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	<title>Rechthaber &#187; Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>F&#228;rben Ihre Kanzlei-Kollegen ab?</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Dec 2008 09:58:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bundesverfassungsgericht best&#228;tigt &#8220;Abf&#228;rberegel&#8221; Freiberufler und selbstst&#228;ndige zahlen keine Gewerbesteuer. Diese T&#228;tigkeiten sind insoweit privilegiert. Die steuerrechtliche Abf&#228;rbe-Lehre kommt ins Spiel, wenn ein Freiberufler (z.B. ein Zahnarzt) nebenher Gesch&#228;fte betreibt, die Gewerbesteuerpflichtig sind (z.B. in der Zahnarztpraxis Zahnpflegeprodukte verkauft), wenn auch nur in geringem Umfang. Handelt es sich dabei um eine Soziet&#228;t, wird dieser Arzt bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Bundesverfassungsgericht best&#228;tigt &#8220;Abf&#228;rberegel&#8221;</h4>
<p>Freiberufler und selbstst&#228;ndige zahlen keine Gewerbesteuer. Diese T&#228;tigkeiten sind insoweit privilegiert. Die steuerrechtliche Abf&#228;rbe-Lehre kommt ins Spiel, wenn ein Freiberufler (z.B. ein Zahnarzt) nebenher Gesch&#228;fte betreibt, die Gewerbesteuerpflichtig sind (z.B. in der Zahnarztpraxis Zahnpflegeprodukte verkauft), wenn auch nur in geringem Umfang. Handelt es sich dabei um eine Soziet&#228;t, wird dieser Arzt bei seinen Praxiskollegen sehr schnell sehr unbeliebt. Die Abf&#228;rbelehre bedeutet n&#228;mlich, dass dann ALLE Ums&#228;tze der gesamten Soziet&#228;t gewerbesteuerpflichtig werden. (&#8230;)</p>
<p><span id="more-924"></span>Im Steuerdeutsch: Wenn eine Eink&#252;nfte aus selbstst&#228;ndiger Arbeit erzielende Personengesellschaft teilweise auch Eink&#252;nfte aus Gewerbebetrieb erzielt, infizieren die Eink&#252;nfte aus Gewerbebetrieb die aus selbstst&#228;ndiger Arbeit mit der Folge, dass s&#228;mtliche Eink&#252;nfte der Personengesellschaft gewerblich werden und damit der Gewerbesteuer unterliegen. Nur ganz untergeordnete gewerbliche T&#228;tigkeiten sind hiervon ausgenommen (entschieden wurde dies z.B. f&#252;r einen gewerblichen Umsatzanteil von 1,25 Prozent). Sehr viel mehr geht allerdings nicht, denn der Bundesfinanzhof hat 1994 bereits einmal 6 Prozent Gewerbeumsatz gen&#252;gen lassen, um alles gewerblich einzuf&#228;rben.</p>
<p>Eine Klage zum Bundesverfassungsgericht hiergegen war nun 2008 erfolglos:</p>
<address>&#8220;Es verst&#246;&#223;t weder gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass die Eink&#252;nfte der freien Berufe, der sonstigen Selbstst&#228;ndigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen noch das die gesamten Eink&#252;nfte einer Personengesellschaft als Eink&#252;nfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, auch wenn die Gesellschaft nur teilweise eine gewerbliche T&#228;tigkeit aus&#252;bt („Abf&#228;rberegel&#8221;). Der Gesetzgeber kann damit auch weiterhin an der Differenzierung zwischen Gewerbetreibenden und den freien Berufen festhalten. Denn es ist „noch&#8221; nicht erkennbar, dass der Typus des freien Berufs insgesamt seine Struktur pr&#228;genden ihn von den Gewerbetreibenden unterscheidenden Merkmale verloren hat. Die im Regelfall akademische oder vergleichbare Qualifikation &#8211; als Voraussetzung f&#252;r die Erlernung und Aus&#252;bung eines freien Berufs &#8211; lassen bei der gebotenen typisierenden Betrachtung auch heute noch signifikante Unterschiede erkennen.&#8221; </address>
<p>Es bleibt also auch k&#252;nftig dabei: Schon geringe gewerbesteuerpflichtige Ums&#228;tze infizieren alles. Bei kleineren Soziet&#228;ten ist das allerdings im Ergebnis wenig dramatisch: Wegen der neu eingef&#252;hrten Anrechnung der Gewerbesteuer (ab 2008 3,8faches des Gewerbesteuermessbetrags) auf die Einkommensteuer wird die Gewerbesteuerbelastung n&#228;mlich stark gemildert. Bei hohen Gewerbesteuers&#228;tzen verbleibt aber immer noch eine Zusatzbelastung.</p>
<p>Das Abf&#228;rben vermeidet man ganz einfach, indem man f&#252;r den gewerblichen Gesch&#228;ftsbetrieb rechtzeitig eine eigene Gesellschaft gr&#252;ndet (das kann auch eine weitere personenidentische Personengesellschaft sein).</p>
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