Im Scheidungsrecht ist vieles im Umbruch. Sowohl beim Verfahren (hier), als auch bei den inhaltlichen Regelungen. Zum 01.09.2009 wird die komplizierte Materie Versorgungsausgleich neu geregelt. (…)
Schlagwort ‘Familienrechtsreform 2009’
Alles neu im Familienrecht?
Was der 1.1.2002 für das Schuldrecht des BGB war, ist der 1.9.2009 für das Familienprozessrecht: Die umfassendste Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten kodifiziert das Verfahren in Familien- und Betreuungssachen. Ziele sind: weg von überflüssiger Schärfe und Konfrontation bei Familiensachen; weg von Formalismus, hin zu “Eleganz und Zügigkeit” (so Hartmann in NJW 6/2009, S. 322); hin zur Amtsermittlung. Auch die Sprache wird generalüberholt: Es gibt keine Parteien mehr, nur mehr Beteiligte; der Prozess wird zum Verfahren; überhaupt: es wird im Familienrecht nicht mehr geklagt, es werden nur noch Anträge gestellt. Dahinter steht das Bestreben, in ohnehin hoch emotionalen Familienkonflikten nicht auch noch juristisches Terminologie-Öl in die Flammen zu gießen. Was ändert sich aber nun? (…)
