<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechthaber &#187; GmbH</title>
	<atom:link href="http://www.rechthaber.com/tag/gmbh/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.rechthaber.com</link>
	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
	<lastBuildDate>Thu, 29 Jul 2010 13:22:42 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.8.4</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Englische Vertragsmuster #2: GmbH-Satzung</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/englische-vertragsmuster-2-gmbh-satzung/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/englische-vertragsmuster-2-gmbh-satzung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 09:26:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsmuster in Englisch]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Articles of Association]]></category>
		<category><![CDATA[contracts in English]]></category>
		<category><![CDATA[documents in German and English]]></category>
		<category><![CDATA[englischer Geschäftsführervertrag]]></category>
		<category><![CDATA[englischer Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[english contracts]]></category>
		<category><![CDATA[German Company]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführer]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführervertrag]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[legal documents in English]]></category>
		<category><![CDATA[Limited Liability Company]]></category>
		<category><![CDATA[Managing Director]]></category>
		<category><![CDATA[Übersetzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechthaber.com/?p=197</guid>
		<description><![CDATA[In der Reihe &#8220;Vertragsmuster in englischer Sprache&#8221; heute eine zweisprache GmbH-Satzung: GmbH-Satzung deutsch-englisch 2008 (einfache Grundversion)
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Reihe &#8220;Vertragsmuster in englischer Sprache&#8221; heute eine zweisprache GmbH-Satzung: <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/10/gmbh_satzung_deutsch_englisch_2008_.pdf">GmbH-Satzung deutsch-englisch 2008 (einfache Grundversion)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechthaber.com/englische-vertragsmuster-2-gmbh-satzung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vertragsmuster in deutsch und englisch: GmbH-Gesch&#228;ftsf&#252;hrervertrag</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/neu-bei-rechthaber-vertragsmuster-in-englisch/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/neu-bei-rechthaber-vertragsmuster-in-englisch/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Oct 2008 20:29:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsmuster]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsmuster in Englisch]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[contracts in English]]></category>
		<category><![CDATA[documents in German and English]]></category>
		<category><![CDATA[englischer Geschäftsführervertrag]]></category>
		<category><![CDATA[englischer Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[english contracts]]></category>
		<category><![CDATA[German Company]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführer]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführervertrag]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[legal documents in English]]></category>
		<category><![CDATA[Limited Liability Company]]></category>
		<category><![CDATA[Managing Director]]></category>
		<category><![CDATA[Übersetzung Verträge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechthaber.com/?p=186</guid>
		<description><![CDATA[Wer englische Vertr&#228;ge oder Mustertexte sucht, wird k&#252;nftig auf Rechthaber.com f&#252;nfig. Rechthaber baut ein Archiv hochwertiger Dokumente (auch) in englischer Rechtssprache auf. Zum Start ein zweisprachiger GmbH-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer-Vertrag (deutsch / englisch)
.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer englische Vertr&#228;ge oder Mustertexte sucht, wird k&#252;nftig auf Rechthaber.com f&#252;nfig. Rechthaber baut ein Archiv hochwertiger Dokumente (auch) in englischer Rechtssprache auf. Zum Start ein <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/10/geschaftsfuhrer-vertrag_gmbh_deutsch_englisch.pdf">zweisprachiger GmbH-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer-Vertrag (deutsch / englisch)</a></p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechthaber.com/neu-bei-rechthaber-vertragsmuster-in-englisch/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die neue GmbH: nur Vorteile?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/die-neue-gmbh-nur-vorteile/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/die-neue-gmbh-nur-vorteile/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 25 Sep 2008 12:30:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[1 Euro GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Alternative zur GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Durchgriffshaftung]]></category>
		<category><![CDATA[existenzvernichtender Eingriff]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH-Reform]]></category>
		<category><![CDATA[Limited]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestkapital]]></category>
		<category><![CDATA[neue GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Überseering]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechthaber.com/?p=135</guid>
		<description><![CDATA[Ein seltenes Ereignis steht an: Die Politik hat eine Gesetzesreform beschlossen &#8211; und (fast) alle sind begeistert. Die GmbH &#8211; angek&#252;ndigt f&#252;r 1.11.2008 &#8211; wird schlanker, schneller und billiger. Existenzgr&#252;nder starten mit einem Euro Startkapital ohne Haftungsrisiko in die Selbst&#228;ndigkeit. Wirklich nur Vorteile?

