Erfunden wird heutzutage nicht von einzelnen, selbstständigen Daniel Düsentriebs im Garagenlabor, sondern von angestellten Mitarbeitern in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, also in der Regel im Auftrag eines Unternehmens. Mehr als 80 Prozent aller neuen Patente sind solche Arbeitnehmererfindungen. Dennoch gehören solche Erfindungen nicht automatisch dem Unternehmen, das den Forschungsmitarbeiter beschäftigt. In Deutschland gilt vielmehr das „Schöpfungsprinzip“: Rechte an Arbeitnehmererfindungen stehen zunächst den Arbeitnehmern zu, die an der Erfindung beteilt waren (heute ist das oft nicht ein Mitarbeiter allein, sondern ein Team). Dabei bleibt es aber in der Regel nicht, da das Unternehmen die Forschung ja in eigenem Interesse betreibt und Erfindungen daher auf die Firma patentieren lassen will. (…)
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Schlagwort ‘Erfindungsmeldung Frist Reform’
Das neue Arbeitnehmererfinderrecht
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