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	<title>Rechthaber &#187; Geschlechterdiskriminierung</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>Stellenanzeige &#8220;Hotelfachfrau&#8221; muss nicht AGG verletzen</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 07:30:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGG]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsstelle]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschlechterdiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[geschlechtsneutral]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichberechtigungsgesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Stellenanzeige]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Stellenanzeige &#8220;Hotelfachfrau&#8221; verst&#246;&#223;t nicht automatisch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Der &#252;berraschende Tenor erkl&#228;rt sich &#8211; wie so oft &#8211; durch den untypischen Sachverhalt: Ein IHK-gepr&#252;fter Hotelfachmann hatte (u.a.) bei der Bundesanstalt f&#252;r Arbeit einen Job gesucht und dort zun&#228;chst dieses Stellenangebot gefunden: &#8220;Details zum Stellenangebot &#8211; Hotelfachfrau (Hotelfachmann/-frau) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Stellenanzeige &#8220;Hotelfachfrau&#8221; verst&#246;&#223;t nicht automatisch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm.</p>
<p><span id="more-109"></span></p>
<p>Der &#252;berraschende Tenor erkl&#228;rt sich &#8211; wie so oft &#8211; durch den untypischen Sachverhalt: Ein IHK-gepr&#252;fter Hotelfachmann hatte (u.a.) bei der Bundesanstalt f&#252;r Arbeit einen Job gesucht und dort zun&#228;chst dieses Stellenangebot gefunden: &#8220;Details zum Stellenangebot &#8211; Hotelfachfrau (Hotelfachmann/-frau) WIR BIETEN T&#228;tigkeit       Arbeitsplatz: Hotelfachfrau (Hotelfachmann/-frau), Sozialversicherungspflichtige Besch&#228;ftigung&#8230;.&#8221;</p>
<p>Wenn auch etwas seltsam formuliert, so war die Stellenausschreibung im Original doch geschlechtsneutral verfasst, entsprach also den Vorgaben des AGG. Nun wanderte die Anzeige aber &#252;ber diverse Webforen unter anderem in den Internetdienst www.meinestadt.de. Die online-Redakteure hatten offensichtlich erstens wenig Platz auf der Website und zweitens keine Ahnung vom AGG, sie k&#252;rzten die Stellenanzeige n&#228;mlich zusammen, wiesen aber auf die Urheberschaft der Bundesagentur f&#252;r Arbeit hin mit dem Vermerk: © Bundesagentur f&#252;r Arbeit, 2007. Der Text der Stellenanzeige auf meinestadt.de lautete aber nun nur mehr:</p>
<p>&#8220;Hotelfachfrau   &#8211;    N1, Vollzeit &#8211;  Stellenprofil: Fachkraft im Hotelempfang, alle anfallenden T&#228;tigkeiten, berufs&#252;bliche T&#228;tigkeiten***Unterkunft vorhanden***Berufserfahrung erw&#252;nscht&#8221;</p>
<p>Ein solcher Anzeigentext verst&#246;&#223;t offenkundig gegen das AGG. Der IHK-gepr&#252;fte Hotelfachmann wusste das und klagte wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Er hatte sich n&#228;mlich auf die Stelle beworben, diese war jedoch zwischenzeitlich an eine Frau vergeben worden.</p>
<p>Das LAG Hamm (Az. 11 Sa 95/08) wies die Klage mit diesem Leitsatz ab: &#8220;Wendet sich der Personal suchende Arbeitgeber an die Bundesagentur f&#252;r Arbeit und schaltet diese daraufhin eine Internetanzeige &#8220;Hotelfachfrau (Hotelfachmann, &#8211; frau)&#8221;, so ist eine daraus hergeleitete und unzul&#228;ssig verk&#252;rzte Anzeige &#8220;Hotelfachfrau&#8221; eines privaten Internetportals kein tragf&#228;higes Indiz f&#252;r einen Diskriminierungswillen des Arbeitgebers. Etwas anders w&#252;rde nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber die unzul&#228;ssige Verk&#252;rzung der Stellenanzeige nachweislich veranlasst oder wissentlich geduldet h&#228;tte.&#8221;</p>
<p>Nachvollziehbar. Der Arbeitgeber hatte ja selbst nichts falsch gemacht. Seine urspr&#252;ngliche Stellenanzeige war korrekt formuliert (was der Bewerber im &#252;brigen auch wusste). Die gek&#252;rzte Version auf meinestadt.de war ihm nicht bekannt. Ein Diskriminierungswille war somit nicht erkennbar.</p>
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