Was hält das Finanzamt von Geschenken an Geschäftspartner, (potentielle) Kunden, Beamte und Politiker? Kann man solche Geschenke und Einladungen als Betriebsausgabe geltend machen? Der erste Teil des Beitrags „Einladung in die VIP-Loge: Kommt statt dem Geschäftspartner der Staatsanwalt?” behandelte die strafrechtliche Seite. Hier im zweiten Teil beleuchtet Rechthaber-Autor und Steuerberater Volker Schüßler nun die steuerlichen Aspekte.
Schlagwort ‘Geschäftsessen’
Einladung in die VIP-Loge: Kommt statt dem Geschäftspartner der Staatsanwalt?
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Firmen wollen ihre Kunden und Geschäftspartner binden und sich positiv in Erinnerung rufen. Das ist völlig legitim. Allein mit Kugelschreibern und Wandkalendern zur Vorweihnachtszeit kommt man da nicht sehr weit. Interessanter sind Sport und Kultur, vor allem Top-Events wie Welt- und Europameisterschaften, UEFA-Cup-Spiele, Tennis- oder Golf-Turniere oder hochklassige Konzerte. Der Klassiker: Das Unternehmen fördert eine Veranstaltung als Titelsponsor (Beispiel: www.bmwopen.de) und lädt Kunden und Partner hierzu ein. Wo ist das Problem? Das fragte sich auch Utz Claasen (damals EnBW-Vorstand), als die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in der sog. WM-Ticketaffäre wegen Bestechung gegen ihn ermittelte.