Zwischen 2003 und 2006 schossen ausl&#228;ndische Gesellschaftsformen, insbesondere die englische Limited, wie Pilze [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein seltenes Ereignis steht an: Die Politik hat eine Gesetzesreform beschlossen &#8211; und (fast) alle sind begeistert. Die GmbH &#8211; angek&#252;ndigt f&#252;r 1.11.2008 &#8211; wird schlanker, schneller und billiger. Existenzgr&#252;nder starten mit einem Euro Startkapital ohne Haftungsrisiko in die Selbst&#228;ndigkeit. Wirklich nur Vorteile?</p>
<p><span id="more-135"></span></p>
<p>Zwischen 2003 und 2006 schossen ausl&#228;ndische Gesellschaftsformen, insbesondere die englische Limited, wie Pilze aus dem Boden. Grund war die EuGH-Rechtsprechung (&#220;berseering u.a.). Damit ist nun Schluss. Die deutsche GmbH geht zum Gegenangriff &#252;ber und will sich als die bessere Rechtsform pr&#228;sentieren. Unternehmer, die sich bisher vom Mindestkapital 25.000 Euro abschrecken lie&#223;en, k&#246;nnen k&#252;nftig (zumindest theoretisch) ihre Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit ohne privates Haftungsrisiko fortf&#252;hren. Als Startkapital gen&#252;gt ein Euro. Notargeb&#252;hren sind minimal, wenn man die gesetzliche Mustersatzung verwendet. Hier die Eckpunkte der am 26.06.2008 vom Bundestag beschlossenen GmbH-Reform (die Zustimmung des Bundesrates steht aus, gilt aber als sicher).</p>
<p><strong>Aber erst ein Schritt zur&#252;ck: Warum &#252;berhaupt GmbH oder andere Kapitalgesellschaft?</strong></p>
<p>Ein Unternehmer will m&#246;glichst nicht mit seinem Privatverm&#246;gen f&#252;r gesch&#228;ftliche Risiken haften. Ein absolut legitimes Interesse, da unternehmerische T&#228;tigkeit immer mit einem schwer absch&#228;tzbaren Risiko verbunden ist. Um diese Haftungsbeschr&#228;nkung zu erreichen, bietet die deutsche Rechtsordnung zwei Alternativen: GmbH und Aktiengesellschaft. Dazu muss der Existenzgr&#252;nder aber bislang ein Mindestkapital von 25.000 Euro (GmbH) bzw. 50.000 Euro (AG) zur Verf&#252;gung haben &#8211; f&#252;r Viele eine un&#252;berwindbare H&#252;rde. Ein Jungunternehmer mit guter Gesch&#228;ftsidee aber fehlenden 25.000 Euro hatte somit bisher nur folgende Optionen: die selbstst&#228;ndige T&#228;tigkeit bleiben lassen, eine volle Haftung mit seinem gesamten Privatverm&#246;gen riskieren oder eine windige ausl&#228;ndische Limited gr&#252;nden, deren Regeln er nicht kennt und mit der Gesch&#228;ftspartner und Banken oft nichts zu tun haben wollen.</p>
<p>Anders ab November 2008: Die Bundesregierung hat eine gro&#223; angelegte GmbH-Reform verabschiedet, die im ersten Halbjahr 2008 in Kraft treten soll. Sie befreit die deutsche GmbH von &#252;berholten Regeln. Zwar  wird das Mindestkapital f&#252;r die &#8220;regul&#228;re&#8221; GmbH nun doch nicht auf 10.000 Euro gesenkt (der Rechtsausschuss kippte das), aber die Kosten der notariellen Beurkundung des GmbH-Vertrags sinken von ca. 900 Euro auf etwa 100 Euro, wenn der Unternehmer die gesetzliche Mustersatzung verwendet. Auch die Anmeldung zum Handelsregister geht bald schneller und einfacher. Hier hat die Politik von den Engl&#228;ndern gelernt und bietet ein Gr&#252;ndungsset von Musterformularen an. Da das Registergericht auch nicht mehr pr&#252;fen wird, ob verwaltungsrechtliche Genehmigungen vorhanden sind (etwa eine Gewerbeerlaubnis f&#252;r Gastst&#228;ttenbetreiber), steht die GmbH k&#252;nftig nach wenigen Tagen im Handelsregister. Bis dato dauert das oft viele Wochen. Da die GmbH rechtlich erst ab Eintragung existiert und vorher keine Verpflichtungen eingehen darf, f&#252;hrte diese lange Eintragungsdauer dazu, dass vielen Unternehmern Gesch&#228;ftschancen entgingen.</p>
<p><strong>1-Euro-GmbH<br />
</strong></p>
