Kontoinhaber dem Gläubiger, die Forderung zum Fälligkeitstermin vom Konto einzuziehen. Daneben gibt es aber auch eine verschärfte Version, die sog. Abbuchungsermächtigung.

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