Der BGH hat in den letzten Monaten einige sehr praxisrelevante Urteile zu den Organisationspflichten in der Anwaltskanzlei gesprochen: [mehr]
Schlagwort ‘Kündigung’
Bundesarbeitsgericht: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht macht es einem leicht, am Puls der Rechtsprechungsentwicklung zu bleiben, da es die wichtigsten Urteile des vergangenen Jahres in einem übersichtlich strukturierten Jahresbericht zusammenfasst. Der Jahresbericht 2010 hier als PDF-Download.
Weitere Informationen zu Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in diesen Beiträgen:
- Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl - Checkliste: Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitgeber ist insolvent: was tun? - Geheime Codes im Arbeitszeugnis: So benotet man ArbeitnehmerRauchen kann den Job kosten
Ein Maschinenführer bei einem Verpackungsmaterialhersteller hatte eine Zigarettenpause eingelegt und dabei nicht ausgestempelt. Trotz zweier Abmahnungen und ausdrücklichem Hinweis des Arbeitgebers auf die Pflicht zur “Betätigung des Zeiterfassungsgeräts” ließ er sich ein drittes Mal dabei erwischen. Ihm wurde fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz kannte keine Gnade und bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Dies mit der Begründung, dass das Verhalten des Arbeitnehmers den Arbeitgeber veranlasse Arbeitsentgelt zu zahlen, ohne dass die geschuldete Arbeitsleistung erbracht werde. Ein solcher Pflichtverstoß berühre den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses. Es habe eine eindeutige Regelung zum Rauchverbot im Betrieb und zum Ausstempeln für Raucherpausen gegeben. Der Arbeitnehmer sei vorher zweimal einschlägig und auch ansonsten mehrfach abgemahnt worden. In Ansehung der Gesamtumstände sei dem Arbeitgeber eine Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2010; Az.: 10 Sa 712/09)
Weitere Beiträge zu Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage und Sozialauswahl: - Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl - Kündigungsfristen im ArbeitsrechtNix “Mythos”: Was soll am OHG-Urteil zum Einschreiben überraschend sein?
Kollege Pratl äußert hier seine Überraschung über eine aktuelle OHG-Entscheidung, dass ein Einschreiben rechtlich nichts wert sei. Mit Verlaub: Was genau ist daran neu oder überraschend. Ich darf auf den Beitrag unseres Rechthaber-Autors Schmeilzl vom 16.08.2008 hinweisen, der übrigens zu den meistgelesenen Artikeln auf Rechthaber (Top-10-Downloads). Erinnert ein wenig an Karl Valentin: “Es ist zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.”
“Sie können ab morgen zuhause bleiben!” – Die Freistellung von Arbeitnehmern
Trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sind Stimmung und – wichtiger – Loyalität des (gekündigten) Arbeitnehmers meist desolat. Der Arbeitgeber will den Mitarbeiter daher in der Regel nicht mehr im Betrieb haben, da er Schlimmes befürchtet: vom schlechten Betriebsklima durch den unmotivierten und verärgerten Mitarbeiter, über unschöne Äußerungen des Mitarbeiters gegenüber Kunden bis hin zum Know How Diebstahl. Der Chef stellt einen gekündigten Mitarbeiter daher häufig von der Arbeitspflicht frei.
Doch geht das so einfach, wenn der Mitarbeiter trotzdem weiter arbeiten will und auf auf Anwesenheit im Betrieb besteht? So etwas kommt vor, etwa wenn der Mitarbeiter die Kündigung für rechtswidrig hält, dagegen klagt und in der Zwischenzeit seine Anbindung zu den Kolleginnen und Kollegen sowie seine Position in laufenden Projekten nicht verlieren will. In technischen Bereichen (z.B. Softwareentwicklung) hat der Mitarbeiter auch ein berechtigtes Interesse, den Anschluss an die aktuellen Entwicklungen nicht zu verlieren. Was sind die rechtlichen Spielregeln für die Freistellung eines Mitarbeiters während der Kündigungsfrist, also vom Zeitpunkt des Auspruchs der Kündigung bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses? (…).
Zu oft abmahnen ist auch verkehrt
Die Dozentin einer Bildungseinrichtung war offenbar nicht die fleissigste, jedenfalls aber nicht die schnellste. Bereits sechs Mal hatte der Arbeitgeber sie wegen verspäteter Erledigung von Arbeitsaufträgen abgemahnt. Beim siebten Mal platzte dem Arbeitgeber der Kragen und er kündigte. Auf den ersten Blick meint man: Da hat der Arbeitgeber aber mal alles richtig gemacht, oder? …
Widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers bei unwirksamer Kündigung
Ein Arbeitnehmer hatte seinen Lohn nicht pünktlich erhalten und deshalb fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber nahm die fristlose Kündigung hin und zahlte ab sofort gar nichts mehr. Einige Monate später überlegte es sich der Arbeitnehmer anders: Ihm fiel ein, dass seine eigene Kündigung unwirksam war, da kein wichtiger Grund vorlag. Er klagte auf Lohn. Der Fall ging bis zum Bundesarbeitsgericht, das nun am 12. März 2009 entschied (Az: 2 AZR 894/07): …
Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist besser?
Diesen Brief fürchtet jeder Arbeitnehmer: „Wegen zwingender betrieblicher Erfordernisse müssen wir das Arbeitsverhältnis hiermit zu unserem Bedauern kündigen.” Jetzt läuft die juristische Maschinerie an: Der Arbeitnehmer hat 21 Tage Zeit, um gegen die Kündigung zu klagen. Der Arbeitgeber muss dann im Prozess beweisen, dass ein Kündigungsgrund besteht und dass er auch gerade diesem Arbeitnehmer kündigen durfte (Sozialauswahl). In jedem Fall entstehen auf beiden Seiten Kosten und das Verhältnis ist zerrüttet. Selbst wenn der Arbeitnehmer den Prozess Monaten später gewinnt, will er daher oft gar nicht mehr in den Betrieb zurück. Viele Kündigungsschutzprozesse enden daher ohnehin per Vergleich. Also vielleicht besser einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung schließen, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, schnell und unkompliziert beendet? (…)
Anspruch auf Zeugnisberichtigung kann verwirken
Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Ausgangsbasis ist eine „gute Zwei”, d.h. hat der Arbeitgeber die Leistung oder das Verhalten des Mitarbeiters nie beanstandet, kann der Arbeitnehmer eine gute Bewertung im Arbeitszeugnis verlangen (LAG Düsseldorf, 20.11.1979, Az. 5 Sa 778/79). Details zur Formulierung von Arbeitszeugnissen hier. Fällt das Zeugnis schlechter aus oder ist es unvollständig, kann der Arbeitnehmer dessen Berichtigung verlangen, notfalls einklagen. Allerdings zeitlich nicht unbegrenzt. Wie jeder Anspruch kann auch dieser Berichtigungsanspruch verwirkt werden. So vor kurzem das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 11.02.2008; Az: 6 Sa 539/07) im Fall eines Managers, (…)
Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: also doch!
Wer sich vor Gericht auf eine gegenüber dem Gegner abgegebene Erklärung beruft (z.B. eine ausgesprochene Kündigung, einen erklärten Widerruf etc), muss beweisen können, dass diese Erklärung dem Gegner auch (rechtzeitig) zugegangen ist. Das ist oft gar nicht so einfach, wenn der Gegner diesen Zugang dreist bestreitet. Ein normaler Brief ist wertlos, da ihn die Post verloren haben kann. (…)