<p>Noch revolution&#228;rer ist die neue „Mini-GmbH&#8221;: Ein Einstiegsmodell f&#252;r diejenigen Unternehmer, die das Mindestkapital von 25.000 Euro nicht sofort aufbringen k&#246;nnen. Hier gen&#252;gt bereits ein Startkapital von einem Euro. Inhaltlich gelten auch f&#252;r die Mini-Variante alle Bestimmungen des GmbH-Rechts. Es handelt sich also nicht um eine zus&#228;tzliche Rechtsform (neben GmbH und AG), sondern um eine echte GmbH. Sie muss sich nur anders nennen, um die Gesch&#228;ftspartner klar darauf hinzuweisen, dass bei ihr (noch) kein Haftungskapital von 25.000 Euro vorhanden ist, n&#228;mlich: „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr&#228;nkt)&#8221;. Etwas sperrig. Mal sehen, wie diese Rechtsform vom Markt angenommen. Die Unternehmergesellschaft (abgek&#252;rzt UG) ist verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns als R&#252;cklage auf die hohe Kante zu legen, so dass nach und nach doch ein Haftkapital entsteht. Hat die UG nach einigen Jahren 25.000 Euro beisammen, kann sie umfirmieren und darf sich ab dann GmbH nennen. Eine gute L&#246;sung, um Jungunternehmern den schnellen Start zu erm&#246;glichen, ohne gleich mit Haut und Haar pers&#246;nlich zu haften. Allerdings sollte man nicht naiv sein: Kein Unternehmen kommt v&#246;llig ohne Kapital aus und auch Existenzgr&#252;nder brauchen eine solide finanzielle Startbasis. Die Reform bringt zahlreiche weitere &#196;nderungen, insbesondere auch zum Schutz vor Verschleierungen bei „kranken&#8221; GmbHs. Aber ist die Haftung den wirklich auf einen einzigen Euro beschr&#228;nkt?</p>
<p><strong>GmbH-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer haften k&#252;nftig strenger</strong></p>
<p>Die Reform &#228;ndert auch die Haftungsregeln der GmbH: Gesch&#228;ftsf&#252;hrer haften in Zukunft deutlich strenger mit ihrem Privatverm&#246;gen, zum Beispiel wenn sie f&#252;r die GmbH nachteilige Gesch&#228;fte abschlie&#223;en. Besonders gef&#228;hrlich ist es k&#252;nftig, wenn die von ihnen geleitete GmbH insolvent wird. Mancher GmbH-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer ist hier etwas blau&#228;ugig. Viele glauben, wer sein Unternehmen in der Form einer Gesellschaft mit beschr&#228;nkter Haftung betreibt, hat f&#252;r sein Privatverm&#246;gen nichts zu bef&#252;rchten. Schlie&#223;lich ist dies ja gerade der Zweck der GmbH-Gr&#252;ndung. In der Praxis stellt sich das oft als Irrtum heraus: Bereits nach jetziger Rechtslage gibt es etliche F&#228;lle, in denen sowohl die Gesch&#228;ftsf&#252;hrer, als auch die Gesellschafter mit ihrem Privatverm&#246;gen haften m&#252;ssen (sog. Haftungsdurchgriff). Die GmbH-Reform f&#252;hrt im Ergebnis dazu, dass diese Gefahr f&#252;r Gesellschafter k&#252;nftig etwas geringer wird, daf&#252;r aber die Gesch&#228;ftsf&#252;hrer umso strenger haften. F&#252;r Ein-Personen-GmbHs (bei denen nur ein Gesellschafter existiert, der auch selbst die Gesch&#228;fte f&#252;hrt) ist diese Unterscheidung ohnehin irrelevant: Hier greift immer die strenge Gesch&#228;ftsf&#252;hrerhaftung. Dies bedeutet im Ergebnis, dass das Schutzschild der Haftungsbeschr&#228;nkung auf das Firmenverm&#246;gen im Krisenfall oft gerade nicht h&#228;lt.</p>
<p>Man versteht die gesetzlichen Haftungsregeln besser, wenn man sich zun&#228;chst folgendes klar macht: Die Rechtsordnung sieht als Grundsatz vor, dass jeder f&#252;r die von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Verm&#246;gen einsteht. Die volle und unbeschr&#228;nkte Haftung ist also der Regelfall &#8211; auch f&#252;r Unternehmer. Noch vor wenigen Jahrzehnten war es f&#252;r einen „ehrbaren Kaufmann&#8221; verp&#246;nt, f&#252;r seine Gesch&#228;fte nicht pers&#246;nlich einzustehen. Die 100 Jahre alte GmbH hatte bei ihrer Einf&#252;hrung einen schlechten Ruf, &#228;hnlich