Wer sich als Wohnungseigentümer einen professionellen Mietbetrüger einfängt, büßt das ohnehin teuer: etliche Monate Mietausfall, Prozesskosten für Miet- und Räumungsklage sowie Renovierungskosten. Zu vollstrecken ist bei solchen Personen ja meist nichts, entweder weil sie rechtzeitig untertauchen oder ohnehin bereits Privatinsolvenz angemeldet haben. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 17.11.2005 (Az.: I ZB 45/05) nun wenigstens das sog. Berliner Modell der Zwangsräumung für zulässig erklärt. Der Vermieter spart dadurch bei der Vollstreckung des Räumungstitels wenigstens die Kosten für eine Möbelspedition und die Einlagerung der Gegenstände des Mietbetrügers.
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Von Kaution bis Kündigung – Tipps zum Wohnungsmietrecht
Wer eine Wohnung sucht, bekommt meist einen fertigen Formular-Mietvertrag vorgelegt, der eher die Interessen des Vermieters berücksichtigt. Doch nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist auch wirksam - selbst dann nicht, wenn es der Mieter unterschrieben hat. Gerade in den letzten Jahren fällte der BGH einige sehr mieterfreundliche Urteile, die bei Vermietern (sofern diese die Urteile überhaupt kennen) Unverständnis bis Entsetzen auslösen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen des Mietrechts.
Wie viel Mieterhöhung ist zulässig? Praktische Tipps für Vermieter
Eine Binsenweisheit zum Einstieg: Alles wird teurer! Das trifft auch Vermieter, denn die Mietzahlungen werden durch Inflation von Jahr zu Jahr weniger wert. Früher oder später denkt deshalb jeder Wohnungseigentümer darüber nach, die Mieten zu erhöhen. Hierbei haben Vermieter von Wohnraum aber nicht völlig freie Hand. Das Gesetz schützt Mieter vor zu drastischen Erhöhungen. Als Obergrenze für die Mieterhöhung muss der Vermieter besonders die ortsübliche Vergleichsmiete beachten.