der heutigen Limited. Dies hat sich bekanntlich gewandelt. Aus gutem Grund: M&#252;sste ein Unternehmer n&#228;mlich stets mit seinem gesamten Privatverm&#246;gen haften, so h&#228;tte dies zur Folge, dass manche Gesch&#228;ftsidee schlicht nicht verfolgt w&#252;rde &#8211; aus Angst des Unternehmers, seine private Existenz zu ruinieren. Das w&#228;re aber volkswirtschaftlich nachteilig: Viele Innovationen k&#228;men nie auf den Markt. Fast jede Rechtsordnung stellt daher Unternehmensformen zur Verf&#252;gung, bei denen die Haftung auf das Firmenverm&#246;gen beschr&#228;nkt ist: England die Limited, USA die Corporation, Deutschland die GmbH und die AG. Diese Haftungsbeschr&#228;nkung ist somit ein Privileg, das die Rechtsordnung gew&#228;hrt &#8211; eine Ausnahme vom Prinzip der vollen pers&#246;nlichen Haftung.</p>
<p>Dieses Privileg muss man sich aber verdienen, und zwar durch Einhaltung bestimmter Spielregeln. In Deutschland waren dies bislang vor allem zwei Aspekte: Der Kapitalstock (bei der GmbH 25.000) muss vollst&#228;ndig erbracht und w&#228;hrend der Lebensdauer der Gesellschaft m&#246;glichst erhalten bleiben. Zweitens muss die Gesch&#228;ftsf&#252;hrung bei &#220;berschuldung oder Zahlungsunf&#228;higkeit sofort Insolvenzantrag stellen. Diese Spielregeln werden durch die GmbH-Reform 2007/2008 nun massiv ver&#228;ndert. Man passt sich mehr dem englischen Haftungssystem an. Dort ist der Haftungsstock nicht so wichtig (es reicht zur Gr&#252;ndung ja bereits ein Kapital von einem Pfund), daf&#252;r ist der Gesch&#228;ftsf&#252;hrer st&#228;rker in der Pflicht. Bislang muss der Gesch&#228;ftsf&#252;hrer einer deutschen GmbH nur &#252;berwachen, ob seine GmbH &#252;berschuldet ist oder zahlungsunf&#228;hig wurde. Stellt er dies fest, so hat er maximal drei Wochen Zeit, die Krise abzuwenden. Gelingt ihm das nicht, muss er Insolvenzantrag stellen (sonst haftet er privat und macht sich zudem wegen Insolvenzverschleppung strafbar). Dies gen&#252;gt bald nicht mehr, seine Haftung wird vorverlagert: K&#252;nftig muss er schon bei jedem Gesch&#228;ftsabschluss pr&#252;fen, ob <span style="text-decoration: underline;">durch</span> dieses Gesch&#228;ft eine Insolvenz herbeigef&#252;hrt werden k&#246;nnte (sog. Solvency Test). Er muss also die Gl&#228;ubiger aktiv sch&#252;tzen. Dies ist nur ein Beispiel f&#252;r zahlreiche Auswirkungen der GmbH-Reform auf die T&#228;tigkeit von Gesch&#228;ftsf&#252;hrern. Auch f&#252;r existierende GmbH ist die Reform daher praxisrelevant. Jeder Gesch&#228;ftsf&#252;hrer sollte die neuen Haftungsnormen kennen.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Der Autor h&#228;lt regelm&#228;&#223;ig <strong>Vortr&#228;ge zu GmbH, Limited</strong> sowie anderen (auch ausl&#228;ndischen) Rechtsformen, zur GmbH-Reform sowie zur neuen &#8220;Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr&#228;nkt)&#8221;; aktuell etwa f&#252;r die Handwerkskammern Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz:</p>
<p>Einladung Vortrag &#8220;Neue GmbH und Limited&#8221; (1): <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/09/einladung-vortrag-gmbh-reform-handwerkskammer-2008.pdf">Vortrag Gmbh-Reform (PDF 1)</a></p>
<p>Einladung Vortrag &#8220;Neue GmbH und Limited&#8221; (2): <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/09/einladung-vortrag-gmbh-reform-handwerkskammer-2008_2.pdf">Vortrag Gmbh-Reform (PDF 2)</a></p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><strong>Weitere Informationen zur GmbH-Reform:</strong></p>
<p><a title="GmbH-Reform und Limited Vortrag 2008" href="http://www.grafpartner.com/publikationen/downloads/Limited_&amp;_GmbH_Reform(24Sept2008).pdf" target="_blank">Vortragsfolien &#8220;Neue GmbH oder Limited &#8211; welche Rechtsform passt f&#252;r mein Unternehmen?&#8221; Vortrag Handwerkskammer Bayern September 2008 </a></p>
<p><a title="Finger weg von Limited" href="http://www.rechthaber.com/finger-weg-von-limited/" target="_blank">Beitrag &#8220;Finger weg von Limited&#8221;<br />
</a></p>
<p><a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/09/ubersicht_gesellschaftformen_international.pdf">&#220;bersicht ausl&#228;ndische Gesellschaftsformen (PDF)<br />
</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechthaber.com/die-neue-gmbh-nur-vorteile/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Finger weg von Limited</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/finger-weg-von-limited/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/finger-weg-von-limited/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 18:44:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Aktiengesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Durchgriffshaftung]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsgründung]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsbeschränkung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsdurchgriff]]></category>
		<category><![CDATA[Inspire Art]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Limited]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestkapital]]></category>
		<category><![CDATA[Persönliche Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsform]]></category>
		<category><![CDATA[Stammkapital]]></category>
		<category><![CDATA[Startkapital]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmergesellschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechthaber.com/?p=14</guid>
		<description><![CDATA[Auch im Wirtschaftsleben gibt es Modewellen. Zwischen 2003 und 2007 hielten es etliche „Unternehmer“ f&#252;r chic und clever, statt einer deutschen GmbH eine ausl&#228;ndische Kapitalgesellschaft zu gr&#252;nden, konkret meist eine englische Private Limited Company (auch Limited, Ltd. oder PLC genannt), manchmal auch eine Gesellschaft nach belgischem oder holl&#228;ndischem Recht. Mehr oder weniger seri&#246;se Anbieter versenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Wirtschaftsleben gibt es Modewellen. Zwischen 2003 und 2007 hielten es etliche „Unternehmer“ f&#252;r chic und clever, statt einer deutschen GmbH eine ausl&#228;ndische Kapitalgesellschaft zu gr&#252;nden, konkret meist eine englische Private Limited Company (auch Limited, Ltd. oder PLC genannt), manchmal auch eine Gesellschaft nach belgischem oder holl&#228;ndischem Recht. Mehr oder weniger seri&#246;se Anbieter versenden noch heute Werbeprospekte, in denen sie die „unschlagbaren Vorteile“ einer Limited im Vergleich zur angeblich teureren und schwerf&#228;lligeren GmbH preisen. Die Gr&#252;ndungskosten l&#228;gen „unter 300 Euro“, man k&#246;nne sich auf ein Haftungskapital von nur einem englischen Pfund (1,50 Euro) beschr&#228;nken (statt der f&#252;r die GmbH n&#246;tigen 25.000 Euro) und man hafte auf diesem Weg nicht mehr mit seinem Privatverm&#246;gen. In Wahrheit ist die Limited f&#252;r einen deutschen Existenzgr&#252;nder keine sinnvolle Alternative; diese „englische GmbH“ hat viel mehr Nachteile als Vorteile.</p>
<p><span id="more-14"></span></p>
<p>Ausl&#246;ser f&#252;r den Limited-Boom waren Urteile des Europ&#228;ischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere die „Inspire Art Ltd.“-Entscheidung vom 30.09.2003, in denen das Gericht klarstellte, dass eine ausl&#228;ndische Kapitalgesellschaft in Deutschland auch dann mit allen Rechten und Pflichten anzuerkennen ist, wenn ihr Hauptverwaltungssitz nicht im Gr&#252;ndungsland selbst (hier konkret England), sondern in Deutschland liegt. Das Europarecht gestattet also ausdr&#252;cklich, dass eine Gesellschaftsform nach englischem Recht sowohl ihren Hauptsitz in Deutschland hat als auch ihre Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit hier entwickelt; es gen&#252;gt also – etwas &#252;berspitzt – ein Briefkasten in England, alles andere kann in Deutschland stattfinden. Kommerzielle Anbieter haben sich rasch auf das Gesch&#228;ft mit ausl&#228;ndischen Kapitalgesellschaften gest&#252;rzt. Das neue Gesch&#228;ftsfeld kam ihnen wie gerufen, weil zur gleichen Zeit durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs das lukrative Gesch&#228;ft mit dem Verkauf von Vorrats-GmbHs (auch Mantel-GmbHs genannt) eingebrochen ist. Viele derselben Dienstleister, die bis dahin noch &#252;berwiegend Vorrats-GmbHs verkauft haben, bewerben seitdem die angeblich so vorteilhafte Limited und bieten einen Rundum-Service von Gr&#252;ndung &#252;ber die laufende Verwaltung bis hin zur Liquidation an. Nach aktuellen Sch&#228;tzungen war 2006 und 2007 etwa jede f&#252;nfte in Deutschland neu gegr&#252;ndete Kapitalgesellschaft eine Limited. Sieht man genauer hin, so finden sich in Wirklichkeit aber deutlich mehr Nachteile und Risiken als Vorteile.</p>
<p>Hauptmotiv f&#252;r die Gr&#252;ndung einer Kapitalgesellschaft (im Unterschied zur Personengesellschaft) liegt darin, dass der Unternehmer nicht mit seinem Privatverm&#246;gen f&#252;r gesch&#228;ftliche Risiken haften will. Ein absolut legitimes Interesse, da unternehmerische T&#228;tigkeit immer mit einem schwer absch&#228;tzbaren Risiko verbunden ist. Um diese Haftungsbeschr&#228;nkung auf das Gesellschaftsverm&#246;gen zu erreichen, bietet die deutsche Rechtsordnung zwei Alternativen: die Gesellschaft mit beschr&#228;nkter Haftung sowie die Aktiengesellschaft. Um diese ins Leben zu rufen, muss der Existenzgr&#252;nder aber ein Mindestkapital von 25.000 Euro (GmbH) bzw. 50.000 Euro (Aktiengesellschaft) zur Verf&#252;gung haben. Zwar muss der Existenzgr&#252;nder nur die H&#228;lfte des Gesellschaftskapitals (also 12.500 Euro bzw. 25.000 Euro) tats&#228;chlich in bar einlegen, auch dies f&#228;llt aber vielen Jungunternehmern immer noch schwer. Es erscheint deshalb verlockend, statt einer deutschen GmbH auf eine englische Limited auszuweichen. Das englische Recht sieht f&#252;r die PLC n&#228;mlich kein festes Mindestkapital vor, so dass diese – zumindest scheinbar – auch bereits mit einem einzigen englischen Pfund gegr&#252;ndet werden kann. Als weitere Vorteile preisen die Limited-Anbieter in ihren Prospekten an, dass eine Limited „unb&#252;rokratischer zu verwalten“ sei und die Gesellschafter anonym bleiben k&#246;nnen (die Gesellschafter einer GmbH m&#252;ssen dem Registergericht gemeldet werden). Manchen Unternehmern – insbesondere solchen, die in Deutschland bereits eine Insolvenz hinter sich haben – erscheint dies nat&#252;rlich zun&#228;chst verlockend, zumal ein Director einer Limited auch keine Versicherung gem&#228;&#223; § 8 Abs. 3 GmbH-Gesetz (&#252;ber fr&#252;here Insolvenzstraftaten) abgeben muss.</p>
<p>Bei genauerer Betrachtung ist die englische Limited in aller Regel jedoch weder „billiger“ als eine deutsche GmbH, noch „unb&#252;rokratischer“. Sie bietet f&#252;r den Unternehmensgr&#252;nder sogar oft nicht einmal ausreichenden Schutz vor pers&#246;nlicher Haftung. Wo liegen die Probleme?</p>
<p>(1)    Gr&#252;ndungs- und Verwaltungsaufwand in England:<br />
Die meisten Existenzgr&#252;nder bedenken zun&#228;chst nur die Kosten f&#252;r den Gr&#252;ndungsaufwand einer Limited und vergessen dabei v&#246;llig, dass ihre englische Gesellschaft weiterhin in England verwaltet werden muss. Zun&#228;chst ben&#246;tigt die englische Gesellschaft eine Firmenanschrift und einen sog. Company’s Secretary (eine Art Gesch&#228;ftsstellenleiter) mit zustellungsf&#228;higer Anschrift in England. Hat die zu gr&#252;ndende Limited also kein eigenes B&#252;ro in England – da man ja seine Hauptt&#228;tigkeit in Deutschland entfalten will – so muss man zumindest „einen Briefkasten“ mieten und ben&#246;tigt eine Kontaktperson, die die Korrespondenz dort abwickelt. Diesen Service bieten die kommerziellen Limited-Anbieter gegen j&#228;hrliches Honorar an, dessen H&#246;he sich meist noch im Rahmen des Ertr&#228;glichen befindet. Schwerer wiegt aber folgendes Problem: Da die Limited in diesen Konstellationen sowohl die Gesch&#228;ftsleitung als auch die Betriebsst&#228;tte unterh&#228;lt, zahlt die Limited sowohl K&#246;rperschafts- als auch Gewerbesteuer in Deutschland. Es gilt also nicht etwa englisches Steuerrecht, sondern die Limited ist uneingeschr&#228;nkt in Deutschland steuerpflichtig. Unabh&#228;ngig davon ist die Limited nach englischem Recht aber verpflichtet, Jahresabschl&#252;sse nach englischem Bilanzrecht zu erstellen und einzureichen. Da die englischen Bilanzierungsregeln sich von den deutschen unterscheiden, muss die Limited im Ergebnis zwei Jahresabschl&#252;sse erstellen lassen und ben&#246;tigt hierf&#252;r in aller Regel sogar zwei verschiedene Steuerkanzleien, n&#228;mlich eine in Deutschland und eine in England. Allein diese j&#228;hrlich anfallenden doppelten Jahresabschluss- Steuererkl&#228;rungskosten fressen bereits nach wenigen Jahren eine m&#246;gliche Ersparnis bei der Gr&#252;ndung einer Limited auf.</p>
<p>(2)    Handelsregistereintrag:<br />
Durch den Verwaltungs- und/oder Gesch&#228;ftssitz in Deutschland schafft die Limited eine selbstst&#228;ndige Betriebsst&#228;tte. Diese „Zweigniederlassung“ (in Wahrheit handelt es sich um die Hauptniederlassung) muss zur Eintragung im deutschen Handelsregister angemeldet werden. Das Handelsregister verlangt hierf&#252;r die Einreichung zahlreicher Unterlagen (Gr&#252;ndungsurkunden, Satzung, Nachweis der Vertretungsbefugnisse u.a.m.) – und zwar alles in deutscher Sprache. Die englischen Original-Dokumente der Limited m&#252;ssen deshalb in &#246;ffentlich beglaubigter &#220;bersetzung und mit Apostille versehener &#246;ffentlich beglaubigter Abschrift eingereicht werden. Die Werbeaussage „Tsch&#252;ss B&#252;rokratie“ in einem Prospekt eines Limited-Anbieters ist deshalb nur schwer nachvollziehbar.</p>
<p>(3)    Rechtsunsicherheit &#252;ber englische Organisationsverfassung:<br />
Die Struktur und interne Verwaltung einer Limited, die Zust&#228;ndigkeiten, Rechte und Pflichten der Organe richten sich nach englischem Recht und sind sowohl f&#252;r die Akteure der Gesellschaft selbst, als auch f&#252;r deren Gesch&#228;ftspartner meist wenig bekannt. Hierdurch entstehen Unsicherheiten und Fehlerquellen, die von unwirksamen Gesellschafterbeschl&#252;ssen &#252;ber fehlerhafte Vertretung bei Vertragsabschl&#252;ssen bis hin zu pers&#246;nlicher Haftung der Akteure f&#252;hren k&#246;nnen.</p>
<p>(4)    Fehlende Kreditw&#252;rdigkeit:<br />
Aus dieser Rechtsunsicherheit folgt noch ein weiterer – praktisch sehr relevanter – Nachteil: Eine Limited wird gr&#246;&#223;te Schwierigkeiten haben, Kreditgeber oder auch nur Lieferanten zu finden. Bereits f&#252;r eine GmbH ist es nicht leicht, einen Bankkredit zu bekommen. Praktisch verlangen die Kreditinstitute hier immer dingliche Sicherungen und/oder pers&#246;nliche B&#252;rgschaften. Da sich in Gesch&#228;ftskreisen herumgesprochen hat, dass eine Limited kein Mindestkapital ben&#246;tigt, begegnen Banken und Gesch&#228;ftspartner dieser Gesellschaftsform mit gro&#223;er Skepsis. Viele Banken weigern sich sogar, f&#252;r eine Limited &#252;berhaupt ein Bankkonto zu er&#246;ffnen. Ein Unternehmer, der mit seiner Kapitalgesellschaft eine seri&#246;se Gesch&#228;ftsidee verfolgt, tut sich also auch unter diesem Aspekt keinen Gefallen: Er wird seine Rechtsformwahl st&#228;ndig gegen&#252;ber misstrauischen Kunden, Lieferanten und Kreditgebern erl&#228;utern und verteidigen m&#252;ssen. W&#228;chst das Unternehmen und stehen sp&#228;ter Verhandlungen zur Aufnahme neuer Mitgesellschafter oder der Beteiligung von Venture-Capital-Gebern an, so setzen sich diese Probleme fort: Eine fremde Rechtsform wird immer zu einem Bewertungsabschlag f&#252;hren, sowohl bei der Ausgabe neuer Gesch&#228;ftsanteile wie auch beim Verkauf des Unternehmens.</p>
<p>(5)    Haftungsdurchgriff (Gefahr der Haftung mit Privatverm&#246;gen):<br />
Hauptmotiv f&#252;r die Gr&#252;ndung einer Kapitalgesellschaft ist der Ausschluss der pers&#246;nlichen Haftung, andernfalls kann man es gleich bei Personengesellschaft belassen. Die Existenz einer GmbH oder Limited ist aber kein Freibrief f&#252;r verantwortungsloses, unkaufm&#228;nnisches oder gar betr&#252;gerisches Verhalten eines Gesch&#228;ftsf&#252;hrers oder der dahinter stehenden Gesellschafter. Ist eine Gesellschaft unterkapitalisiert (was bei einem Gr&#252;ndungs-„Kapital“ von einem Pfund nat&#252;rlich sehr schnell der Fall ist), so greifen selbstverst&#228;ndlich auch f&#252;r die Akteure einer Limited die Regeln des „existenzvernichtenden Eingriffs“, der Insolvenzverschleppung, der vors&#228;tzlich sittenwidrigen Sch&#228;digung, des Betrugs und/oder die entsprechenden Rechtsfiguren des englischen Common Law („piercing the company veil“). Das englische Gesellschaftsrecht ist im Hinblick auf den Gl&#228;ubigerschutz sogar eher noch strenger als das deutsche GmbH-Recht: Zum Beispiel haftet ein Gesch&#228;ftsf&#252;hrer nach den Grunds&#228;tzen des „wrongful trading“ mit seinem Privatverm&#246;gen, wenn er in einer Situation, in der die Gesellschaft objektiv insolvent ist, nicht alles unternimmt, um die Gl&#228;ubiger der Gesellschaft vor Schaden zu bewahren. Es ist also schlicht falsch, wenn Existenzgr&#252;ndern suggeriert wird, sie k&#246;nnten &#252;ber den Weg der Limited ohne nennenswertes Kapital und ohne pers&#246;nliches Haftungsrisiko eine Gesch&#228;ftsidee verfolgen. Hier droht wohl noch manchem Jungunternehmer ein b&#246;ses Erwachen.</p>
<p>Fazit:<br />
Sinnvoll ist eine Limited nur, wenn ein (zu gr&#252;ndendes) Unternehmen tats&#228;chlich international t&#228;tig ist und in England auch wirklich ein eigenes B&#252;ro unterh&#228;lt, nicht nur einen gemieteten Briefkasten bei einem kommerziellen Ltd.-Service. In den meisten anderen F&#228;llen ist die Limited f&#252;r Jungunternehmer gerade keine Alternative zur GmbH. Das Hauptargument, man br&#228;uchte bei der Limited kein Mindestkapital, ist wirtschaftlich betrachtet nicht stichhaltig: V&#246;llig ohne Startkapital kann man kein Unternehmen gr&#252;nden; versucht man es dennoch, greift meist eine pers&#246;nliche Haftung wegen Unterkapitalisierung. Ab Herbst 2008 wird dieses Argument des Mindestkapitals noch weniger f&#252;r die Limited sprechen: Die Politik hat n&#228;mlich erkannt, dass das f&#252;r die GmbH bisher geforderte Mindestkapital von 25.000 Euro (wovon bei Gr&#252;ndung aber nur die H&#228;lfte bar eingelegt werden muss) wohl etwas hoch angesetzt ist. Deshalb wird das Recht der deutschen GmbH derzeit modernisiert und vereinfacht. K&#252;nftig gen&#252;gt zum Start ein einziger Euro Stammkapital. Allerdings muss die GmbH aus den Gewinnen R&#252;cklagen bilden, bis sie das gesamte Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat. Bis dahin darf sich diese Gesellschaft auch noch nicht GmbH nennen, sondern „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr&#228;nkt)“.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechthaber.com/finger-weg-von-limited/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
